Heft 1/2018 (Januar 2018)

Abhandlungen demnächst

Walter Böhringer: Entwicklungen des Immobilienrechts seit Ende 2016

Hagen Schneider: Aktuelle Entwicklung des Gerichtskostenrechts in Grundbuchsachen

 

Bestellung eines Mitvormunds

BGH, Beschluss vom 13.9.2017, XII ZB 497/16 (+)

Die Bestellung eines Rechtsanwalts zum Mitvormund für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling zur Vertretung in auslän­derrechtlichen Angelegenheiten einschließlich des Asylverfahrens ist auch dann unzulässig, wenn es dem Vormund an (einschlägiger) juristischer Sachkunde fehlt (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 29. Mai 2013 – XII ZB 530/11 –­ FamRZ 2013, 1206
[= Rpfleger 2013, 520] und vom 4. Dezember 2013 – XII ZB 57/13 –­ FamRZ 2014, 472 [= Rpfleger 2014, 258]).

 

Einwilligungsvorbehalt

BGH, Beschluss vom 13.9.2017, XII ZB 157/17

Auch bei einem umfangreichen Vermögen des Betreuten kann ein Einwilligungsvorbehalt nur dann angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Vermögensgefährdung erheblicher Art vorliegen. Der Grundsatz der Erforderlichkeit bedeutet dabei auch, dass der Einwilligungsvorbehalt je nach den Umständen auf ein einzelnes Objekt oder eine bestimmte Art von Geschäften beschränkt werden kann (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 28. Juli 2015 –­ XII ZB 92/15 ­– FamRZ 2015, 1793 [= Rpfleger 2015, 703]).

 

Wirkung der Insolvenzeröffnung, Pfändungsbeschluss

BGH, Urteil vom 21.9.2017, IX ZR 40/17

1. Eine durch Zwangsvollstreckung im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag erlangte Sicherung führt zur öffentlich-rechtlichen Verstrickung des Vermögensgegenstandes. Verstrickung tritt auch ein bei einer während der Dauer des Insolvenzverfahrens durchgeführten Zwangsvollstreckung.

2. Die Wirkungen der Verstrickung dauern im Insolvenzverfahren fort, bis sie auf einem dafür vorgesehenen Weg beseitigt worden sind.

3. Der Drittschuldner kann sich gegenüber dem Auszahlungsverlangen des Insolvenzverwalters damit verteidigen, dass die Verstrickung der Vermögenswerte fortbesteht.

 

Namensberichtigung

Brandenbg. OLG, Beschluss vom 16.8.2017, 5 W 6/17

1. Eine Berichtigung des Namens eines eingetragenen Berechtigten betrifft dessen fehlerhafte Bezeichnung und lässt als Richtigstellung tatsächlicher Angaben seine Identität unberührt. Eine solche Berichtigung erfolgt von Amts wegen, wobei der Freibeweis zulässig und ein Nachweis in der Form des § 29 Abs. 1 GBO nicht erforderlich ist.

2. Ein gutgläubiger Erwerb nach § 892 Abs. 1 BGB kann nicht auf eine Vermutung der Identität von eingetragenem Berechtigten und Verfügenden gestützt werden, weil sich der öffentliche Glaube des Grundbuchs nicht auf eine solche tatsächliche Angabe erstreckt.

 

Grundbucheinsicht

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.9.2017, I-3 Wx 64/16

Zu den Voraussetzungen der Einsicht einer gerichtlich als Versorgungsunternehmen für die Teilnahme am automatisierten Grundbuchabrufverfahren zugelassenen Tochtergesellschaft eines großen deutschen Telekommunikationsunternehmens in das Grundbuch in allgemeiner Form für sämtliche Grundstücke des Bezirks eines Grundbuchamts (hier versagt in Bezug auf 180.000 Grundbücher zur Überprüfung von 11.000 Dienstbarkeiten zum Zwecke der Aufnahme von Verhandlungen mit den jeweiligen Eigentümern über die Rechte zum Verlegen bzw. des Verbleibs von Telekommunikationslinien).

 

Gewöhnlicher Aufenthalt des Erblassers bei Einreichung der Scheidung

OLG Köln, Beschluss vom 23.8.2017, 2 Wx 193/17

Durch die Einreichung eines Scheidungsantrages bringt ein Erblasser zum Ausdruck, dass er seinen bisherigen gewöhnlichen Aufenthalt i.S. von § 343 Abs. 1 FamFG an dem Ort der gemeinsamen Ehewohnung aufgibt und nunmehr einen neuen gewöhnlichen Aufenthalt an dem Ort seines jetzigen Lebensmittelpunkts begründen will.

 

Beschreibung des Vereinszweck

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.9.2017, I-3 Wx 14/16

1. Hält das Registergericht die satzungsmäßig vorgesehene Beschreibung des Vereinszwecks für unzureichend, so liegt auf der Basis dieser Rechtsauffassung allenfalls ein behebbarer (Eintragungs-)Mangel vor, der Gegenstand einer Zwischenverfügung sein kann, regelmäßig – so auch hier - indes nicht die Zurückweisung des Antrags rechtfertigt.

2. Der „Vorverein“ kann gegen die Ablehnung eines ihn betreffenden Eintragungsantrags Rechtsmittel einlegen.

 

Zustimmung zur Löschung einer Eigentümergrundschuld

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.7.2017, 2 UF 52/17

Wenn ohne eine Löschung der nicht valutierten Grundschulden (Eigentümergrundschulden) eine Teilungsversteigerung wesentlich erschwert oder sogar vereitelt werden würde, kann jeder Ehegatte als Teilhaber die Zustimmung zur Löschung dieser Grundschulden verlangen.

 

Kosten von Rechtsstreit und Vergleich

OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.7.2017, 8 W 222/17

1. Haben die Parteien in einem Prozessvergleich die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs gesondert geregelt, so erstreckt sich die für den Vergleich vereinbarte Kostenaufhebung auch auf die Verfahrensdifferenzgebühr nach RVG-VV 3101 Nr. 2.

2. Auch die Terminsgebühr ist in diesem Fall regelmäßig nicht aus dem höheren Vergleichswert, sondern nur aus dem Wert der rechtshängigen Klageforderung zu erstatten.

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