Heft 3 / 2013 (März 2013)

Abhandlungen

Rechtspflegerin Sibylle Jokisch, Dresden, Rechtsanwalt Uwe Scheibner, Bad Schandau
Aufsichtsräte immer zu Vertretungshandlungen „ermächtigt“

I. Einführung

II. Rechtsprechung des BGH

III.Vertretungszuweisung für „Vorstandsangelegenheiten“ im Konzern

1.Wer bestellt die Geschäftsführer und stellt diese mittels Dienstvertrag an?

2.Darf bei der Bestellung der zu Bestellende als Vertreter des Gesellschafters mitwirken?

IV. Entscheidung des OLG München vom 08.05.2012

V.Folgen eines Vertretungsmangel bei unzulässiger Vertretung und dessen Heilungsvoraussetzungen

1. Einleitung

2. Faustregeltabellen

3. Entscheidung des BGH vom 08.03.2012

4. Masseanreichernde Zuschlagstatbestände

5. Zuschlagstatbestände ohne Masseanreicherung

6. Zusammenfassung

Dipl.-RPfl. (FH) Stefan Lissner, Konstanz
Praxisprobleme des Insolvenzrechts

I. Vollstreckbare Ausfertigung für den Rechtsnachfolger

II. Zeitpunkt des Eintritts der Rechtsnachfolge

III. Erteilung einer Klausel

IV.Zeitpunkt der Erteilung eines vollstreckbaren Tabellenauszuges ggf. mit Rechtsnachfolgeklausel

V. Akteneinsicht

VI.Rechtsmittel gegen die nicht antragsgemäße Akteneinsichtsgewährung

VII. Erhöhung des pfändungsfreien Betrages

a) Zusammenrechnung mehrerer Einkommen

b) Erhöhung des unpfändbaren Betrages

Rechtsprechung

Sachen- und Grundbuchrecht
WEG § 12 Abs. 1, 3; BGB § 878; GBO § 29 (Zustimmung und Nachweis der Verwaltereigenschaft) BGH, Beschluss vom 11.10.2012, V ZB 2/12

1. Die Zustimmung des Verwalters zu der Veräußerung von Wohnungseigentum nach § 12 Abs. 1, 3 WEG bleibt auch dann wirksam, wenn die Bestellung des Verwalters vor dem in § 878 BGB genannten Zeitpunkt endet.

2. Im Grundbuchverfahren ist grundsätzlich nicht zu prüfen, ob der Verwalter, dessen Zustimmung zur Veräußerung nach § 12 WEG in der Form des § 29 Abs. 1 GBO dem Grundbuchamt vorliegt, auch noch in dem Zeitpunkt zum Verwalter bestellt war, in dem der Umschreibungsantrag eingereicht worden ist.

BGB §§ 873, 878; WEG § 12 (Wirksamkeit der Zustimmung des Verwalters) OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.10.2012, 15 W 1894/12

Die Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung von Wohnungseigentum bleibt wirksam, auch wenn die Bestellung des Verwalters vor Eingang des Antrags auf Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt abgelaufen ist. 

ErbbauRG §§ 5, 15 (Nachweis der Zustimmung des Grundstückseigentümers) OLG Hamm, Beschluss vom 10.10.2012, I-15 W 410/11

1. Ist bei der Bestellung eines Erbbaurechts ein Zustimmungsvorbehalt des Grundstückseigentümers für die Übertragung des Erbbaurechts mit der Maßgabe begründet worden, dass die Übertragung an den Ehegatten seiner Zustimmung nicht bedarf, so kann diese Regelung grundbuchverfahrensrechtlich nicht dahin ausgelegt werden, dass die Teilübertragung und anschließende Einbringung des Erbbaurechts in eine mit dem Ehegatten gebildete BGB-Gesellschaft von dem Befreiungstatbestand nicht erfasst wird.

2. Eine im Jahre 1983 erfolgte Eintragung der Ehegatten, die diese nach Einbringung des Erbbaurechts in eine BGB-Gesellschaft entsprechend der damaligen Rechtsprechung als gesamthänderische Erbbauberechtigte ausweist, ist nicht deshalb unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften erfolgt, weil eine Zustimmung des Grundstückseigentümers nicht nachgewiesen worden ist.

GBO §§ 19, 22, 47 Abs. 2 (Wirksame Eintragungsbewilligung) KG, Beschluss vom 30.10.2012, 1 W 46-67/12

Eine notariell beglaubigte Eintragungsbewilligung wird dem Begünstigten mit Willen des Betroffenen zur Vorlage bei dem Grundbuchamt ausgehändigt, wenn der Begünstigte aufgrund ihm erteilter Vollmacht des Betroffenen in dessen Namen die Bewilligung erteilt und zugleich im eigenen Namen die Eintragung bewilligt hat. Die Bewilligung wird in diesem Fall im Zeitpunkt der Erklärungen durch den Begünstigten wirksam. Der nachfolgend vor Eingang des Eintragungsantrags beim Grundbuchamt erklärte Widerruf der Vollmacht ändert hieran nichts mehr.

