Heft 12 / 2016 (Dezember 2016)
Abhandlungen
Dipl.-Rechtspfleger (FH) Helmut Wagner und Dipl.-Rechtspfleger (FH) Oliver Weber:
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Die Beendigung des Erbbaurechts in der Grundbuchpraxis | 685 |
A. Allgemeines |
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Dipl.-Rechtspflegerin (FH) Kristina Weissinger:
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Ruhen der elterlichen Sorge und Vormundschaft für unbegleitet einreisende Minderjährige | 8 |
I. Internationale Zuständigkeit |
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Horst Bestelmeyer:
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Die Entwicklung des Erbrechts seit 2014 | 694 |
1. Gesetzliche Erbfolge |
Rechtsprechung
Sachen- und Grundbuchrecht
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BGB §§ 471, 1094 Abs. 1, §§ 1097, 1098 Abs. 1 Satz 1; GBO § 18 Abs. 1, § 22 Abs. 1 Satz 1 (Vorkaufsrecht für einen Verkaufsfall) OLG München, Beschluss vom 11.5.2016, 34 Wx 61/16
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Zur Grundbuchunrichtigkeit nach Eigentumserwerb durch Zuschlag im Weg der Zwangsversteigerung bei einem Vorkaufsrecht „für den ersten Verkaufsfall, für den es nach den gesetzlichen Bestimmungen überhaupt ausgeübt werden kann“. |
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GBO § 18; BauGB § 22 (Fehlende Genehmigung als Eintragungshindernis) OLG Rostock, Beschluss vom 31.5.2016, 3 W 108/13
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1. Das Grundbuchamt trifft keine allgemeine Fürsorgepflicht für die materielle Richtigkeit der im Grundbuch ausgewiesenen Rechtsverhältnisse. |
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GBO §§ 19, 27; BGB §§ 875, 1168, 1175, 1183 (Löschung eines Gesamtgrundpfandrechts) OLG München, Beschluss vom 6.5.2016, 34 Wx 404/15
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Die Löschungsbewilligung für ein Gesamtgrundpfandrecht umfasst im Zweifel auch einen Teilverzicht des Gläubigers, der eine Teillöschung ohne Nachweis der Eigentümerzustimmung erlaubt. |
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GBO § 29 Abs. 1; WEG § 10 Abs. 6 Satz 1, Abs. 7 (WEGemeinschaft als Miteigentümerin) OLG München, Beschluss vom 11.5.2016, 34 Wx 73/15
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1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann als (Mit-)Eigentümerin von Grundbesitz in das Grundbuch eingetragen werden (Anschluss an BGH vom 18.3.2016 – V ZR 75/15). |
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WEG § 12 Abs. 1, § 24 Abs. 6 Satz 2, § 26 Abs. 3; GBO § 29 (Nachweis über die Verwalterbestellung) OLG München, Beschluss vom 30.5.2016, 34 Wx 17/16
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1. Der formalisierte Nachweis über die Bestellung des Verwalters verlangt die Vorlage einer Niederschrift über den Bestellungsbeschluss mit zwei oder (bei Bestellung eines Verwaltungsbeirats) drei Unterschriften. Für das Grundbuchamt muss die jeweilige Funktion der unterzeichnenden Person feststellbar sein. Bei einem mehrköpfigen Verwaltungsbeirat genügt die der Unterschrift beigefügte Bezeichnung „Verwaltungsbeirat“ diesen Anforderungen nicht. |
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WEG §§ 12, 18 (Zustimmung des Verwalters) KG, Beschluss vom 14.6.2016, 1 W 166/16
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Übertragen die miteinander verheirateten Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Ansehung der Auseinandersetzung der Gesellschaft ein zum Gesellschaftsvermögen gehörendes Wohnungseigentum auf sich zu Bruchteilen, ist die Zustimmung des Verwalters auch dann erforderlich, wenn als Ausnahme hiervon die Veräußerung an Ehegatten vereinbart ist. |
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Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
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BGB §§ 1901a, 1901b, 1904 (Inhalt einer Patientenverfügung) BGH, Beschluss vom 6.7.2016, XII ZB 61/16
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a) Der Bevollmächtigte kann in eine der in § 1904 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB genannten Maßnahmen nur einwilligen, nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen, wenn der Vollmachttext hinreichend klar umschreibt, dass sich die Entscheidungskompetenz des Bevollmächtigten auf die im Gesetz genannten ärztlichen Maßnahmen sowie darauf bezieht, sie zu unterlassen oder am Betroffenen vornehmen zu lassen. Hierzu muss aus der Vollmacht auch deutlich werden, dass die jeweilige Entscheidung mit der begründeten Gefahr des Todes oder eines schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schadens verbunden sein kann. |
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BGB § 1626 a Abs. 2; FamFG §§ 155 a, 159 (Kindeswohlprüfung) BGH, Beschluss vom 15.6.2016, XII ZB 419/15
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a) Auch bei der „negativen“ Kindeswohlprüfung nach § 1626 a Abs. 2 Satz 1 BGB ist vorrangiger Maßstab für die Entscheidung das Kindeswohl. Notwendig ist die umfassende Abwägung aller für und gegen die gemeinsame Sorge sprechenden Umstände. Dafür gelten die zur Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach § 1671 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB entwickelten Grundsätze. |
