Heft 11/2025 (November 2025)
Zustellvertreter, unbekannter Aufenthalt, Umfang der Ermittlungspflicht
BGH, Beschluss v. 26.6.2025, V ZB 64/24
1. Die Zustellung von Schriftstücken im Zwangsversteigerungsverfahren an einen zu Unrecht bestellten Zustellungsvertreter ist unwirksam.
2. Das Vollstreckungsgericht darf im Regelfall von einem unbekannten Aufenthalt des Zustelladressaten ausgehen und einen Zustellungsvertreter bestellen, wenn Zustellungen an die aus den Akten bekannten Adressen gescheitert und auch Anfragen an das Einwohnermeldeamt und die Gläubiger ergebnislos verlaufen sind. Dass der Aufenthalt objektiv unbekannt ist, ist nicht erforderlich. Weitere Nachforschungen sind, anders als bei einer öffentlichen Zustellung bei unbekanntem Aufenthalt nach § 185 Nr. 1 ZPO, nicht geboten.
3. Lagen danach die Voraussetzungen für die Bestellung eines Zustellungsvertreters vor, ist die Zustellung an ihn auch dann wirksam, wenn sich der Zustelladressat tatsächlich unter der Zustellanschrift aufhält.
Verlust der Wirksamkeit einer Kostenentscheidung
BGH, Beschluss v. 23.7.2025,VII ZB 26/23
Eine Kostenentscheidung in einem selbständigen Beweisverfahren nach § 494a Abs. 2 Satz 1 ZPO verliert ihre Wirksamkeit, wenn eine abweichende Kostenentscheidung in einem nachfolgenden Klageverfahren ergeht.
Erbbaurecht, hinreichende Bestimmtheit eines Rangvorbehalts
OLG Karlsruhe, Beschluss v. 25.8.2025, 14 W 46/24 (Wx)
1. Gegenstand eines Rangvorbehalts gem. §881 BGB kann auch die Möglichkeit der inhaltlichen Abänderbarkeit eines bereits bestehenden und im Grundbuch eingetragenen Erbbaurechts sein.
2. Soweit § 881 Abs. 1 BGB hinsichtlich des vorbehaltenen Rechts ein „dem Umfang nach bestimmtes Recht“ verlangt, setzt dies voraus, dass der Inhaber des mit dem Rangvorbehalt belasteten Rechts die Tragweite des potentiellen Nachrangs hinreichend zuverlässig einschätzen kann.
3. Die hinsichtlich des Entschädigungsanspruchs nach § 27 ErbbauRG gewählte Formulierung, wonach „beliebige Vereinbarungen über Entschädigungsansprüche nach Erlöschen des Erbbaurechts durch Zeitablauf vereinbart werden“ können, genügt den Bestimmtheitsanforderungen des § 881 Abs. 1 BGB nicht.
Eintragungsfähigkeit der Pfändung eines Anwartschaftsrechts
OLG Jena, Beschluss v. 28.7.2025, 3 W 106/25
Die Pfändung des dinglichen Anwartschaftsrechts des Auflassungsempfängers kann nicht bei einer für ihn im Grundbuch eingetragenen Vormerkung zur Sicherung des Übereignungsanspruchs vermerkt werden.
Tod eines Gesellschafters, Eintragung in das Gesellschaftsregister
KG, Beschluss v. 2.6.2025, 22 W 20/25
1. Wird die Eintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in das Gesellschaftsregister verweigert, ist die Beschwerde durch alle Gesellschafter einzulegen, die eine notwendige Verfahrensstandsschaft bilden.
2. Die Eintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in das Gesellschaftsregister darf nicht deshalb verweigert werden, weil ein Gesellschafter verstorben ist und die Erben noch unbekannt sind.
Örtliche Zuständigkeit, fehlender allgemeiner Gerichtsstand im Inland
KG, Beschluss v. 27.8.2025, 2 UH 24/25
Verfügt ein Schuldner nicht über einen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist für die Vollstreckung in ein Kontoguthaben des Schuldners, das bei der inländischen Zweigniederlassung eines ausländischen Kreditinstitut geführt wird, das Vollstreckungsgericht am Sitz der inländischen Zweigniederlassung des Kreditinstituts örtlich und international zuständig (entgegen LG Frankfurt a. M., Beschluss v. 7.3.2016 – 2-09 T 85/16, Rpfleger 2016, 661).
Beschwerde durch Betreuer, Aufgabenbereich Vertretung vor Behörden
OLG Celle, Beschluss v. 18.7.2025, 2 Ws 178/25
1. Einem als gesetzlicher Vertreter bestellten Betreuer steht ein eigenes Recht zum Einlegen eines Rechtsmittels in einem Strafverfahren nur dann zu, wenn ihm dieVertretung des Betreuten in Strafverfahren ausdrücklich vom Betreuungsgericht als Aufgabenkreis übertragen wurde. Dies gilt auch nach der Reform des Betreuungsrecht und der damit verbundenen Stärkung des Enumerationsprinzips.
2. Die Übertragung des Aufgabenkreises „Rechts-/Antrags-und Behördenangelegenheiten“ bewirkt ohne Bezug zu weiteren konkreten Aufgabenkreisen keine eigenständige Vertretungsbefugnis in Gerichtsverfahren nach § 1823 BGB.
Aufhebung eines Dauervergütungsbeschlusses (m. Anm. Deinert)
LG Berlin, Beschluss v. 27.8.2025, 87 T 53/25
1. Bei dem Festsetzungsbeschluss, der die Bewilligung der Betreuervergütung auch für künftige Zeiträume nach § 15 Abs. 2 VBVG i. V. m. § 292 Abs. 2 FamFG zum Gegenstand hat, handelt es sich um eine Entscheidung mit Dauerwirkung i. S. des § 48 Abs. 1 FamFG.
2. Für die Änderung oder Abänderung eines solchen Beschlusses bedarf es nach § 48 Abs. 1 Satz 1 FamFG sachgerechter Gründe in Form wesentlicher veränderter Umstände im Zusammenhang mit der bewilligten Dauervergütung.
Beitritt, Verfahrensverbindung
LG Kaiserslautern, Beschluss v. 7.3.2025, 5 T 26/25
1. Die bloße Änderung des Namens oder der Firma einer Partei steht der Vollstreckung eines Titels dann nicht entgegen, wenn der Gläubiger die Personenidentität dem zuständigen Vollstreckungsorgan durch entsprechende Urkunden zweifelsfrei nachweist.
2. Voraussetzung der Verbindung von Zwangsversteigerungsverfahren ist im Besonderen, dass der Gläubiger wegen derselben Forderung in verschiedene Grundstücke des Schuldners oder wegen verschiedener Forderungen gegenüber dem gleichen Schuldner jeweils in das gleiche Grundstück vollstrecken will.