GBO § 13 Abs. 2, § 15 Abs. 2; KostO § 2 Nr. 1 (Vollmachtsvermutung des Notars, Kostentragungspflicht) OLG München, Beschluss vom 15.6.2012, 34 Wx 185/12

Die formularmäßige Formulierung in der Löschungsbewilligung zu einer Grundschuld, wonach „mit der Erteilung dieser Bewilligung kein Löschungsantrag“ verbunden sei, ist nicht geeignet, die Vermutung des § 15 Abs. 2 GBO zu widerlegen. 

Mit Anmerkung von: Dipl.-Rpfl. (FH) Oliver Weber, Hessische Hochschule für Finanzen und Rechtspflege, Rotenburg a. d. F.

Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
FamFG § 68 Abs. 3 Satz 2, § 278 Abs. 1; BGB § 1897 Abs. 4 Satz 2 (Auswahl des Betreuers) BGH, Beschluss vom 21.11.2012, XII ZB 384/12

a) Das Beschwerdegericht darf in einem Betreuungsverfahren dann nicht gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von der persönlichen Anhörung absehen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Betroffene nicht mehr an seinem bei der erstinstanzlichen Anhörung geäußerten Wunsch, eine bestimmte Person zum Betreuer zu bestellen, festhält und die Bestellung eines Berufsbetreuers vorzieht.

b) Erklärt der Betroffene, dass eine bestimmte Person nicht zum Betreuer bestellt werden soll, ist dieser Wille bei der Auswahl des Betreuers zu berücksichtigen.

BGB § 1643 Abs. 1, § 1821 Abs. 1 Nrn. 1 und 4 (Minderjährige Gesellschafter der GbR, Veräußerung eines Grundstücks) OLG Nürnberg, Beschluss vom 4.10.2012, 15 W 1623/12

Die Eltern bedürfen zur Veräußerung eines Grundstücks, das im Eigentum einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts steht, der auch ihre minderjährigen Kinder angehören, auch nach der Änderung der Rechtsprechung zur Rechtsstellung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts der familiengerichtlichen Genehmigung nach § 1643 Abs. 1, § 1821 Abs. 1 Nrn. 1 und 4 BGB, wenn es sich um eine vermögensverwaltende Gesellschaft handelt, zu deren Geschäftsgegenstand die Veräußerung von Grundstücken nicht gehört.

BGB §§ 1916, 1779 Abs. 2 S. 1 (Auswahl eines Ergänzungspflegers) OLG Bremen, Beschluss vom 18.10.2012, 4 UF 123/12

Das Familiengericht kann im Rahmen seiner Ermessensausübung bei der Auswahl des Ergänzungspflegers bei fachlich gleicher Eignung zugunsten eines Außenstehenden eine Entscheidung gegen die von dem antragstellenden Elternteil vorgeschlagene Person treffen.

FamFG § 26; BGB §§ 1902, 1901, 1908 i Abs. 2, § 1804 Satz 1, 2 (Schenkweise Auszahlung durch den Betreuer) LG Kassel, Beschluss vom 12.10.2012, 3 T 349/12

Genehmigung einer durch den Betreuer vorgenommenen schenkweisen Auszahlung von 80.000,00 e an die Söhne der Betroffenen.

Erb- und Nachlassrecht
BGB § 1960 (Testierunfähigkeit des Erblassers, Nachlasspflegschaft) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7.9.2012, I-3 Wx 141/12

Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Erblasser testierunfähig war (hier: demenzielles Syndrom), so wird das bei Gefährdung des Nachlassbestandes bestehende Fürsorgebedürfnis für die Anordnung einer Nachlasspflegschaft im Dienste der endgültigen Erben nicht durch eine im Testament bestimmte Testamentsvollstreckung ausgeräumt, wenn der Erblasser dem Testamentsvollstrecker weitgehende Befugnisse zugestanden hat, die die Wirksamkeit der Anordnung der Testamentsvollstreckung voraussetzen (hier: Auszahlung des weit überdurchschnittlich werthaltigen Nachlasses an den Erben). 

I. Der am 16. April 2012 verstorbene Erblasser, der nach der Wertangabe im Antrag auf Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses über ein Vermögen im Bereich von 2.000.000.– Euro verfügte, errich

BGB § 2247 Abs. 1 (Grenzen der Schreibhilfe eines Dritten bei der Errichtung eines privatschriftlichen Testaments) OLG Hamm, Beschluss vom 2.10.2012, I-15 W 231/12

1. Eine über bloße Stützungshandlungen hinausgehende Einflussnahme einer anderen Person auf die Schreibleistung des Erblassers führt auch dann zur Unwirksamkeit des Testaments, wenn die niedergelegte Erklärung dem tatsächlichen Willen des Erblasers entspricht.

2. Die materielle Feststellungslast dafür, dass die Schreibleistung des Erblassers ohne relevante Fremdeinwirkung zustande gekommen ist, trägt derjenige, der Rechte aus dem Testament für sich herleitet.

