Heft 8 / 2013 (August 2013)
Abhandlungen
Notar Michael Volmer, Starnberg
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Die EU-Erbrechtsverordnung – erste Fragen an Dogmatik und Forensik | |
A. Einführung B. Zum Charakter des EU-Legislativakts C. Das Erbstatut – die Anknüpfung I. Letzter Aufenthalt als Anknüpfung II. Die anderweitig offensichtlich engere Verbindung III. Möglichkeiten der Rechtswahl 1. Rechtswahl und nachfolgender Verlust dieser Staatsangehörigkeit 2. Änderung der Rechtswahl 3. Form und Formulierung der Rechtswahl D. Akzeptanz weltweiter Anknüpfungen E. Zum Umfang der Anwendung des berufenen Rechts I. Erbfolge II. Vorweggenommene Erbfolge III. Pflichtteilsansprüche – oder: Die Begrenzung der Statutenänderung durch den Ordre Public 1. Der deutsche Pflichtteil mit Verfassungsrang und die ErbVO 2. Deutsches Pflichtteilsrecht im EU-weiten Vergleich 3. Pflichtteil und Gerichtszuständigkeit 4. Schlusspunkt: Pflichtteil und Beschränkung der Rechtswahl IV. Reichweitenbeschränkung der ErbVO 1. Güterrecht 2. Vermächtnisse, dingliche Rechte 3. Sonstige nicht geregelte Rechtsbereiche mit Bezug auf den Nachlass F. Gerichtszuständigkeiten I. Ausschließliche internationale Zuständigkeit II. Verfahren „in Erbsachen“ III. Gerichtsstandvereinbarungen, Internationale Verweisungen G. Die Ausschlagung H. Die Aufrechterhaltung der Wirksamkeit des Testaments104 I. Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) I. Binnensystematische Vorgaben II. Verhältnis zum Erbschein III. Abschriften/Ausfertigungen des ENZ IV. Vertrauensschutz V. ENZ als Erbnachweis im Grundbuch VI. Einziehung – vs. – Widerruf VII. Fazit: Erbschein oder ENZ? |
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Notar a. D. Professor Walter Böhringer, Heidenheim/Brenz
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Grundbuchberichtigung auf den Tod eines GbR-Gesellschafters | |
I. Gesetzliche Regelung bei Tod eines Gesellschafters 1. Auflösung der GbR 2. Voraussetzungen der Grundbuchberichtigung a. Unrichtigkeitsnachweis durch Urkunden b. Berichtigung mit Berichtigungsbewilligung21 c. Grundbucheintragung d. Nacherbenvermerk e. Testamentsvollstreckervermerk f. Bescheinigung nach § 22 GrEStG 3. Fortsetzung als werbende Gesellschaft II. Gesellschaftsvertragliche Regelungen 1. Fortsetzung ohne die Erben des verstorbenen Gesellschafters a. Rechtslage b. Grundbuchberichtigung c. Bescheinigung nach § 22 GrEStG 2. Fortsetzung mit den Erben des Erblassers a. Fortsetzung mit allen Erben b. Fortsetzung nur mit einzelnen Erben c. Grundbuchberichtigung d. Nacherbenvermerk e. Testamentsvollstreckervermerk f. Nießbrauch am Gesellschaftsanteil g. Bescheinigung nach § 22 GrEStG III. Eintrittsklausel 1. Erbrechtliche Eintrittsklausel 2. Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel 3. Grundbuchberichtigung |
Rechtsprechung
Sachen- und Grundbuchrecht
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GBO §§ 13, 22; ErbbauRG §§ 27, 28 (Löschung eines durch Zeitablauf erloschenen Erbbaurechts) BGH, Beschluss vom 11.4.2013, V ZB 109/12
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Die Löschung eines durch Zeitablauf erloschenen Erbbaurechts im Grundbuch kann auf Antrag des Grundstückseigentümers im Wege der Grundbuchberichtigung nur dann erfolgen, wenn gleichzeitig ebenfalls auf Antrag des Eigentümers die Entschädigungsforderung des Erbbauberechtigten für den Eigentumsverlust an dem Bauwerk in das Grundbuch eingetragen wird. |
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GBO § 15 Abs. 2 (Vollmachtsvermutung des Notars) OLG Braunschweig, Beschluss vom 12.2.2013, 2 W 18/13
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Stellt der Notar aus einer gemäß § 15 Abs. 2 GBO beim Grundbuchamt eingereichten Urkunde, die mehrere Eintragungsbewilligungen enthält, nur zu einzelnen Bewilligungen Anträge, so sind die übrigen Bewilligungen nicht in das Grundbuchverfahren eingeführt. Ein Urkundsbeteiligter kann diese nicht ohne Mitwirkung des Bewilligenden zur Grundlage späterer Eintragungsanträge machen. |
