Heft 6 / 2014 (Juni 2014)

Abhandlungen

Rechtsanwalt Dr. Florian Schmidt-Wudy, Dachau
Aktuelle Fragestellungen zu § 42 ZVG unter besonderer Berücksichtigung der Sicht von Bietinteressenten

I. Einleitung

II. Anspruchsvoraussetzungen und -einwendungen

III. Anspruchsinhalt

1. Inhalt im engeren Sinn

2. Keine Einschränkung von § 42 ZVG durch Datenschutz oder § 12 GBO möglich

a) Datenschutzrecht

b) Berechtigtes Interesse – § 12 GBO

c) Verbot der Schwärzung der von § 42 ZVG umfassten Informationen

d) Urheberrecht

e) Ergebnis

3. Modalitäten der Einsicht

a) Grundsätzliches

b) Nutzung eigener technischer Mittel

IV. Rechtsbehelfe

V. Ergebnis

Richter am Landgericht Uwe Seifert, Chemnitz
Betreuervergütung – Dauer der Betreuung – ein Parameter zur Bestimmung des zu vergütenden Zeitaufwandes des Betreuers im Sinne von § 5 Abs. 1 und 2 VBVG –

1. Wann beginnt eine Betreuung und damit der Zeitraum der Vergütung im Sinne von § 5 Abs. 1 und 2 VBVG?

2. Ist der Beginn der Betreuung bei Anordnung der sofortigen Wirksamkeit der Entscheidung nach § 287 Abs. 2 FamFG vorverlagert?

3. Wann ist eine Betreuung beendet?

4. Erstanordnung der Betreuung oder Betreuerwechsel

5. Liegt die Erstanordnung einer Betreuung im Sinne von § 5 VBVG vor, wenn nach Beendigung der zunächst angeordneten (zumeist vorläufigen) Betreuung ¹zeitnah“ erneut ein Berufsbetreuer bestellt wird?

6. Wie ist die Betreuervergütung zu bestimmen, wenn verschiedene Betreuer für den gleichen Betroffenen von unterschiedlichen Gerichten für den gleichen Zeitraum bestellt werden?

 

Rechtsprechung

Sachen- und Grundbuchrecht
BGB § 1092 Abs. 3 (Übertragbarkeit einer Dienstbarkeit) OLG Hamm, Beschluss vom 5.12.2013, I-15 W 65/13

Das Privileg der in § 1092 Abs. 3 BGB geregelten Übertragbarkeit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für eine Hochspannungsleitung erstreckt sich auch auf ein selbständig in Abt. II gebuchtes Wegerecht, dessen Inhalt ausschließlich dazu dient, die Zufahrt zu einem im Ausübungsbereich der Leitungsdienstbarkeit errichteten Masten zu ermöglichen. 

ErbbauRG § 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, § 8; FamFG § 17 Abs. 1, 2, § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 1, § 63 Abs. 1, 2 Nr. 2 (Rechtsbehelfsbelehrung, rechtzeitige Beschwerdeeinlegung) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2013, I-3 Wx 173/13

1. Im Verfahren nach § 7 Abs. 3 ErbbauRG ist die Beschwerde auch dann in der verkürzten zweiwöchigen Frist des § 63 Abs. 2 Nr. 2 FamFG einzulegen, wenn durch die angefochtene Entscheidung der Ersetzungsantrag zurückgewiesen worden ist.

2. Auch wenn die vom Amtsgericht erteilte Rechtsbehelfsbelehrung für sich genommen geeignet erscheint, einen Rechtsirrtum über die Frist für die rechtzeitige Beschwerdeeinlegung hervorzurufen, ist von einem verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwalt zu verlangen, dass er sich auf die in der Rechtsmittelbelehrung genannte Frist (hier: 1 Monat) nicht ungeprüft verlässt.

3. Legt bereits ein Blick in das Gesetz (§ 63 Abs. 2 Nr. 2 FamFG), das nicht zwischen den Beschlussinhalten differenziert, die Geltung der verkürzten Frist (auch) für die Anfechtung von eine Genehmigung versagenden Beschlüssen nahe, so muss der Rechtsanwalt zur Vermeidung eines die Wiedereinsetzung ausschließenden Verschuldens weitere rechtliche Recherchen in Bezug auf die geltende Rechtsmittelfrist unternehmen oder den sicheren Weg (hier: Beschwerdeeinlegung binnen einer zweiwöchigen Frist) gehen. 

