Heft 2/2015 (Februar 2015)

Vorschau
Jochen Waltenberger: Die vorbehaltenen Geschäfte des § 18 Abs. 1 RPflG
Stefan Lissner: Der „rechtzeitige“ Widerspruch im Insolvenzverfahren
 
Berichtigung
In Heft 12-2014 wurde auf der S. 665 die Entscheidung des ThürOLG vom 16.6.2014 veröffentlicht:
Der Erwerb aller Erbanteile durch mehrere in Bruchteilsgemeinschaft verbundene Personen führt nicht zur Auflösung der Erbengemeinschaft und damit auch nicht zur Entstehung von Bruchteilseigentum an den einzelnen Nachlassgegenständen (gegen BFH NJW 1975, 2119).
Das dort angegebene Aktenzeichen ist fehlerhaft, es lautet richtig:  3 W 184/14
 
Zustellung des Europäischen Zahlungsbefehls; Überprüfung des Zahlungsbefehls; Ungültigkeit der Vollstreckbarerklärung
EuGH (3. Kammer), Urteil vom 4.9.2014, Rs. C-119/13 und
C-120/13
Die Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens ist dahin auszulegen, dass die Verfahren gemäß den Art. 16 bis 20 dieser Verordnung keine Anwendung finden, wenn sich herausstellt, dass ein Europäischer Zahlungsbefehl nicht in einer Weise zugestellt wurde, die den Mindestvorschriften der Art. 13 bis 15 der Verordnung genügt. Zeigt sich ein solcher Fehler erst nach der Vollstreckbarerklärung eines Europäischen Zahlungsbefehls, muss der Antragsgegner die Möglichkeit haben, diesen Fehler zu beanstanden, der, sofern er ordnungsgemäß nachgewiesen ist, die Ungültigkeit der Vollstreckbarerklärung zur Folge haben muss.
 
Verfahrenspfleger, Abrechnung nach RVG
BGH, Beschluss vom 24.9.2014, XII ZB 444/13
Die Frage, unter welchen Umständen ein Verfahrenspfleger im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihm eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu bewilligen ist, obliegt einer wertenden Betrachtung des Tatrichters. Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt hat, von ihm Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt wurden und er die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 26. Oktober 2011 – XII ZB 312/11 – FamRZ 2012, 113).
 
Kein Notgeschäftsführer für eine GbR
BGH, Beschluss vom 23.9.2014, II ZB 4/14
Für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist grundsätzlich kein Notgeschäftsführer zu bestellen.
 
Zusammenrechnung verschiedener Renten
BGH, Beschluss vom 18.9.2014, IX ZB 68/13
Bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens sind auf Antrag ausländische gesetzliche Renten mit inländischen gesetzlichen Renten zusammenzurechnen.
 
Genossenschaftsanteile in der Insolvenz
BGH, Urteil vom 18.9.2014, IX ZR 276/13
Die gesetzliche Neuregelung in § 67c GenG rechtfertigt es nicht, auf eine vor ihrem Inkrafttreten vom Insolvenzverwalter ausgesprochene Kündigung der Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft entgegen der bisherigen Rechtsprechung das insolvenzrechtliche Kündigungsverbot für gemieteten Wohnraum entsprechend anzuwenden (Bestätigung von
BGHZ 180, 185).
 
Entlassung des Insolvenzverwalters
BGH, Beschluss vom 25.9.2014, IX ZB 11/14
Wenn das Insolvenzgericht eine Vielzahl von Pflichtverletzungen feststellt, die für sich alleine eine Entlassung des Insolvenzverwalters nicht rechtfertigen, ist es eine Frage des Einzelfalls, ob die Gesamtschau dieser Pflichtverletzungen dazu führt, dass der Insolvenzverwalter entlassen werden kann.
 
Automatisierte Vollstreckungsanordnung, Formerfordernis
OLG München, Beschluss vom 6.10.2014, 34 Wx 354/14
1. Lässt das Gesetz eine automatisierte Vollstreckungsanordnung ohne Unterschrift und Siegel zu, entbindet dies bei einem Antrag oder Ersuchen auf Eintragung einer Zwangssicherungs­hypothek nicht von dem Formerfordernis des § 29 Abs. 3 GBO. Diese Formvorschrift ist jedoch eine Ordnungsvorschrift, deren Missachtung bei Eintragung der Zwangssicherungshypothek nicht zu einer Unrichtigkeit des Grundbuchs führt.
2. Hat die Verwaltungsbehörde eine Vollstreckungsanordnung gegen den Rechtsnachfolger erlassen, hat das Grundbuchamt nicht zu prüfen, ob sich der Bescheid zu Recht gegen diesen richtet.
 
Ehegattentestament, Wechselbezüglichkeit
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.9.2014, I-3 Wx 128/13
1. Zur Bindung des überlebenden Ehegatten an eine Erbeinsetzung in einem Ehegattentestament (hier der Nichten der Ehefrau nach dem Letztversterbenden) wegen Wechselbezuges.
2. Aus der Bestimmung im Ehegattentestament, dass der „Überlebende . . . über das gesamte Vermögen unter Lebenden (soll) frei verfügen“ können, kann sich ein Indiz für einen Bindungswillen des Erblassers im Sinne einer Wechselbezüglichkeit in Bezug auf die Schlusserbeneinsetzung ergeben.
 
Kosten des Grundbuchverfahrens
OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.9.2014, 8 W 333/14
1. Bei der Abtretung einer Gesamtgrundschuld von hohem Nennwert, die eine Vielzahl (möglicherweise geringwertigerer) Grundstücke in Haft nimmt, die sämtlich in den Grundbüchern unterschiedlicher Grundämter eingetragen sind, entsteht für die Eintragung der Veränderung des Gesamtrechts eine 0,5-Gebühr (14130 GNotKG-KV), die sich um jeweils 0,1 erhöht ab dem zweiten für jedes weitere beteiligte Grundbuchamt.
2. Diese Ermäßigung statt des Ansatzes einer 0,5-Gebühr bei jedem einzelnen Grundbuchamt aus dem vollen Nennbetrag der Belastung (§ 53 Abs. 1 GNotKG) setzt voraus, dass der Antrag für mehrere Grundbuchämter gleichzeitig bei einem Grundbuchamt gestellt wird oder dass bei gesonderter Antragstellung die Anträge innerhalb eines Monats bei den beteiligten Grundbuchämtern eingehen (14141 GNotKG-KV analog).
3. Dabei wird die Gebühr gemäß § 18 Abs. 3 GNotKG analog bei dem Gericht angesetzt, bei dessen Grundbuchamt der Antrag zuerst eingegangen ist. (Anschluss an OLG Dresden, Beschluss vom 13. August 2014, 17 W 748/14; entgegen KG Berlin ZflR 2014, 203)
 

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