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Erb- und Nachlassrecht
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BGB § 2325 Abs. 3 (Grundstücksschenkung unter Vorbehalt eines Wohnungsrechts) BGH, Urteil vom 29.6.2016, IV ZR 474/15
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Behält sich der Erblasser bei der Schenkung eines Grundstücks ein Wohnungsrecht an diesem oder Teilen daran vor, so kann hierdurch in Ausnahmefällen (hier verneint) der Beginn des Fristlaufs gem. § 2325 Abs. 3 BGB gehindert sein (Fortführung des Senatsurteils vom 27. April 1994 – IV ZR 132/93, BGHZ 125, 395 [= Rpfleger 1995, 70]). |
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BGB §§ 180, 1638, 1909 Abs. 1 (Elterliche Vermögensverwaltung, Erbausschlagung) BGH, Beschluss vom 29.6.2016, XII ZB 300/15
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Der durch Verfügung von Todes wegen angeordnete Ausschluss der elterlichen Vermögensverwaltung für vom Kind ererbtes Vermögen umfasst auch die Befugnis zur Ausschlagung der Erbschaft. Die in einem solchen Fall von einem ausgeschlossenen Elternteil im Namen des Kindes erklärte Ausschlagung ist mangels Vertretungsmacht unwirksam. |
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Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe
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FamFG § 113 Abs. 1; ZPO § 124 Nr. 2 (a. F.); EGZPO § 40 (Aufhebung bewilligter Verfahrenskostenhilfe) PfälzOLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.6.2016, 2 WF 69/16
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Das Recht der Staatskasse zur Aufhebung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wegen absichtlich oder grob nachlässig gemachter unrichtiger Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ist nicht verwirkt, wenn wegen der unrichtigen Angaben ein Strafverfahren gegen die bedürftige Partei geführt wurde, das Aufhebungsverfahren bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens ausgesetzt war und alsbald nach Abschluss des Strafverfahrens fortgeführt wurde. |
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RVG §§ 7, 15a; RVG VV 3100, 1008, Vorbem. 3 Abs. 2 (Erhöhungsgebühr, Anrechnung) OLG Koblenz, Beschluss vom 24.6.2016, 14 W 323/16
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1. Wird mit einem PKH-Antrag unbedingte Klage erhoben, sind die Beklagten nicht verpflichtet, den Auftragzur Rechtsverteidigung auf das Prozesskostenhilfeverfahren zu beschränken. |
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Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
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ZPO § 829 Abs. 4 Satz 2; ZVFV § 2 Satz 1 Nr. 2, § 3 Abs. 3, § 5; BGB § 367 Abs. 1 (Formularzwang für Forderungspfändung; Verrechnung von Zahlungen) BGH, Beschluss vom 15.6.2016, VII ZB 58/15
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a) Sofern das Antragsformular gemäß Anlage 2 zu § 2 Satz 1 Nr. 2 ZVFV für den Antrag des Gläubigers auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses hinsichtlich der zu vollstreckenden Forderungen auf Seite 3 keine vollständige und zutreffende Eintragungsmöglichkeit bietet, ist es nicht zu beanstanden, wenn der Gläubiger wegen der zu vollstreckenden Forderungen insgesamt auf eine in einer Anlage beigefügte Forderungsaufstellung verweist, auch wenn eine zutreffende Eintragung der zu vollstreckenden Forderungen in die vorgegebene Forderungsaufstellung teilweise möglich gewesen wäre. |
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ZPO § 765a; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4 (Räumungsschutz) BGH, Beschluss vom 16.6.2016, I ZB 109/15
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Begründet die Einstellung der für den Schuldner lebensbedrohlichen Räumungsvollstreckung eine Gefahr für Leben und Gesundheit des Gläubigers, so ist im Rahmen der Entscheidung nach § 765a ZPO das Ausmaß der jeweiligen Gefährdung zu würdigen. Ist das mit einer Zwangsräumung verbundene Gefährdungspotential für den Schuldner deutlich höher zu bewerten als die mit einem weiteren Vollstreckungsstillstand für den Gläubiger bestehenden Gesundheitsgefahren, so kommt eine befristete Einstellung der Zwangsvollstreckung in Betracht, mit der dem Schuldner auferlegt wird, durch geeignete Maßnahmen an einer Verbesserung seines Gesundheitszustands zu arbeiten. |
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Insolvenzrecht
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InsO § 54 Nr. 2, § 64; SchVG § 7 Abs. 6, § 19 Abs. 2 (Kosten des Insolvenzverfahrens) BGH, Beschluss vom 14.7.2016, IX ZB 46/15
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Vergütungen und Auslagen des gemeinsamen Vertreters für die Gläubiger von inhaltsgleichen Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen gehören nicht zu den Kosten des Insolvenzverfahrens. Sie können nicht vom Insolvenzgericht festgesetzt werden. |
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InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; InsVV § 4 Abs. 1, 2, § 8 Abs. 3 (Kosten eines Gläubigerinformationssystems) BGH, Beschluss vom 14.7.2016, IX ZB 62/15