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GBO § 18 Abs. 1; ZPO §§ 707, 719, 925 Abs. 1, § 936 (Wirkungen der einstweiligen Verfügung nach Aufhebung durch Endurteil) OLG München, Beschluss vom 12.2.2013, 34 Wx 54/13
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Die Wirkungen einer die Eigentumsumschreibung im Grundbuch verbietenden einstweiligen Verfügung entfallen mit deren Aufhebung durch Endurteil. Auf dessen Rechtskraft kommt es nicht an. |
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GBO §§ 29, 35 (Nachweis der Erbfolge) OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.1.2013, 20 W 413/12
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Haben die Eltern in einem notariellen Erbvertrag die Schlusserbeneinsetzung ihrer Kinder mit einer Pflichtteilsstrafklausel verbunden, wonach die Geltendmachung des Pflichtteiles durch eines der Kinder nach dem Tod des ersten Elternteils zur Folge hat, dass dessen gesamter Stamm hierdurch von der Erbfolge nach dem Längstlebenden ausgeschlossen wird, so kann zur Grundbuchberichtigung der Nachweis des Nichteintritts dieser auflösenden Bedingung durch entsprechende eidesstattliche Versicherungen sämtlicher Schlusserben zugelassen werden. |
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BGB § 1181 Abs. 2, § 1192 Abs. 1; GBO § 27 (Eigentümerzustimmung des mithaftenden Grundstücks) OLG Nürnberg, Beschluss vom 15.2.2013, 15 W 97/13
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Zum grundbuchrechtlichen Vollzug der Löschung einer nach § 1181 Abs. 2, § 1192 Abs. 1 GBO erloschenen Grundschuld ist keine Zustimmung des Eigentümers des mithaftenden Grundstücks nach § 27 GBO erforderlich. |
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Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
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BGB § 1908 i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 1 Satz 3; VBVG § 4; UStG § 19 Abs. 1 (Vergütung des Berufsbetreuers, Umsatzsteuer) BGH, Beschluss vom 20.3.2013, XII ZB 207/12
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Ein Berufsbetreuer, der gemäß § 19 Abs. 1 UStG nicht umsatzsteuerpflichtig ist, hat Anspruch auf den vollen Stundensatz des § 4 Abs. 1 VBVG. Eine Kürzung in Höhe der Umsatzsteuer findet nicht statt. |
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BGB §§ 1836, 1908i Abs. 1, § 1897 Abs. 6; GewO § 14; BRAO § 2 Abs. 2 (Gewerbeausübung eines Berufsbetreuers) BVerwG, Urteil vom 27.2.2013, 7 und 8 C 8.12
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Ein Berufsbetreuer übt keinen freien Beruf, sondern ein Gewerbe aus. Das gilt auch für einen Rechtsanwalt, soweit er zugleich als Berufsbetreuer tätig ist. |
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BGB § 1915 Abs. 1, § 1835 Abs. 4; VBVG § 3 (Vergütung des Ergänzungspflegers in asyl- und ausländerrechtlichen Angelegenheiten) OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.1.2013, 5 WF 215/11
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Zur Vergütung einer Ergänzungspflegerin mit dem Wirkungskreis der Vertretung in asyl- und ausländerrechtlichen Angelegenheiten. |
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Erb- und Nachlassrecht
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BGB §§ 2223, 181 (Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers) OLG München, Beschluss vom 25.2.2013, 34 Wx 30/13
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Die Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers, zu dessen Aufgaben die Erfüllung von Vermächtnissengehört, erstreckt sich – unabhängig davon, ob eine Annahme des Vermächtnisses bereits erklärt ist – auch auf die Entgegennahme der Auflassung durch den Erben (Anschluss an OLG Hamm NJW-RR 2011, 11). |
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BGB § 119 Abs. 1 Alt. 1 und 2, § 1945 Abs. 1 und 2, § 1954 Abs. 1 und 2 Satz 1, § 1955 Satz 1 und 2, § 1956; FamFG §§ 26, 27 Abs. 1 und 2 (Anfechtung der Versäumung der Erbausschlagungsfrist) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.1.2013, I-3 Wx 155/12