GBO §§ 19, 29 (Form der Vorsorgevollmacht) OLG Naumburg, Beschluss vom 8.11.2013, 12 Wx 45/13

Eine von der Betreuungsbehörde beglaubigte Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung, die den Bevollmächtigten bei der Verwaltung des Vermögens des Vollmachtsgebers zur Vornahme aller Rechtshandlungen ermächtigt, gestattet auch die Veräußerung von Grundstückseigentum und damit die Auflassung; sie genügt außerdem der nach § 29 GBO erforderlichen Form. 

GBO § 53 Abs. 1 Satz 2, § 71 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2; WEG § 1 Abs. 5 (Unterteilung von Sondereigentum) OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.12.2013, 14 Wx 47/13

1. Die formlose schriftliche Mitteilung von Gründen, die der von einem Beteiligten gewünschten Amtslöschung entgegenstehen sollen, kann eine mit der Beschwerde anfechtbare Entscheidung sein, wenn die Mitteilung als abschließende und verbindliche Entschließung des Grundbuchamts erscheint.

2. Wird bei der Unterteilung eines Sondereigentums ein zugehöriger Raum keinem der neu entstandenen Miteigentumsteile als Sondereigentum zugeordnet, sondern ohne Mitwirkung der anderen Wohnungseigentümer ¹zur Gemeinschaftsbenutzung“ ausgewiesen, so entsteht unzulässiges isoliertes Sondereigentum und ist die Eintragung der Unterteilung im Grundbuch inhaltlich unzulässig und von Amts wegen zu löschen.

3. Wird bei der Unterteilung eines Sondereigentums ein bisher nicht zu diesem gehörender, sondern im Gemeinschaftseigentum stehender Raum ohne Mitwirkung der anderen Wohnungseigentümer einer der neu entstandenen Einheiten als Sondereigentum zugeordnet, so ist die Eintragung der Unterteilung im Grundbuch inhaltlich unzulässig und von Amts wegen zu löschen.

4. In einer Grundbuchsache ist das Beschwerdegericht berechtigt, über eine unmittelbar bei ihm eingelegte Beschwerde zu entscheiden, ohne das Rechtsmittel zuvor dem Grundbuchamt zur Prüfung der Abhilfe vorzulegen. 

Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
FamFG § 276 Abs. 1, 2, § 280 (Bestellung eines Verfahrenspflegers) BGH, Beschluss vom 15.1.2014, XII ZB 289/13

1. Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen ist nach § 276 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 FamFG regelmäßig schon dann geboten, wenn der Verfahrensgegenstand die Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten als möglich erscheinen lässt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 7. August 2013 – XII ZB 223/13 – FamRZ 2013, 1648 m. w. N. [= Rpfleger 2013, 675]).

2. Das in einem Betreuungsverfahren einzuholende Sachverständigengutachten ist den Beteiligten, namentlich dem Betroffenen, bekanntzugeben. Nur in Ausnahmefällen kann von der vollständigen schriftlichen Bekanntgabe eines Gutachtens an den Betroffenen abgesehen werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 11. August 2010 – XII ZB 138/10 – BtPrax 2010, 278). 

BGB § 1836 Abs. 1; FamFG § 286 Abs. 1 Nr. 4; VBVG § 1 Abs. 1 Satz 1 (Feststellung der Berufsmäßigkeit als Betreuer) BGH, Beschluss vom 8.1.2014, XII ZB 354/13

a) Die nachträgliche rückwirkende Feststellung, dass der Betreuer die Betreuung berufsmäßig führt, ist unzulässig.

b) Demgegenüber ist die nachträgliche Feststellung der Berufsmäßigkeit mit Wirkung für die Zukunft grundsätzlich zulässig. Sie kann ab dem Zeitpunkt des auf sie gerichteten Antrags (und nicht erst ab dem Zeitpunkt der Feststellung) erfolgen, wenn der Betreuer ab diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine berufsmäßige Führung der Betreuung erfüllt. 

FamFG § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, § 34 Abs. 1, § 26 (Ablehnende Beschwerdeentscheidung, persönliche Anhörung des Betroffenen) BGH, Beschluss vom 29.1.2014, XII ZB 519/13

1. Gegen eine die Einrichtung einer Betreuung ablehnende Beschwerdeentscheidung ist gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde statthaft.

2. Der persönlichen Anhörung des Betroffenen kommt auch in den Fällen, in denen sie nicht durch das Gesetz vorgeschrieben ist (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 FamFG), eine zentrale Stellung im Rahmen der gemäß § 26 FamFG von Amts wegen durchzuführenden Ermittlungen zu. 

