Heft 7/2021 (Juli 2021)

Beschwerdebefugnis, Erbe, Bestellung Abwesenheitspfleger
BGH, Beschluss vom 17.3.2021, XII ZB 415/19
Der Erbe ist gegen die gerichtliche Bestellung eines Abwesenheitspflegers für einen Pflichtteilsberechtigten nicht beschwerdeberechtigt (Fortführung von Senatsbeschluss vom 31.1.2018 – XII ZB 25/17 – FamRZ 2018, 764).

Streitigkeit über die Zugehörigkeit im Gläubigerausschuss, Zuständigkeit des Insolvenzgerichtes
BGH, Urteil vom 11.3.2021, IX ZR 266/18
1. Zuständig für die Entscheidung über Streitigkeiten darüber, wer Mitglied im Gläubigerausschuss ist, ist das Insolvenzgericht, nicht das Prozessgericht.
2. Wird über das Vermögen einer GmbH, die Mitglied in einem Gläubigerausschuss eines anderen Insolvenzverfahrens ist, das Insolvenzverfahren eröffnet, unterliegt ihre Vertretung in dem Gläubigerausschuss dem Verwaltungsrecht ihres Insolvenzverwalters.

Eintragung Grundschuld, Voreintragung der Erben
OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.3.2021, 12 W 38/21
Zum Erfordernis der Voreintragung der Erben des eingetragenen Grundstückseigentümers bei der (isolierten) Eintragung einer Kaufpreisfinanzierungsgrundschuld.

Vereinfachte Unterhaltsfestsetzung; Einwand der Leistungsunfähigkeit, Beschwerdeverfahren, Beweiskraft der Zustellungsurkunde
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.5.2020, II-3 WF 29/20
1. Im Rahmen einer Beschwerde gegen einen Festsetzungsbeschluss ist die erstmalige Einwendung der Leistungsunfähigkeit nach § 252 Abs. 4 FamFG unzulässig, sofern der Unterhaltsschuldner vor Erlass des Unterhaltsfestsetzungsbeschlusses bereits objektiv Gelegenheit dazu hatte, diesen Einwand vorzubringen.
2. Dem Zustellungsempfänger bleibt gemäß § 418 Abs. 2 ZPO der Gegenbeweis gegenüber dem durch die Zustellungsurkunde erbrachten Beweis offen, dass ihm das zuzustellende Schreiben durch Einlegung in den Briefkasten zugestellt worden ist. Erforderlich ist insoweit die substantiierte Darlegung und der Nachweis des Gegenteils des Inhalts der Urkunde. Der schlichte Hinweis darauf, dass der Zustellungsempfänger in einer Wohngemeinschaft wohne und gelegentlich in dem zur Wohnung gehörenden Briefkasten eingeworfene Schriftstücke abhandengekommen seien, reicht zur Entkräftung der Beweiskraft der Zustellungsurkunde nicht aus.

Auswahlentscheidung Ergänzungspfleger, Beschwer, Eltern
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.9.2020, II-3 WF 176/19
Eltern sind hinsichtlich der Auswahlentscheidung für einen ­Ergänzungspfleger gemäß § 1909 BGB nur beschwert, wenn ihr Vorschlag nicht erwogen wurde oder ihre Anhörung vor der ­Entscheidung unterblieben ist. Ansonsten steht ihnen kein ­Beschwerderecht zu.

Auswahl Betreuer, Abweichung, Vorschlag des Betreuten, Geeignetheit
BGH, Beschluss vom 10.3.2021, XII ZB 174/20
1. Zu den Voraussetzungen, unter denen nach § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB bei der Auswahl eines Betreuers vom Vorschlag des volljährigen Betreuten abgewichen werden darf (im Anschluss an ­Senatsbeschluss vom 9.5.2018 – XII ZB 553/17 – FamRZ 2018, 1192 [= Rpfleger 2018, 544]).
2. Ein Betreuer ist nur dann geeignet i. S. des § 1897 Abs. 1 BGB, wenn er – neben der fachlichen Qualifikation – auch in persönlicher Hinsicht zur Führung der Betreuung geeignet ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 3.2.2021 – XII ZB 181/20 [= Rpfleger 2021, 349]).

Nachtrag, Selbstständigkeit, Urkundstätigkeit, Umgehung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9.4.2021, I-3 Wx 61/20
1. Ein handschriftlicher Nachtrag zu einem Erbvertrag ist nicht unwirksam, wenn in dem Nachtrag der den Erbvertrag beurkundende Notar zum Testamentsvollstrecker eingesetzt wird.
2. Die nachträgliche Verwahrung eines Nachtrags zusammen mit dem Erbvertrag führt nicht zum Vorliegen einer einheitlichen Urkunde.
(Leitsätze der Schriftleitung)

Formerleichterung, abwechselndes Schreiben, Verfügungen beider Ehegatten, Nichtigkeit, Umdeutung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9.4.2021, I-3 Wx 219/20
Ein von Eheleuten abwechselnd niedergeschriebenes und von beiden unterzeichnetes privatschriftliches Testament, erfüllt nicht die Formerfordernisse nach §§ 2267, 2247 BGB und ist nach § 125 S. 1 BGB nichtig, sofern nach Auslegung nur Verfügungen eines Ehegatten enthalten sind. Etwas anderes kann im Ergebnis nur gelten, sofern eine Umdeutung nach § 140 BGB in Frage kommt.
(Leitsätze der Schriftleitung)

Verfahrensgebühr für Beistand, Rücknahme der Revision
OLG Celle, Beschluss vom 28.4.2021, 2 WS 122/21
Nimmt der Angeklagte seine Revision vor deren Begründung ­zurück, steht dem Beistand des Nebenklägers keine Gebühr für das Revisionsverfahren zu.
Kostenvereinbarung im gerichtlichen

Vergleich, Grenzen der Auslegung
OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.3.2021, 2 W 473/21
Im vereinfachten Kostenfestsetzungsverfahren ist die Kosten­vereinbarung eines gerichtlichen Vergleichs der Parteien anhand des Wortlauts umzusetzen. Demgemäß ist die Heranziehung und Würdigung von im Wortlaut des Kostentitels nicht angedeuteten Umständen unzulässig.

Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Kontenleihe
AG Norden, Beschluss vom 12.3.2021, 6 M 4625/20
1. Im Fall der Kontenleihe kann eine sittenwidrige Härte darin gesehen werden, dass dem Schuldner durch den fehlenden Pfändungsschutz nach Beschlagnahme seines Monatseinkommens für sich und seine Familie die Grundlage zur Bestreitung des ­Lebensunterhalts genommen wird.
2. Daher ist dem Schuldner zumindest Gelegenheit zu geben ein eigenes Konto einzurichten und dafür Sorge zu tragen, dass sein Einkommen auch hierauf eingeht.
(Leitsätze der Schriftleitung)

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