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Kann das Nachlass- und Beschwerdegericht die Rechtzeitigkeit der Anfechtung der Versäumung der Erbausschlagungsfrist deshalb nicht zuverlässig beurteilen, weil der Anfechtende der ihn treffenden Mitwirkungspflicht (hier: Tatsachen für die Erlangung der Kenntnis vom Anfechtungsgrund) nicht nachgekommen ist, so ist die Anfechtungsfrist als nicht gewahrt, mithin die Anfechtung als nicht wirksam, anzusehen. |
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BGB §§ 1956, 1643 Abs. 2 (Familiengerichtliche Genehmigung für Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist) OLG Celle, Beschluss vom 13.1.2013, 10 UF 291/12
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1. Die dem sorgeberechtigten Elternteil gemäß § 1643 Abs. 2 BGB erteilte familiengerichtliche Genehmigung zur Ausschlagung einer Erbschaft des minderjährigen Kindes wegen Überschuldung des Nachlasses beinhaltet zugleich auch die Genehmigung zu einer etwa erforderlich werdenden Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist gem. § 1956 BGB hinsichtlich der nämlichen Erbschaft. Insofern bedarf es für eine derartige Anfechtung nicht der erneuten familienrechtlichen Genehmigung gemäß § 1643 Abs. 2 BGB. 2. Im Rahmen der Genehmigung zur Ausschlagung einer Erbschaft bzw. zur Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist hat das Familiengericht allein zu prüfen, ob diese Maßnahme dem Interesse des Kindes dient; die Entscheidung, ob die Ausschlagung wirksam erklärt oder die Annahme rechtswirksam angefochten wurde, ist dagegen allein dem Nachlassgericht vorbehalten. |
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Handels-, Gesellschafts- und Registerrecht
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BGB §§ 58, 127 (Form der Einberufung der Mitgliederversammlung) HansOLG Hamburg, Beschluss vom 6.5.2013, 2 W 35/13
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Die Einberufung der Mitgliederversammlung eines eingetragenen Vereins per E-Mail ist ohne Unterschrift formwirksam, wenn die Satzung die Einberufung in schriftlicher Form vorsieht. Mit Anmerkung von: Rechtsanwalt Carten Grau, Solicitor (England & Wales), Hamburg |
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AktG § 273 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 (Nachtragsliquidation) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2.4.2013, I-3 Wx 171/12
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Beschließt die Hauptversammlung einer vormals als AG betriebenen, im Register gelöschten, Privatbank bestandskräftig (hier: erfolglose Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage) die Feststellung und Genehmigung der Schlussrechnung und die Entlastung der Abwickler, so kommt eine Nachtragsliquidation wegen bereits vor Löschung der Gesellschaft im Hinblick auf ihr Bestehen bzw. die Erfolgsaussicht ihrer Durchsetzung von fachkundiger Seite rechtlich begutachteter und sondergeprüfter Ansprüche (hier: aus einem Einbringungs- und Übertragungsvertrag, namentlich wegen angeblich unwirksam erbrachter und daher fortbestehender Einlagepflicht, gegen eine andere Bank) nicht in Betracht, solange kein Anhalt dafür besteht, dass der Schluss der Abwicklung zu Unrecht angemeldet worden ist und dies den Anmeldern bewusst war. |
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Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
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ZPO §§ 776, 775, 829 (Pfändungsrang nach Aufhebung des Pfändungsbeschlusses) BGH, Beschluss vom 21.2.2013, VII ZB 9/11
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Im Rechtsmittelverfahren kann ein durch richterlichen Beschluss aufgehobener Pfändungsbeschluss nicht wiederhergestellt werden. Ein nur mit diesem Ziel eingelegtes Rechtsmittel ist unzulässig. |
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ZPO § 850c Abs. 4 (Berücksichtigung der Ehefrau bei der Ermittlung des Pfändungsfreibetrages) OLG Rostock, Beschluss vom 2.10.2012, 3 W 125/12