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Die Kosten für ein Gläubigerinformationssystem sind auch dann, wenn sie einem einzelnen Verfahren zuordenbar sind, nicht zusätzlich zur Vergütung des Verwalters aus der Masse aufzubringen. |
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Kostenrecht
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ZPO §§ 91, 104 (Erstattung eines Privatgutachtens) OLG Koblenz, Beschluss vom 23.6.2016, 14 W 319/16
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1. Zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig ist die Einholung eines Privatgutachtens, wenn eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte. |
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RVG VV 3403 (Vergütungspflichtige Tätigkeiten während des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde) HansOLG, Beschluss vom 19.5.2016, 8 W 52/16
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Beauftragt eine Partei nach Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde ihres Prozessgegners noch keinen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt, sondern bespricht das weitere Verfahren mit ihrem zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten und kommuniziert dieser mit dem Prozessgegner in Hinblick auf eine beim Bundesgerichtshof erbetene Fristverlängerung, verdient der zweitinstanzliche Prozessbevollmächtigte hierdurch noch keine 0,8 Verfahrensgebühr gemäß 3403 RVG VV. Vielmehr handelt es sich um Neben- und Abwicklungstätigkeiten im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 9 RVG. |
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GNotKG §§ 46, 81 (Bestimmung des Grundstücksverkehrswertes) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.6.2016, I-10 W 93/16
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1. Im Grundbuch eingetragene Belastungen können bei der Bestimmung des Verkehrswerts eines Grundstücks vor allem dann die Funktion als Faktor der Wertbemessung erfüllen, wenn eine Bank Gläubigerin ist. |
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GNotKG §§ 52, 81 (Geschäftswert für beschränkte persönliche Dienstbarkeit) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.7.2016, I-10 W 112/16
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1. Wird eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit mit dem Inhalt bestellt, dass ein Grundstück in einzelnen Beziehungen benutzt werden darf, so bemisst sich der Geschäftswert gemäß § 52 Abs. 1 GNotKG nach dem Wert der Dienstbarkeit für den Berechtigten. |
Gesetzgebungsreport
Berichtszeitraum vom 26.9.2016 – 25.10.2016
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BGBl. I |
Schrifttumshinweise
Sachen- und Grundbuchrecht
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Amann, Postmortal bewirkte Grundstücksschenkungen mittels Vollmacht, MittBayNot 2016, 369 |
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Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
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Bömelburg, Sicherstellung des Mindestunterhalts für minderjährige Kinder, (Teil 2), FF 2016, 340 |
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Erb- und Nachlassrecht
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Joannidis/Weiß, Das Nachlassinsolvenzverfahren: Erbrecht für Insolvenzverwalter? ZInsO 2016, 1889 |
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Handels- und Registerrecht
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Schauhoff/Kirchhain, Der wirtschaftlich tätige gemeinnützige Verein – Zur Auslegung des § 21 BGB, ZIP 2016, 1857 |
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Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
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Mroß/Fischer, Räumungsvollstreckung gegen Mit- und Nachbesitzer: Ist alles einfacher geworden? Anmerkungen aus der Rechtspraxis und -wissenschaft, DGVZ 2016, 195 |
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Insolvenzrecht
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Haarmeyer, Die Konkretisierung der Darlegungs- und Beweislast im Vergütungsfestsetzungsverfahren – Ein Prüfungsleitfaden für Gläubiger und (auch) für Insolvenzgerichte, ZInsO 2016, 2057 |
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Straf-, Strafverfahrens- und Strafvollstreckungsrecht
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Beukelmann, Die elektronische Akte in Strafsachen, NJW-Spezial 2016, 632 |
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Kostenrecht
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Klüsener, Rechtsanwaltsvergütung im vereinfachten Verfahren auf Festsetzung des Unterhalts Minderjähriger, JurBüro 2016, 449 |
Buchbesprechungen
Zivilprozessordnung.
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Herausgegeben von Prof. Dr. Hans-Joachim Musielak und Prof. Dr. Wolfgang Voit. 13. Auflage, 2016. Verlag C. H. Beck/Franz Vahlen, München. XXXVIII, 3220 Seiten, Ln., 169,– Euro, ISBN 978-3-8006-5085-9 | Dr. Markus Lamberz, Professor an der Fachhochschule für Rechtspflege NRW |
Gerichtskosten nach dem GNotKG
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Praxiswissen/Berechnungsbeispiele. Von Dipl.-Rechtspfleger Hagen Schneider. 2. Auflage, 2016. Nomos Verlagsgesellschaft. 498 S., brosch., 38,00 Euro, ISBN 978-3-8487-2879-4. | Dipl.-Rechtspflegerin (FH) Renate Baronin von König, Berlin |