Heft 7/2025 (Juli 2025)
Eintragung Vollstreckungsunterwerfung
OLG Brandenburg, Beschluss v. 25.4.2025, 5 W 16/25
1. Die materiell-rechtliche Willenserklärungen betreffenden §§ 180 ff. BGB finden zwar auf die Unterwerfungserklärung nach § 800 ZPO keine unmittelbare Anwendung, sie können aber gleichwohl auf verfahrensrechtliche Erklärungen entsprechend Anwendung finden.
2. Wenn die Unterwerfungserklärung von demjenigen abgege- ben wird, der zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung noch nicht Eigentümer des belasteten Grundstücks ist, es nach § 185 Abs. 2 BGB ausreichend, wenn der Erklärende zum Zeitpunkt der Eintragung der Unterwerfungserklärung Eigentümer ist, also nachträglich als „Verfügender“ im Sinne dieser Vorschrift das Grundstück, das Gegenstand der Unterwerfungsklärung ist, erworben hat.
Feststellung der Vergütungstabelle, Anfechtbarkeit, Insichverfahren
OLG Frankfurt a.M., Beschluss v. 30.1.2025, 20 VA 3/24
1. Der Justizverwaltungsakt, mit dem der Vorstand eines Amtsgerichts gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 VBVG feststellt, nach welcher Vergütungstabelle sich die von einem beruflichen Betreuer zu beanspruchenden Vergütungen richten, hat keine Drittwirkung gegen mögliche Kostenschuldner.
2. Die Staatskasse eines Landes ist als möglicher Kostenschuldner durch die Entscheidung über die Feststellung der Vergütungstabelle nicht drittbetroffen; sie ist demnach auch nicht antragsbefugt i.S. des § 24 Abs. 1 EGGVG, die Entscheidung des Amtsgerichtsvorstands mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach den §§ 23 ff. EGGVG, der den statthaften Rechtsbehelf darstellt, anzufechten.
Verfahrenspflegerbestellung im nachlassgerichtlichen Genehmigungsverfahren, Vergütung des Verfahrenspflegers (m. Anm. Zimmermann)
OLG Celle, Beschluss v. 7.4.2025, 6 W 28/25
1. In einem Genehmigungsverfahren betreffend dieVeräußerung einer Nachlassimmobilie durch den Nachlasspfleger bedarf es nicht ohne Weiteres der Bestellung eines Verfahrenspflegers für die unbekannten Erben (dann nicht, wenn – wie hier – der Nachlasspfleger Rechtsanwalt ist).
2. Ein Verfahrenspfleger kann im Falle einer Bestellung in einem Genehmigungsverfahren betreffend dieVeräußerung einer Nach- lassimmobilie durch den Nachlasspfleger seineVergütung nur dann nach dem RVG abrechnen, wenn auch ein Verfahrenspfleger, der über berufliche Qualifikationen der höchsten Vergütungsstufe nach dem VBVG verfügt, in dieser Situation berechtigterweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (im Anschluss an BGH, Beschluss v. 14.8.2024–XIIZB478/22, Rpfleger2025, 93 Rn.14).
Vereinszweck, Zentral- und Zweigverein
OLG Karlsruhe, Beschluss v. 25.4.2025, 14 W 92/24 (Wx)
1. Die vereinsrechtliche Konstruktion eines in Zweigvereine untergliederten Gesamtvereins setzt voraus, dass sich die Vereinszwecke von Zentralverein und Zweigvereinen decken.
2. Wegen zwingenderVorgaben des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) kann sich derVereinszweck eines übergeordneten, auf die Förderung örtlicher Anbauvereinigungen ausgerichteten Zentralvereins mit dem in § 1 Nr. 13 KCanG legaldefinierten, ausschließlichen Zweck einer Anbauvereinigung im Sinne des KCanG nicht decken. Die Eintragung einer Anbauvereinigung in dasVereinsregister als Zweigverein eines so konzipierten Gesamtvereins ist daher unzulässig.
Hospiz, gewöhnlicher Aufenthalt
OLG Schleswig, Beschluss v. 17.3.2025, 3 Wx 65/24
Allein der Wechsel in ein Hospiz ist nicht geeignet, dort den gewöhnlichen Aufenthalt des Betroffenen zu begründen, da der Aufenthalt dort – auch wenn er willentlich geschieht und mit einer Rückkehr nicht gerechnet werden kann – in der Regel auf der (palliativ)medizinischen Notwendigkeit beruht, durchschnittlich nur für einen kurzen Zeitraum erfolgt und damit nicht geeignet ist, die erforderliche soziale Einbindung in das Umfeld zu begründen. Wann ein gewöhnlicher Aufenthalt in einem Hospiz begründet wird, ist immer eine Frage des Einzelfalls.
Zeugnisverweigerungsrecht, Ergänzungspfleger
OLG Karlsruhe, Beschluss v. 10.4.2025, 2 WF 33/25
Die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft für die Vertretung des Kindes in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren kommt nicht in Betracht, wenn das Kind aufgrund seines Altes – hier fast 16 Jahre alt – über die notwendige Verstandesreife verfügt, um über die Wahrnehmung des ihm zustehenden Zeugnisverweigerungsrechts selbst entscheiden zu können (im Anschluss an BGH, Beschluss v. 22.4.2020 – XII ZB 477/19 –, Rpfleger 2020, 510 = juris, Rn. 28).
Zurückstellung der Strafvollstreckung, Therapiewille (m.Anm.Wolf)
OLG Brandenburg, Beschluss v. 24.3.2025, 1 Ws 135/24 (S)
1. Eine Zurückstellung nach § 35 BtMG setzt unter anderem voraus, dass der Verurteilte die Fähigkeit und den Willen hat, sich der Suchttherapie zu unterziehen, denn die Strafvollstreckung kann ermessensfehlerfrei nur zurückgestellt werden, wenn die Vollstreckungsbehörde zu der Auffassung gelangt, dass der Beginn der Behandlung gewährleistet ist.
2. Eine Motivationsüberprüfung ist veranlasst, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte gewichtige Zweifel an der Ernsthaftigkeit der behaupteten Therapiebereitschaft bestehen und zu erwarten ist, dass der Verurteilte die Zurückstellung der Strafvollstreckung missbrauchen wird.
Kostengrundentscheidung, Kostenfestsetzungsverfahren
BGH, Beschluss v. 23.4.2025, IV ZB 18/24
Kann aus der Kostengrundentscheidung nicht zweifelsfrei festgestellt werden, dass der Kostenausspruch auch die Erstattung der außergerichtlichen Kosten mitumfasst, kann die Feststellung im Kostenfestsetzungsverfahren nicht nachgeholt werden.