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Gemäß § 850 c Abs. 4 ZPO kann das Vollstreckungsgericht anordnen, dass die Ehefrau des Schuldners bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens des Schuldners unberücksichtigt bleibt, wenn die grundsätzlich unterhaltsberechtigte Person eigene Einkünfte hat (hier: 978,– e). |
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ZPO § 829 Abs. 4 (Formularzwang für Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) LG Kiel, Beschluss vom 24.4.2013, 4 T 16/13
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1. Das Formular „Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses“ muss trotz Formularzwang nicht farbig eingereicht werden. 2. Ein s/w-Ausdruck genügt den Anforderungen des Gesetzes gem. § 829 Abs. 4 Satz 2 ZPO, §§ 3, 2 Nr. 2 ZVFV. 3. Auch die Verschiebung der Seitenzahlen und die Veränderung der Proportionen des Formulars durch das erweiterte Ausfüllen von vorgegebenen Größen bestimmter „Kasten“ ist unschädlich. |
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ZPO §§ 850 e, 850 f, 850 k; InsO § 36 (Erhöhung der Pfändungsfreigrenze) AG Montabaur, Beschluss vom 25.4.2013, 14 IK 20/13
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1. Die vom Schuldner selbst zu zahlenden Beträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sind in Höhe des sog. Basistarifs vom Pfändungsumfang herauszunehmen. 2. Erstattungsbeträge aufgrund eines Beihilfeanspruchs und aufgrund privater Krankenversicherung sind an den Schuldner auszuzahlen. |
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Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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BGB § 268 Abs. 3 Satz 1, § 880 Abs. 5, § 1150 (Ablösung eines Rechts, Zwischenrecht) BGH, Beschluss vom 28.2.2013, V ZB 18/12
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Bei der Ablösung von Rechten braucht sich der Inhaber eines Zwischenrechts die Rangänderungen, die erst nach der Eintragung seines Rechts in das Grundbuch wirksam geworden sind, nicht entgegenhalten lassen. Er kann unabhängig davon, aus welchem der nach der Rangänderung vorrangig gewordenen Rechte die Vollstreckung in das Grundstück betrieben wird, das vorrangige Recht insgesamt ablösen. Dabei geht das abgelöste Recht gemäß § 1150, § 268 Abs. 3 Satz 1 BGB mit dem Inhalt und dem Rang auf den Ablösenden über, den dieses Recht im Zeitpunkt der Eintragung des Zwischenrechts hatte. |
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ZVG § 85a Abs. 2; UWG § 4 Nr. 11 (Rechtsmissbräuchliches Gebot) BGH, Urteil vom 15.11.2012, I ZR 128/11
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Für eine auf §§ 3, 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 85a Abs. 2 ZVG gestützte wettbewerbsrechtliche Klage fehlt es im Hinblick auf die insoweit gemäß § 793 in Verbindung mit §§ 567 ff. ZPO, §§ 95, 97 ff. ZVG gegebenen Beschwerdemöglichkeiten regelmäßig am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis. |
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BGB § 1191 Abs. 2; ZVG § 56 Satz 2 (Zahlungspflicht des Erstehers für dingliche Zinsen der Grundschuld) LG Stuttgart, Urteil vom 19.3.2013, 21 O 379/12
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Erwirbt der Entsteher in der Zwangsversteigerung ein Grundstück unter Übernahme einer nach den Versteigerungsbedingungen bestehen gebliebenen Grundschuld, ist der Grundschuldgläubiger berechtigt, den vollen dinglichen Zinsbetrag ab Zuschlag gegenüber dem Ersteher geltend zu machen. |
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Insolvenzrecht
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InsO § 8 Abs. 3; InsVV §§ 3, 8 Abs. 3, §§ 10, 13 (Vergütung für Übertragung von Zustellungen) BGH, Beschluss vom 21.3.2013, IX ZB 209/10
