Wir über uns

Dipl.-Rechtspfleger Mario Blödtner

wurde vom 34. Deutschen Rechtspflegertag 2016 in Trier zum Bundesvorsitzenden des Bundes Deutscher Rechtspfleger gewählt.

Der Bundesleitung gehört er seit 1994 in unterschiedlichen Funktionen an und war von 1991 bis 1998 Vorsitzender des Landesverbandes Sachsen-Anhalt im Bund Deutscher Rechtspfleger. Seit 1990 hat er in verschiedenen Funktionen der Justizverwaltung des Oberlandesgerichts Naumburg und anschließend als Rechtspfleger in Zwangsversteigerungsverfahren bei dem Amtsgericht Weißenfels gearbeitet. Seit September 2011 ist er für die Funktion des Vorsitzenden des Hauptpersonalrates bei dem Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt in vollem Umfang freigestellt.

Für die Dauer seines Amtes als Bundesvorsitzender ist Mario Blödtner kraft Amtes Mitherausgeber des Rpfleger.

E-Mail: mbloedtner@bdr-online.de

Dipl.-Rechtspflegerin Elke Strauß

ist seit 1. Januar 2024 Mitherausgeberin des Rpfleger.

E-mail: estrauss@bdr-online.de

Prof. Dipl.-Rechtspfleger Udo Hintzen

war von 1993 bis 2019 Schriftleiter des Rpfleger und ist seit 2015 auch Mitherausgeber.


Nach Einsätzen bei den Amtsgerichten Köln und Bonn war er von 1991 bis Sommer 2001 Dozent an der FH für Rechtspflege in Bad Münstereifel. Danach erfolgte ein kurzzeitiger Einsatz im Justizministerium in Düsseldorf und einige Monate beim AG Bonn. Mit Wirkung zum 2.4.2002 folgte er dem Ruf auf eine Professur für Zivilprozessrecht, Zwangsvollstreckungsrecht (Mobiliar- und Immobiliarzwangsvollstreckung) sowie Insolvenzrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Auf eigen Wunsch hat er seine berufliche Lehrtätigkeit 2020 beendet. Er ist (Mit)Autor zahlreicher vollstreckungsrechtlicher Hand- und Lehrbücher, insbesondere des ZVG-Kommentars "Hintzen/Engels/Rellermeyer“, 16. Auflage, des Kommentars zur Zwangsverwaltung „Haarmeyer/Hintzen, Kommentar“, 7. Auflage, 2021 und des Handbuches zur gesamten Zwangsvollstreckung „Hintzen/Goldbach/Vuia“, 2. Auflage, 2024

Dipl.-Rechtspfleger Klaus Rellermeyer

ist seit 1. Januar 2002 Mitherausgeber des Rpfleger.

Klaus Rellermeyer war bis zum seinem Eintritt in den Ruhestand als Rechtspfleger beim Amtsgericht Hamm tätig und ist den Lesern des Rpfleger bereits durch seine Beiträge und Abhandlungen in der Zeitschrift bestens bekannt. Als Nachfolger von Dipl.-Rechtspfleger Klaus Meyer-Stolte ist er Mitautor des Kommentars zum Rechtspflegergesetz von Arnold/Meyer-Stolte/Rellermeyer/Hintzen/Georg, der in der 9. Auflage vorliegt, des in 16. Auflage vorliegenden Kommentars zum ZVG von Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer und des Kommentars zum FamFG von Dutta/Jacoby/Schwab, der in 4. Auflage erschienen ist. Seit der 17. Auflage bearbeitet er das Handbuch Forderungspfändung von Stöber/Rellermeyer.

E-mail: Klaus.Rellermeyer@t-online.de