BGB § 1643 Abs. 3, § 1829 Abs. 1 Satz 2, § 1831 (Rechtsmittel gegen die Erteilung der familiengerichtlichen Genehmigung zur Erbausschlagung) OLG Koblenz, Beschluss vom 17.1.2014, 13 WF 1135/13

1. Ein Rechtsmittel gegen die Erteilung der familiengerichtlichen Genehmigung zur Erbausschlagung ist grundsätzlich mangels Beschwer unzulässig.

2. Die Erteilung der familiengerichtlichen Genehmigung zur Erbausschlagung hat nicht zur Folge, dass die Erbschaft damit ausgeschlagen ist. Vielmehr muss der Sorgerechtsinhaber von der Genehmigung gegenüber dem Nachlassgericht Gebrauch machen. Hierzu hat er nach Erhalt der familiengerichtlichen Genehmigung in eigener Kompetenz zu prüfen, ob eine Ausschlagung der Erbschaft (immer noch) dem Kindeswohl entspricht.

3. Es kann offen bleiben, ob eine bereits erklärte Erbausschlagung mit der Mitteilung (Vorlage) der rechtskräftig erteilten familiengerichtlichen Genehmigung nachträglich wirksam werden kann oder die Ausschlagung nach Vorliegen der rechtskräftig erteilten familiengerichtlichen Genehmigung nochmals unter Vorlage der Genehmigung erklärt werden muss. 

Erb- und Nachlassrecht
BGB §§ 2361, 2365 ff., 2368 Abs. 3; FamFG §§ 49, 352 Abs. 3, § 353 (Einziehung von beglaubigten Abschriften von Testament und Eröffnung) OLG Köln, Beschluss vom 23.12.2013, 2 Wx 304/13

Die einem Beteiligten vom Nachlassgericht erteilten beglaubigten Abschriften eines notariellen Testaments und des Protokolls über seine Eröffnung können nicht in entsprechender Anwendung des § 2361 BGB eingezogen werden. Dementsprechend kommt auch der Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der die Sicherstellung oder die einstweiligen Rückgabe dieser Schriftstücke zu den Nachlassakten angeordnet wird, nicht in Betracht. 

FamFG §§ 4, 5, 343 (Zuständiges Nachlassgericht) KG, Beschluss vom 19.12.2013, 1 AR 25/13

Verweist das Nachlassgericht ein bei ihm anhängig gewordenes Verfahren an das Amtsgericht Schöneberg, weil der deutsche Erblasser zur Zeit des Erbfalls im Inland weder Wohnsitz noch Aufenthalt hatte, ist eine Zurück- oder Weiterverweisung aus wichtigem Grund durch das Amtsgericht Schöneberg grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Das Vorhandensein von Nachlassgegenständen im Bezirk eines Gerichts kann ein sachlicher Anknüpfungspunkt für die Verweisung aus wichtigem Grund sein. 

Handels-, Gesellschafts- und Registerrecht
GmbHG §§ 16, 40 (Beurkundung durch ausländischen Notar, Gesellschafterliste) BGH, Beschluss vom 17.12.2013, II ZB 6/13

1. Das Registergericht darf eine zum Handelsregister eingereichte Gesellschafterliste nicht schon deshalb zurückweisen, weil sie von einem Notar mit Sitz in Basel/Schweiz eingereicht worden ist.

2. Eine nach dem GmbHG erforderliche Beurkundung kann auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) durch einen ausländischen Notar vorgenommen werden, sofern die ausländische Beurkundung der deutschen gleichwertig ist (Fortführung von BGH, Beschluss vom 16. Februar 1981 – II ZB 8/80, BGHZ 80, 76). 

HGB § 25 (Vereinbarung eines Haftungsausschlusses) PfälzOLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.11.2013, 3 W 84/13

Führt der Erwerber eines Handelsgeschäftes eine Marke sowie die Bezeichnung einer Internetadresse des erworbenen Handelsgeschäftes fort, so ist nicht auszuschließen, dass ein Gericht damit die Voraussetzungen einer Haftungsübernahme nach § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB bejaht. Die Vereinbarung eines Haftungsausschlusses nach § 25 Abs. 2 HGB ist deshalb im Handelsregister einzutragen. 

Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
ZVG § 152; EnWG § 3 Nr. 18, § 3 Nr. 25, § 38; StromGVV §§ 2, 3; StromStV § 1a; BGB §§ 433, 677, 683, 670 (Zustandekommen eines Energielieferungsvertrages bei Zwangsverwaltung) BGH, Urteil vom 22.1.2014, VIII ZR 391/12

Zum Zustandekommen eines Energielieferungsvertrages durch bloße Belieferung eines unter Zwangsverwaltung stehenden Grundstücks mit Strom. 

ZVG §§ 15, 16, 28, 29; ZPO § 767 (Verjährung von Grundschuldzinsen) LG Mainz, Beschluss vom 3.12.2013, 6 O 75/13

Die im Rahmen der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO erhobene Einrede der Verjährung dinglicher Zinsen aus einer vollstreckbaren Urkunde führt nicht zur vollständigen einstweiligen Einstellung der Zwangsversteigerung. Der Gläubiger muss keine weitere vollstreckbare Ausfertigung unter Ausschluss der verjährten Zinsen vorlegen, bevor die Zwangsversteigerung fortgesetzt werden kann. 

Mit Anmerkung von: Dipl.-Rechtspfleger Matthias Kirsch, Alzey 

Insolvenzrecht
InsO §§ 212, 287 Abs. 2 (Einstellung wegen Wegfall des Eröffnungsgrundes) BGH, Beschluss vom 23.1.2014, IX ZB 33/13

Das Insolvenzverfahren kann nicht wegen Wegfall des Eröffnungsgrundes eingestellt werden, wenn nach Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung bei noch laufendem Insolvenzverfahren Restschuldbefreiung erteilt wird und dadurch die Insolvenzforderungen, die zur Eröffnung des Verfahrens geführt haben, zu unvollkommenen Verbindlichkeiten geworden sind. 

InsO § 89 Abs. 1, § 38 (Kostenerstattungsanspruch, Neugläubiger) BGH, Beschluss vom 6.2.2014, IX ZB 57/12

Ein Gläubiger ist mit seinem gerichtlich festgesetzten prozessualen Anspruch auf Erstattung der Kosten eines gegen den Schuldner geführten Rechtsstreits, der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen begonnen wurde, kein Insolvenz-, sondern Neugläubiger. Dies gilt unabhängig davon, ob der Schuldner zusätzlich aus einem vor Insolvenzeröffnung verwirklichten Schuldgrund materiell-rechtlich zur Kostenerstattung verpflichtet ist. 

InsO § 295 Abs. 1 Nr. 3, § 287 Abs. 2 Satz 1 (Versagung der Restschuldbefreiung) BGH, Beschluss vom 20.2.2014, IX ZA 32/13

Vereinbart ein abhängig beschäftigter Schuldner mit dem Treuhänder, den Arbeitgeber des Schuldners entgegen gesetzlicher Vorschrift nicht über die Abtretung des pfändbaren Teils seiner Bezüge an den Treuhänder zu unterrichten, hat er den Treuhänder jeweils zeitnah, zutreffend und vollständig über die Höhe seiner Bezüge ins Bild zu setzen. Unterlässt er dies, kann ihm wegen Verheimlichens von der Abtretung erfasster Bezüge die Restschuldbefreiung versagt werden. 

Straf-, Strafverfahrens- und Strafvollstreckungsrecht
StVollzG §§ 109 ff., § 29 Abs. 2 und 3 (Briefkontrolle) OLG Dresden, Beschluss vom 14.3.2014, 2 Ws 81/14

Eine parlamentarische Fraktion ist kein ¹Organ“ der Volksvertretung. Die Korrespondenz eines Strafgefangenen mit einer Fraktion unterliegt daher dem Überwachungsverbot des § 29 Abs. 2 StVollzG (in Sachsen: § 33 Abs. 4 SächsStVollzG). 

RVG VV 4141 Abs. 1 Nr. 1, 3, VV 4124 (Entstehung der Befriedungsgebühr) OLG Celle, Beschluss vom 20.1.2014, 1 Ws 19/14

Für das Entstehen der Befriedungsgebühr bei Rücknahme einer Berufung kommt es allein darauf an, ob eine auf die Förderung des Verfahrens gerichtete Tätigkeit ersichtlich ist. Anders als im Revisionsverfahren bedarf es einer bereits erfolgten Vorlage der Verfahrensakten an das für das Rechtsmittel zuständige Gericht nicht. 