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Ist dem Insolvenzverwalter oder Treuhänder das Zustellungswesen übertragen, ist diesem für jede Zustellung der Sach- und Personalaufwand zu ersetzen. Die Höhe der Vergütung bemisst sich außerhalb der sonstigen Zuschlagstatbestände durch einen angemessenen Betrag pro Zustellung, der nach dem tatsächlichen Aufwand geschätzt werden kann. |
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InsO § 295 Abs. 1 Nr. 3, § 295 Abs. 2, § 296 Abs. 2 Satz 3 (Auskunftsverpflichtung eines selbständig tätigen Schuldners) BGH, Beschluss vom 26.2.2013, IX ZB 165/11
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a) In der Wohlverhaltensphase hat der selbständig tätige Schuldner auf Verlangen Auskünfte zu erteilen, aus denen die ihm mögliche abhängige Tätigkeit bestimmt und das anzunehmende fiktive Nettoeinkommen ermittelt werden kann, nicht jedoch Auskünfte über etwaige Gewinne aus seiner selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit. b) Verlangt ein Gericht eine solche – nicht durch § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO gedeckte – Auskunft, begründen die Nichterteilung der Auskunft, eine unvollständige oder verspätete Auskunft grundsätzlich keine Obliegenheitsverletzung nach § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO oder nach § 296 Abs. 2 Satz 3 Fall 1 InsO. |
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Straf-, Strafverfahrens- und Strafvollstreckungsrecht
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GVG § 198 Abs. 3 Satz 1, § 17a Abs. 2 Satz 1; EGGVG §§ 23 ff. (Untätigkeitsanträge) OLG München, Beschluss vom 19.3.2013, 4 VAs 8/13
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1. Mit Inkrafttreten von § 198 GVG zum 3.12.2011 aufgrund des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist die Untätigkeitsrechtsbeschwerde in Strafvollzugssachen nicht mehr statthaft. Ist die Sache bei der Strafvollstreckungskammer noch nicht abgeschlossen, entscheidet sie über die erhobene Verzögerungsrüge (§ 198 Abs. 3 Satz 1 GVG). 2. Ist nach dem 3. Dezember 2011 in Strafvollzugssachen Rechtskraft eingetreten, entscheidet das nach § 201 Abs. 1 Satz 1 GVG zuständige Entschädigungsgericht über die gleichwohl erhobenen Untätigkeitsanträge. 3. Der Rechtsweg nach § 23 Abs. 1, § 25 Abs. 1 Satz 1 EGGVG zum Oberlandesgericht ist nicht eröffnet. |
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NJVollzG § 45 Abs. 1, § 46 Abs. 1, § 48 Abs. 1 (Hausgeldkonto) OLG Celle, Beschluss vom 25.3.2013, 1 Ws 57/13 (StrVollz)
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Die Rückerstattung eines vom Hausgeldkonto des Gefangenen abgebuchten Betrages wegen Überzahlung ist wieder dem Hausgeldkonto gutzuschreiben. |
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Kostenrecht
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ZPO § 103 Abs. 1, § 244 Abs. 1, § 249 (Kein KfB bei unwirksamer Zustellung der Kostengrundentscheidung) BGH, Beschluss vom 21.3.2013, VII ZB 13/12
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1. Ein Kostenfestsetzungsbeschluss entfaltet von Beginn an keine rechtlichen Wirkungen, wenn der die Kostengrundentscheidung enthaltende Titel mangels wirksamer Zustellung nicht zur Zwangsvollstreckung geeignet ist und es damit an einer notwendigen Voraussetzung für einen Kostenfestsetzungsbeschluss fehlt (Anschluss an BGH, Beschluss vom 5. Mai 2008 – X ZB 36/07, NJW-RR 2008, 1082 Rn. 5 [= Rpfleger 2008, 507]). 2. Die Zustellung eines Verwerfungsbeschlusses des Berufungsgerichts nach § 522 Abs. 1 ZPO während der Unterbrechung des Berufungsverfahrens nach §§ 244, 249 ZPO ist grundsätzlich unwirksam (Anschluss an BGH, Beschluss vom 29. März 1990 – III ZB 39/89, BGHZ 111, 104, 107). |
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KostO §§ 14, 60 Abs. 1, § 67 Abs. 1 (Auflösung einer GbR) OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.2.2013, 20 W 234/12
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Die Eintragung des letzten verbleibenden Gesellschafters einer GbR als Alleineigentümer im Grundbuch nach Auflösung der Gesellschaft durch Vereinigung aller Gesellschaftsanteile in der Hand des letzten Gesellschafters unterfällt nicht der Privilegierung des § 61 Abs. 1 KostO, so dass § 60 Abs. 1 KostO Anwendung findet (Anschluss an OLG München FGPrax 2010, 314 = Rpfleger 2011, 120). |
