Heft 1/2026 (Januar 2026)
Auswahl eines Verhinderungsbetreuers
BGH, Beschluss v. 24.9.2025, XII ZB 513/24
1. Die Kriterien des § 1816 Abs. 2 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 BGB gelten auch für die Auswahl eines Verhinderungsbetreuers nach § 1817 Abs. 4 BGB.
2. Ein Elternteil des Betroffenen, der zum Betroffenen persönliche Bindungen unterhält und den der Betroffene wiederholt als Betreuer benannt hat, ist bei der Betreuerauswahl besonders zu berücksichtigen und kann nur dann zugunsten eines Berufsbetreuers übergangen werden, wenn gewichtige Gründe des Wohls des Betreuten einer Bestellung seines Elternteils entgegenstehen (Fortführung von Senatsbeschluss v. 1.3.2023 – XII ZB 285/22 – FamRZ 2023, 1062).
3. Zum Umfang der Amtsermittlungspflicht in Fällen, in denen das Betreuungsgericht statt eines vom Betroffenen als (Verhinderungs-)Betreuer vorgeschlagenen Elternteils einen Berufsbetreuer auswählt (Fortführung von Senatsbeschluss v. 1.3.2023 – XII ZB 285/22 – FamRZ 2023, 1062).
Vergütung des Sachwalters, Zuständigkeit des Rechtspflegers
BGH, Beschluss v. 11.9.2025, IX ZB 15/24
Für die Festsetzung der Vergütung des Sachwalters ist der Rechtspfleger im eröffneten Insolvenzverfahren auch dann funktionell zuständig, wenn im Verfahren ein Insolvenzplan vorgelegt wurde.
Zuständigkeit des Rechtspflegers, Erbscheinsverfahren, Testierfähigkeit
OLG Celle, Beschluss v. 25.8.2025, 6 W 64/25
Ein Rechtspfleger bleibt im Erbscheinsverfahren für die Bearbeitung funktionell zuständig, wenn er Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers hat und keiner der am Erbscheinsverfahren Beteiligten Einwendungen gegen den beantragten Erbschein erhoben hat. Eine Richtervorlage hat in diesem Fall nicht zu erfolgen (wie OLG Frankfurt, Beschluss v. 11.1.2025 – 20 W 169/23 –, entgegen OLG Oldenburg, Beschluss v. 21.8.2024 – 3 W 53/24 – und OLG München, Beschluss v. 20.12.2024–33 Wx 153/24e).
Nachlasspflegschaft, streitige Erbquoten
OLG München, Beschluss v. 29.10.20254, 33 Wx 219/25 e
Sind zwischen den im Einzelnen bekannten Erben lediglich die Erbquoten streitig, ist der Erbe nicht unbekannt im Sinne des § 1960 BGB, so dass die Anordnung einer Nachlasspflegschaft grundsätzlich nicht in Betracht kommt.
Gläubigeraufruf,Verein, Löschung im Register
OLG Karlsruhe, Beschluss v. 4.9.2025, 19 W 47/25 (Wx)
1. Ein Verein kann im Register nicht liquidationslos gelöscht werden, wenn beim Auflösungsbeschluss noch Vermögen vorhanden war und Vermögenslosigkeit erst später eingetreten ist.
2. Der Gläubigeraufruf kann auch nicht durch dieVersicherung des Liquidators ersetzt werden, ihm seien keine (über die erfüllten hinausgehenden) Forderungen gegenüber dem Verein bekannt. Der Gläubigeraufruf bezweckt nämlich gerade, dass sich Gläubiger melden können, deren Forderungen nicht bekannt sind.
Anrechnung von Unterhaltsvorschussleistungen
KG, Beschluss v. 12.11.2025, 16 WF 166/25
Im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe gelten Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, die an den Beteiligten ausbezahlt werden, als bei diesem anzurechnende Einkünfte, die den dem Beteiligten für das eigene Kind zustehenden Freibetrag nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2b ZPO verkürzen.
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatsachverständigengutachtens
OLG Brandenburg, Beschluss v. 15.10.2025, 6 W 29/25
1. Die Kosten für ein prozessbegleitend privat eingeholtes Sachverständigengutachten können im Rahmen der Kostenfestsetzung zu erstatten sein, wenn diese Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Maßstab dafür ist, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die kostenauslösende Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Vornahme als sachdienlich ansehen durfte.
2. Zur Beurteilung dieser Frage ist eine typisierende Betrachtung anzustellen. Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle findet im Verfahren nach §§ 103, 104 ZPO nicht statt.
3. Die Partei, die sich auf die Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten beruft, hat dazu ihre fehlende Sachkenntnis glaubhaft zu machen.
Bestimmtheit eines Dauervergütungsbeschlusses
LG Berlin, Beschluss v. 31.10.2025, 87 T 279/25
Ein Dauervergütungsbeschluss ist nur dann ausreichend bestimmt, wenn er die Person des Gläubigers, die Person des Schuldners und den Gegenstand des Anspruchs in der zur Zwangsvollstreckung notwendigen Genauigkeit bezeichnet. Darüber hinaus muss der Beschlusstenor auch Angaben zum Fälligkeitszeitpunkt der erst in der Zukunft fällig werden den Vergütung enthalten.
Zusammenrechnung, Pfändbarkeit von Sozialleistungen
LG München, Beschluss v. 3.10.2025, 14 T 10843/25
1. Nach § 36Abs.1 Satz 2 InsO, analog § 850e Nrn.2 und 2a ZPO werden auch unterschiedliche laufende Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch auf Antrag des Insolvenzverwalters vom Insolvenzgericht zusammengerechnet, soweit sie pfändbar sind.
2. Eine Verletztenrente nach § 56 SGBVII fällt nicht unter § 54 Abs. 3 Nr. 3 SGBI.
3. Ein besonderes Bedürfnis des Schuldners i. S. v. § 850f Abs. 1 Nr. 2 ZPO setzt voraus, dass dieses konkret und aktuell vorliegt und außergewöhnlich in dem Sinne ist, dass es bei den meisten Personen in vergleichbarer Lage nicht auftritt.