StPO § 464a Abs. 2 Nr. 2; OWiG § 46 Abs. 1; ZPO § 91 Abs. 2; RVG VV 5100, 5103 (Selbstvertretung des RA) LG Potsdam, Beschluss vom 9.1.2014, 24 Qs 151/13

1. Einem Rechtsanwalt, der sich als Angeklagter/Betroffener in einem Straf- bzw. Bußgeldverfahren selbst verteidigt hat, steht kein anwaltlicher Gebühren- und Auslagenanspruch zu.

2. Die bloße Mitteilung von Gebühren und Auslagen nach dem RVG kann die gemäß § 22 Satz 1 JVEG erforderlichen Angaben zur Versäumung von Arbeitszeit bzw. Verdienstausfall des sich selbst verteidigenden Rechtsanwalts nicht ersetzen. 

Kostenrecht
ZPO § 104; BGB § 2039 (Kostenfestsetzung, Miterbe) BGH, Beschluss vom 27.2.2014, III ZB 99/13

1. Ist in einem Kostenfestsetzungsverfahren ein Miterbe Gegner der verstorbenen Partei gewesen, sind nur die übrigen Miterben befugt, auf Antragstellerseite das Kostenfestsetzungsverfahren fortzuführen. Der Miterbe, der Gegner der verstorbenen Partei gewesen ist, behält seine prozessuale Stellung bei.

2. Dem aus § 2039 Satz 1 BGB folgenden Recht des Miterben, einen zum Nachlass gehörenden Kostenfestsetzungsanspruch im eigenen Namen für die Erbengemeinschaft geltend zu machen, steht ein Widerspruch eines anderen Miterben nicht entgegen. 

ZPO §§ 91, 104; RVG § 15a Abs. 2; RVG VV 2300 und Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4 Satz 1 (Anrechnung vorprozessualer Rechtsanwaltskosten bei Vergütungsvereinbarung) OLG Köln, Beschluss vom 30.1.2014, 17 W 164/13

Eine Partei, die mit der Klage neben dem Hauptantrag ausdrücklich eine nicht anrechenbare ¹Geschäftsgebühr“ als Schadensersatzanspruch geltend gemacht und auch so begründet hat, kann sich unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben im Rahmen der Kostenfestsetzung nicht (mehr) darauf berufen, sie habe mit ihrem Prozessbevollmächtigten eine Vergütungsvereinbarung getroffen, so dass eine Anrechnung gemäß Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 4 Satz 1 RVG VV nicht in Betracht komme, weil diese Anrechnungsbestimmung nach ihrem Wortlaut nur den Anfall einer Geschäftsgebühr gemäß der gesetzlichen Regelung in RVG VV 2300 erfasse und damit auf eine vorgerichtliche Tätigkeit mit Vereinbarung eines Pauschalhonorars nicht anwendbar sei, wenn sich die Parteien im Prozess vergleichsweise geeinigt und im Vergleich auch eine Regelung über die vorprozessualen Anwaltskosten getroffen haben. 

Gesetzgebungsreport

Berichtszeitraum vom 26.3.2014 – 25.4.2014

Länderreport

Baden-Württemberg

Verordnung des Justizministeriums zur Übertragung richterlicher Aufgaben vom 10. 4. 2014, GVBl. 2014, 212

Rheinland-Pfalz

Landeshinterlegungsgesetz vom 3. 4. 2014, GVB. 2014, 34

Schrifttumshinweise

Sachen- und Grundbuchrecht

Böhringer, Besondere Grundbucheintragungen in den neuen Ländern im Lichte des neuen GNotKG Teil 1, JurBüro 2014, 171

Böttcher, Die Entwicklung des Grundbuch- und Grundstücksrechts bis Ende 2013 NJW 2014, 978

Kesseler, Wirksamkeitsvermerk und Rangvermerke bei der Vormerkung, RNotZ 2014, 155

Schmidt-Räntsch, Erbbaurecht in der Rechtsprechung, ZfIR 2014, 269

Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht

Elden, Anwendung türkischen Familienrechts in Deutschland, NZFam 2014,245

Jordans, Vermögenssorge für minderjährige Kinder unter besonderer Berücksichtigung des Erbfalls, MDR 2014, 379

Lamberz, Schutz von Minderjährigen bei nachteiligen Verfügungen in Erfüllung einer Verbindlichkeit, ZEV 2014, 187

Streicher, Rechtsprechungsübersicht zum FamFG im Jahre 2013, FamRZ 2014, 614

Erb- und Nachlassrecht

Ludyga, Vererben im betreuten Wohnen Zur Bedeutung der Landesheimgesetze in der testamentarischen Gestaltungspraxis, ZEV 2014, 177