Gesetzgebungsreport
Berichtszeitraum vom 26.5.2013–25.6.2013
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BGBl.I Sechsundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz – Beschränkung der Möglichkeit zur Strafmilderung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (46. StrÄndG) vom 10. Juni 2013, BGBl.I 2013 S.1497 BGBl.II Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 27. März 2013 Bekanntmachung zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 23.April 2013
Länderreport Baden-Württemberg Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder vom 14. Mai 2013, GVBl.2013 S.89 Bayern Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung (Bayerisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz – BaySvVollzG) vom 22. Mai 2013, GVBl.2013 S.275 Bremen Bremisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz vom 21. Mai 2013, GVBl.2013 S.172 Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Führung der Schiffsregister vom 21.Mai 2013, GVBl.2013 S.267 Hamburg Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung und zur Änderung weiterer Gesetze vom 21. Mai 2013, GVBl.2013 S.211 Hessen Fünftes Gesetz zur Änderung des Hessischen Justizkostengesetzes vom 23. Mai 2013, GVBl.2013 S.198 Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten in der Justiz und zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen im Bereich der Rechtspflege vom 3. Juni 2013, GVBl.2013 S.386 Mecklenburg-Vorpommern Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe in Mecklenburg-Vorpommern (Strafvollzugsgesetz Mecklenburg-Vorpommern – StVollzG M-V) vom 7. Mai 2013, GVBl.2013 S.322 Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung in MecklenburgVorpommern (Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz MecklenburgVorpommern – SVVollzG M-V) vom 7. Mai 2013, GVBl.2013 S.348 Rheinland-Pfalz Landesgesetz zur Weiterentwicklung von Justizvollzug, Sicherungsverwahrung und Datenschutz vom 8. Mai 2013, GVBl.2013 S.79 Saarland Gesetz Nr.1807 zum Vollzug der Sicherungsverwahrung im Saarland (Saarländisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz – SLSVVollzG) vom 15. Mai 2013, ABl. I 2013 S.146 Sachsen Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und des Strafarrests im Freistaat Sachsen sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 16. Mai 2013, GVBl.2013 S.250 Gesetz über den Vollzug der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz – SächsSVVollzG) vom 16. Mai 2013, GVBl.2013 S.294 Sachsen-Anhalt Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung in Sachsen-Anhalt und zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Therapieunterbringungsgesetzes in Sachsen-Anhalt vom 13. Mai 2013, GVBl.2013 S.206 Schleswig-Holstein Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung und zur Änderung weiterer Gesetze vom 15. Mai 2013, GVBl.2013 S.169 Thüringen Gesetz zur Schaffung und Änderung der für Thüringen geltenden Vollzugsgesetze vom 23. Mai 2013, GVBl.2013 S.121 |
Schrifttumshinweise
Sachen- und Grundbuchrecht
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Hutzel, Fehlende Gläubigerzustimmung zur Löschung einer Grunddienstbarkeit gem. § 876 Satz 2 BGB – Zum Grundbuchberichtigungsanspruch des aus der Zwangsversteigerung erwerbenden Eigentümers, ZfIR 2013, 40 |
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Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
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Breidenstein, Betreuung und Vorsorgevollmacht im Rechtsverkehr, ZAP Fach 11, S.1225 Bruns, Die Neuregelung der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern, FamFR 2013, 217 Keuter, Zur Kostenbeteiligung minderjähriger Kinder in Abstammungssachen, FamRZ 2013, 923 |
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Erb- und Nachlassrecht
