Heft 11/2013 (November 2013)

Vorschau
Hagen Schneider: Änderung des JVEG durch das 2. KostRMoG und die Auswirkungen auf die Aufwandspauschale (§ 1835a BGB) und die Kostenfestsetzung
Ludmila Hartung: Grundsteuer und weitere öffentliche Grundstückslasten in der Zwangsverwaltung
Jörg Mayer: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben
 
Heilbronner ZVG-Treff anlässlich des 7. Heilbronner Rechtstags
Montag, den 12. Mai 2014
Veranstalter: Bund Deutscher Rechtspfleger Landesverband Baden-Württemberg
 
Aus dem Programm:
‑Die Insolvenz von Selbstständigen (Prof. Dr.HeinzVallender, Leiter der Insolvenzabteilung des Amtsgerichts Köln)
‑Abschied von § 114 InsO – Folgen für die Lohnabtretung und Lohnpfändung – Die „kalte“ Zwangsverwaltung(Prof. Dr. Matthias Becker, FH für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen)
‑Abschlussdiskussion und Verabschiedung
Beginn der Veranstaltung: 9.00 Uhr
Ende der Veranstaltung: ca. 16.00 Uhr
Ort: ‑Festsaal der Staatsanwaltschaft  Heilbronn, Rosenbergstraße 8 74072 Heilbronn
Leitung: ‑Monika Haas, stellv. Landesvorsitzende des BDR Beate Schmidberger
Preise: Mitglieder des BDR: Frei. Aktive Rechtspfleger und -innen:
25,– e. Andere 100,– Euro.
Die Getränke (mit zwei Kaffeepausen) während der Tagung sind in der Tagungspauschale enthalten, jedoch nicht das Mittagessen sowie die dazu eingenommenen Getränke.
Hinweis für die bei den Gerichten tätigen Rechtspfleger und Rechts­pflegerinnen:
Die Veranstaltung gilt als Fortbildung, für die im Wege der dezentralen Budgetierung der Fortbildungskosten, Zuschüsse gewährt werden können. Schriftliche Anmeldungen bitte an: Beate Schmidberger, c/o Amtsgericht, 74072 Heilbronn
Mail: Schmidberger@AGHeilbronn.justiz.bwl.de
Rückfragen bitte an: Monika Haas, c/o Amtsgericht Reutlingen, Hass@AGReutlingen.justiz.bwl.de
 
Zwangshypothek, Duldungstitel
BGH, Beschluss vom 4.7.2013, V ZB 151/12
1. Der Pflichtteilsberechtigte kann wegen eines Anspruchs nach § 2329 Abs. 1 BGB auch dann in den von dem Erblasser ver­schenkten Miteigentumsanteil an einem Grundstück voll­strecken, wenn infolge einer Vereinigung aller Miteigentumsanteile in der Hand des Beschenkten Alleineigentum entstanden ist. Der Miteigentumsanteil wird insoweit für den Zweck der Vollstreckung als fortbestehend fingiert.
2. Grundlage für die Eintragung einer Zwangshypothek sind nicht nur unmittelbar auf Zahlung, sondern auch auf Duldung der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung lautende Titel.
3. Die Sicherungsvollstreckung kann auch aus Urteilen betrieben werden, durch die der Schuldner zur Duldung der Zwangs­vollstreckung wegen einer Geldforderung verurteilt worden ist.
 
Beginn der Beschwerdefrist
BGH, Beschluss vom 10.7.2013, XII ZB 411/12
Die Beschwerdefrist beginnt auch dann nach Ablauf der fünfmonatigen Frist des § 63 Abs. 3 Satz 2 FamFG, wenn die erforderliche Zustellung (hier: Beschluss über die Bestellung eines Betreuers an den Betroffenen) mit Mängeln behaftet war.
 
Abtretung des Anspruchs auf Betreuervergütung
BGH, Beschluss vom 19.6.2013, XII ZB 357/11
Die Abtretung des Anspruchs auf Betreuervergütung durch einen zum Betreuer bestellten Rechtsanwalt an eine anwaltliche Verrechnungsstelle verstößt nicht gegen ein gesetzliches Verbot, auch wenn sie ohne Zustimmung des Betroffenen erfolgt.
 
Pfändung von Währungsreserven eines fremden Staates
BGH, Beschluss vom 4.7.2013, VII ZB 63/12
Die auf Konten bei der Deutschen Bundesbank verwalteten Währungsreserven eines ausländischen Staates dienen hoheit­lichen Zwecken und unterliegen der Vollstreckungsimmunität. Der Grundsatz der Vollstreckungsimmunität findet unabhängig davon Anwendung, ob die Währungsreserven von dem ausländischen Staat selbst gehalten werden oder deren Verwaltung auf selbständige Zentralbanken übertragen wurde.
 
Beteiligter im Versteigerungsverfahren
BGH, Beschluss vom 6.6.2013, V ZB 7/12
1. Meldet einer der in § 9 Nr. 2 ZVG genannten Rechtsinhaber sein Recht in dem Zwangsversteigerungsverfahren an, macht es aber auf Verlangen des Vollstreckungsgerichts nicht glaubhaft, wird er so behandelt, als wäre er nie Beteiligter im Sinne von § 9 Nr. 2 ZVG gewesen; sein Antrag auf Feststellung abweichender Versteigerungsbedingungen ist zurückzuweisen.
2. Ob das Vollstreckungsgericht eine Glaubhaftmachung verlangt, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen; dahingehende Auflagen kommen bei nachvollziehbaren Zweifeln an der Berechtigung oder der Ernsthaftigkeit der Anmeldung in Betracht, die sich auch erst im Verlauf des Verfahrens ergeben können.
 
Versagung der RSB
BGH, Beschluss vom 31.7.2013, IX ZA 37/12
Führt der Schuldner den an ihn ausgekehrten pfändbaren Betrag seines Arbeitseinkommens während des Insolvenzverfahrens nicht an den Insolvenzverwalter ab, kann der Versagungsgrund der Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten vorliegen.  
 
Örtliche Zuständigkeit in Nachlasssachen
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.5.2013, 9 AR 11/13
1 Eine Verweisung in einer Nachlasssache ist für das als zuständig bezeichnete Nachlassgericht nicht bindend, wenn die Beteiligten vor der Verweisung nicht angehört wurden.
2. Der Begriff des „Aufenthalts“ in § 343 Abs. 1 FamFG ist weit zu verstehen. Eine kurze Verweildauer (hier: 1 Tag in einem Hospiz) reicht aus, um einen für die örtliche Zuständigkeit erheblichen Aufenthalt zu begründen. Ein „gewöhnlicher Aufenthalt“ ist nicht erforderlich.
 
 
 
 

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