Terner, Der missbräuchliche Widerspruch gegen die Erbscheinserteilung, ZEV 2014, 184

Handels- und Registerrecht

Böhringer, Der Minderjährige als Beteiligter an Umwandlungen nach dem UmwG, NotBZ 2014, 121

Hüren, Gesamtvermögensgeschäfte im Gesellschaftsrecht, DNotZ 2014, 77

Hushahn, Grenzüberschreitende Formwechsel im EU/EWRRaum, RNotZ 2014, 137

Prozesskosten, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe

Just, Die Tücken des neuen Prozesskostenhilfeformulars. Keine Änderungen für Prozesskostenhilfeanträge, die vor dem 01.01.2014 gestellt wurden! NJ 2014, 102

Lissner, Die neue Antragstellung in der Beratungshilfe, AGS 2014, 157

Nickel, Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zur Prozesskosten- und Beratungshilfe bis Ende 2013, MDR 2014, 383

Schneider, N., Erstreckung der Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen, NZFam 2014, 257

Zivilprozess und Zwangsvollstreckung

Hellwich, Die Auswirkungen der Änderung der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen und Renten seit 1. Juli 2013, JurBüro 2014, 174

Müller-Teckhof, Rechte und Pflichten des Gerichts beim Prozessvergleich nach §278 Abs.6 ZPO, MDR 2014, 249 

Sarres, Die Beratungshilfereform und familienrechtliche Schwerpunkte. Eine oder mehrere abrechnungswürdige Angelegenheiten in der familienrechtlichen Beratungshilfe? ZAP Fach 11 S. 1261

Schmidt, Zwangsvollstreckung in Wertpapiere, DGVZ 2014, 77

Insolvenzrecht

Budnik, Zur Regelvergütung des vorläufigen Sachwalters, NZI 2014, 247

Humberg, § 7 InsO a.F. eine gleichwohl aktuelle Norm, ZInsO 2014, 702

Lissner, Der Sonderinsolvenzverwalter keine leichte Entscheidung gerichtlicher Aufsicht, ZInsO 2014, 768

Paul, Rechtsprechungsübersicht zum Insolvenzplanverfahren 2013, ZInsO 2014, 636

Schur, Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters Regelvergütung, Berechnungsgrundlage, Zuschläge, ZIP 2014, 757

Straf-, Strafverfahrens- und Strafvollstreckungsrecht

Burhoff, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4 – 7 VV RVG aus dem Jahr 2013 – Teil 3, RVGreport 2014, 176

Schneider, N., Die Neuerungen bei der Zusätzlichen Gebühr in Strafsachen (Nr. 4141 VV-RVG), NZV 2014, 149

Kostenrecht

Enders, Die Dokumentenpauschale Teil II: Überlassung von elektronisch gespeicherten Dateien, JurBüro 2014, 169

Guggolz, Zur Änderung des § 13 II JVEG Besondere Vergütung: Eine Mogelpackung? DS 2014, 86

Mroß, Konterkariert das Kostenrecht das Verfahrensrecht? Zur Frage, ob eine Gebühr für die Gütliche Einigung neben anderen Gebührentatbeständen entstehen kann, DGVZ 2014, 84

Schneider, N., Änderungen durch das 2. KostRMoG in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, NJW 2014, 982

Schneider, N., Abrechnung bei Einigung im einstweiligen Anordnungsverfahren (auch) über die Hauptsache, NZFam 2014, 356

Buchbesprechungen

RVG-Kommentar
Von Bischof/Jungbauer/Bräuer/Curkovic/Klipstein/Klüsener/Uher. Wolters Kluwer Deutschland GmbH (Luchterhand Verlag), 6. Auflage 2014. 1.540 Seiten, Hardcover, 129,– Euro inkl. kostenloser Online-Version (jBook) auf Jurion.de, ISBN 978-3-472-08563-8 Dipl.-Rechtspflegerin (FH) Renate Baronin von König, Berlin
Praxis- und Formularbuch zum Registerrecht.
Herausgegeben von RiAG Prof. Dr. Peter Ries. 3., neu bearb. Aufl. 2015. RWS Verlag Köln. 690 Seiten. Gbd. 84.– Euro, ISBN 978-3-8145-5144-9. Dipl.-Rechtspfleger Steffen Kögel, Waiblingen
Die wichtigsten Änderungen im GKG durch das 2. KostRMoG
RVGreport 2014, 170 Volpert

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