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Kuleisa, Der insolvente Nachlass – Die Haftung der Erben und die Befugnisse des Testamentsvollstreckers, ZVI 2013, 173 Nordmeier, Erbverträge in der neuen EU-Erbrechtsverordnung: zur Ermittlung des hypothetischen Erbstatuts nach Art.25 ErbRVO, Zerb 2013, 112 Zimmer, Vorsorgevollmachten im Erbrecht, ZEV 2013, 307 Zimmermann, Der Erbe unter Betreuung, ZEV 2013, 315 |
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Handels- und Registerrecht
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Seebach, Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) in der notariellen Praxis, RNotZ 2013, 261 |
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Prozesskosten- und Beratungshilfe
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Lissner, Die neue Beratungshilfe – Segen oder Fluch für die Anwaltschaft? AGS 2013, 209 |
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Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
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Schmid, Tiere in der Zwangsvollstreckung, JR 2013, 245 Wiener, Vollstreckungen nach dem Zusatzabkommen zum NATOTruppenstatut, DGVZ 2013, 105 |
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Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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Cranshaw, Effizientes Zwangsverwaltungs- und Zwangsversteigerungsmanagement – Perspektiven aus Gläubigersicht (Teil 2), ZfIR 2013, 393 |
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Insolvenzrecht
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Fischer, Das neue Rechtsmittelverfahren gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, NZI 2013, 513 Lissner, Gläubiger oder nicht Gläubiger? – das ist die praktische Frage bei der „Vollbefriedigung“, ZInsO 2013, 976 Lissner, „ForumSTAR-Insolvenz“ – Teil II, ZInsO 2013, 1177 Smid, Voraussetzungen der Eröffnung eines deutschen Sekundärinsolvenzverfahrens – Geltendes Recht und Reformpläne, ZInsO 2013, 953 Sudergat, Das Pfändungsschutzkonto in der Insolvenz, ZVI 2013, 169 Wipperfürth, Anwendbarkeit der Grundsätze der Mediation bei Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren, ZInsO 2013, 971 |
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Straf-, Strafverfahrens- und Strafvollstreckungsrecht
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Burhoff, Die Abrechnung förmlicher und formloser Rechtsbehelfe im Straf- und Bußgeldverfahren, RVGreport 2013, 213 Fromm, Gebührentechnische Besonderheiten in bußgeldrechtlichen Verbundverfahren, JurBüro 2013, 228 |
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Kostenrecht
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Enders, Anwaltsvergütung im Zusammenhang mit einer Mediation – Teil II, JurBüro 2013, 225 Enders, Das 2. KostRMoG – Änderungen bei der Anwaltsvergütung – Die Übergangsvorschriften – Teil 1, JurBüro 2013, 281 Hansens, Erstattungsfähigkeit der Gerichtskosten eines selbständigen Beweisverfahrens, RVGreport 2013, 218 Mayer, Entwicklungen zur Rechtsanwaltsvergütung 2012, NJW 2013, 1782 Schneider, N., Die Zukunft der Rechtsanwaltsvergütung. Die wichtigsten Änderungen des RVG durch das 2. KostRMoG, NJW 2013, 1553 Schneider, N. Anrechnung der Geschäftsgebühr: Teil 11: Anrechnung der Beratungshilfegeschäftsgebühr, Fach 24 S.1335 Volpert, Die Rechtsbehelfsbelehrung gem. §12c RVG, RVGreport 2013, 210 |
Buchbesprechungen
Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer: ZVG. Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung einschließlich EGZVG und ZwVwV
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14., neu bearbeitete Auflage, 2013. Gieseking Verlag, Bielefeld. LVIII, Seiten 2.054, 128,00 Euro ISBN 978-3-7694-1097-6 | Franz-Peter Groß, Richter am Landgericht Meiningen |
Strafgesetzbuch und Nebengesetze
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Von Prof. Dr. Thomas Fischer. 60. Auflage, 2013. Verlag C. H. Beck, München. LXI, 2641 Seiten, Ln. 82,– Euro ISBN 978-3-406-63675-2. | Privatdozent Dr. Edward Schramm, Friedrich-Schiller-Universität Jena |