Heft 4/2026 (April 2026)
Vaterschaftsanfechtung, Entziehung der Vertretungsmacht, Wirkung der Entziehungsentscheidung (m. Anm. Zorn)
BGH, Beschluss v. 29.10.2025, XII ZB 242/24
1. Erfolgt die Anerkennung der Vaterschaft zum Zweck, die Voraussetzungen für den Aufenthalt von Mutter und Kind in Deutschland zu schaffen, so besteht trotz eines etwaigen eigenen Interesses des Kindes amVerbleib in Deutschland jedenfalls dann ein erheblicher Interessengegensatz zwischen Mutter und Kind, wenn von vornherein keine sozial-familiäre Beziehung zwischen rechtlichem Vater und Kind begründet werden soll. Der erhebliche Interessengegensatz rechtfertigt es, der allein sorgeberechtigten Mutter die Vertretung des Kindes für ein Verfahren auf Vaterschaftsanfechtung zu entziehen und hierfür einen Ergänzungspfleger zu bestimmen.
2. Die Entziehung der Vertretung erfasst – wieder Ausschluss von der Vertretung kraft Gesetzes – auch die Befugnis zur Entscheidung über das „Ob“ der Vaterschaftsanfechtung, die allein dem bestellten Ergänzungspfleger zusteht (Aufgabe von Senatsurteil BGHZ 180, 51 = FamRZ 2009, 861).
Nichtöffentliche Verständigung, Einziehung vonTaterträgen (m. Anm. Savini)
BGH, Urteil v. 8.10.2025, 5 StR 235/25
Ein Verzicht auf die Herausgabe sichergestellter Vermögenswerte, mit dem die Einziehung von Taterträgen ersetzt werden soll, kann nicht Gegenstand einer Verständigung nach § 257c Abs. 2 Satz 1 StPO sein. Eine Verständigung unmittelbar über die Einziehung von Taterträgen nach §§ 73 bis 73c StGB ist unzulässig, da die jeweiligen Entscheidungen nicht im Ermessen des Gerichts stehen, sondern zwingend vorgeschrieben sind.
Löschung einer zugunsten einer im Handelsregister gelöschten Gesellschaft eingetragenen Hypothek (m. Anm. Böhringer)
OLG Karlsruhe, Beschluss v. 30.12.2025, 19 W 38/24 (Wx)
Ist im Grundbuch aufgrund einer einstweiligen Verfügung eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung einer Sicherungshypothek eingetragen, erfordert deren Löschung auch dann eine aufhebende gerichtliche Entscheidung oder eine Löschungsbewilligung, wenn die berechtigte Gesellschaft im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gelöscht ist.
Selbstständiges Beweisverfahren; doppelte Terminsgebühr (m. Anm. Horsky)
OLG Köln, Beschluss v. 19.12.2025, 13 W 72/25
1. Wird ein selbständiges Beweisverfahren durch einenVergleich abgeschlossen, sind bei vorheriger Mandatierung des Rechtsanwalts auch für die Durchführung des Hauptsacheverfahrens etwaige im Zusammenhang mit dessen Vermeidung entstandene Kosten grundsätzlich nicht im Kostenfestsetzungsverfahren des selbständigen Beweisverfahrens festsetzungsfähig.
2. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann unter prozessökonomischen Gründen allenfalls dann angenommen werden, wenn die Parteien in einem Vergleich ausdrücklich die Erstattungsfähigkeit dieser Kosten vereinbart und überdies Streit über deren Höhe durch eine klare Regelung ausgeschlossen haben. Dies erfordert auch eine unmissverständliche Vereinbarung darüber, welche Gebührentatbestände abgerechnet werden können.
3. Ist ein Rechtsanwalt bei Abschluss eines den Verfahrensgegenstand regelnden Vergleichs im selbständigen Beweisverfahren bereits mit der Durchführung des denselben Streitgegenstand betreffenden Hauptsacheverfahrens mandatiert, entsteht durch die Einigungsgespräche dieTerminsgebühr nur einmal und nicht etwa doppelt, also nicht auch im Hauptsacheverfahren für dessen Vermeidung (Aufgabe Senat, Beschluss v. 13.3.2023 – 13W60/22, juris).
Strafvollstreckung, Steuerhinterziehung, Pfändungsfreigrenzen
LG Marburg, Beschluss v. 7.4.2025, 7b StVK 46/24
1. Da der Schuldner bei einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung bis zur Grenze seiner Leistungsfähigkeit einstehen soll, ist die Pfändungsfreigrenze bei der Pfändung und Einziehung bei Betreiben der Zwangsvollstreckung aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung nicht zu gewähren.
2. Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung ist kein Schutzgesetz i. S. des § 823 Abs. 2 BGB. Steuer- und Haftungsansprüche des Fiskus stellen eigenständige dem öffentlichen Recht zugehörige Anspruchsgründe dar.
3. Bei Cum/Ex-Transaktionen liegen rechtlich gesehen Steuerhinterziehungen in Form ungerechtfertigter Steuererstattungen vor, die das erlangte „Etwas“ darstellen und daher als Schaden im Sinne einer unerlaubten Handlung anzusehen sind mit der Folge, dass die Pfändungsfreigrenze nicht zur Anwendung gelangt.
Freihändiger Verkauf,Vollstreckungsschutz, rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch (m. Anm. Schmidberger)
LG Berlin, Beschluss v. 23.10.2025, 80 T 252/25
1. Auch im formalisierten Zwangsversteigerungsverfahren gelten die Regeln nach Treu und Glauben.
2. Der Rechtspfleger kann nach Erhebung eines offensichtlich rechtsmissbräuchlich gestelltem Gesuch auf Ablehnung seiner Person als befangen den Zuschlag unterVerwerfung des Ablehnungsgesuches ohne Einhaltung einer Wartefrist über die endgültige Erledigung des Gesuchs den Zuschlag erteilen.
3. Die Erteilung des Zuschlags wird nicht dadurch unwirksam, wenn sich der mit dem Befangenheitsgesuch belastete Rechtspfleger zurücknimmt und dieVerkündung einem anderen Rechtspfleger überlässt.
4. Die bis zum Ausschluss der Vertretung nach § 79 Abs. 3 Satz 1 ZPO angebrachten Ablehnungsgesuche sind vom Vollstreckungsgericht zu behandeln.