GBO § 71; BGB § 2200 (Ende der Testamentsvollstreckung) PfälzOLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.10.2012, 3 W 120/12

Die Testamentsvollstreckung endet, wenn zwar der Erblasser das Nachlassgericht mit der Auswahl eines Ersatzvollstreckers beauftragt hat, das Nachlassgericht aber von dem ihm nach § 2200 BGB hierbei eingeräumten Ermessen in der Weise Gebrauch macht, dass es die Auswahl eines Testamentsvollstreckers ablehnt.

Handels-, Gesellschafts- und Registerrecht
GmbHG § 40 Abs. 2 (Gesellschafterliste) OLG München, Beschluss vom 24.10.2012, 31 Wx 400/12

Das Registergericht kann eine Gesellschafterliste nicht zurückweisen, die der Notar einreicht, der nur das Angebot und nicht auch die Annahme der Abtretung des Geschäftsanteils beurkundet hat.

HGB §§ 105, 161 (Betreiben eines Handelsgewerbes) PfälzOLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.8.2012, 3 W 99/12

Ein Ingenieurbüro für technische Gebäudeausrüstung und Energieberatung kann als GmbH und Co. KG betrieben und als solche im Handelsregister eingetragen werden.

Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe
ZPO § 124 Nr. 2 Alt. 1 (Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung) BGH, Beschluss vom 10.10.2012, IV ZB 16/12

Die Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung wegen absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit gemachter falscher Angaben nach § 124 Nr. 2 Alt. 1 ZPO setzt nicht voraus, dass die falschen Angaben des Antragstellers zu einer objektiv unrichtigen Bewilligung geführt haben, diese mithin auf den Falschangaben beruht.

BerHG §§ 1, 2 (Möglichkeit der öffentlichen Rechtsberatung) AG Kiel, Beschluss vom 18.10.2012, 7 II 4225/12

Steht der Antragstellerseite eine andere Möglichkeit (hier: öffentliche Rechtsberatung) für eine Hilfe zur Verfügung, deren Inanspruchnahme der Antragstellerseite auch zuzumuten war, kommt die Bewilligung von Beratungshilfe nicht in Betracht.

Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
ZPO § 850c; SGB I § 54 Abs. 4; SGB II § 19 Abs. 1, Abs. 3, § 22 (Pfändbarkeit von Arbeitslosengeld II) BGH, Beschluss vom 25.10.2012, VII ZB 31/12

Ansprüche auf laufende Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) sind gemäß § 54 Abs. 4 SGB I wie Arbeitseinkommen nach Maßgabe der Vorschriften in §§ 850c ff. ZPO pfändbar (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 25. November 2010 – VII ZB 111/09, NJW-RR 2011, 706 [= Rpfleger 2011, 164]).

[ebenso: BGH, Beschluss vom 25.10.2012, VII ZB 47/11 und BGH, Beschluss vom 25.10.2012, VII ZB 74/11, vom Abdruck der Gründe wird abgesehen]

ZPO § 724 Abs. 2, § 726; UVG § 7 (Richtigkeit der einfachen Vollstreckungsklausel) BGH, Beschluss vom 25.10.2012, VII ZB 57/11

Eine erteilte und vorgelegte einfache Vollstreckungsklausel hat das Vollstreckungsgericht nicht dahingehend zu überprüfen, ob eine qualifizierte Klausel nach § 726 ZPO erforderlich ist (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2012 – VII ZB 71/09, NJW-RR 2012, 1146 [= Rpfleger 2012, 321]; vom 23. Mai 2012 – VII ZB 31/11, NJW-RR 2012, 1148 [= Rpfleger 2012, 638]).

Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
ZVG § 152a, § 155 Abs. 1 (Festsetzung der Zwangsverwaltervergütung nach Aufhebung des Verfahrens) BGH, Beschluss vom 18.10.2012, V ZB 233/11

Auch nach Aufhebung eines Zwangsverwaltungsverfahrens muss das Vollstreckungsgericht die Vergütung des Zwangsverwalters für die Zeit der Zwangsverwaltung festsetzen, und zwar unabhängig von dem Grund für die Aufhebung; die Vergütung darf der Masse vorab entnommen werden.

ZVG §§ 146, 150; GG Art. 12 (Vorauswahlliste für Zwangsverwalter) OLG Hamm, Beschluss vom 27.9.2012, 15 VA 7/12

1. Im Zwangsverwaltungsverfahren ist die Erstellung einer Vorauswahlliste nicht erforderlich.

2. Ein auf eine Bewerbung ergehender Bescheid des Gerichts, zur Zeit bestehe kein Bedarf für die Beauftragung weiterer Zwangsverwalter, kann den Eindruck des Bestehens einer geschlossenen Liste erwecken und unterliegt deshalb der Aufhebung.

Insolvenzrecht
InsO § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 63 Abs. 1 Satz 2 und 3, § 65; InsVV § 1 Abs. 2 Nr. 1, §§ 10, 11 Abs. 1 (Vergütung des vorläufigen Verwalters) BGH, Beschluss vom 15.11.2012, IX ZB 130/10

a) Bei der Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters findet der Wert eines Gegenstandes, an dem Absonderungsrechte bestehen, auch dann Berücksichtigung, wenn der vorläufige Verwalter den Gegenstand nicht verwertet.

b) Der Wert eines Gegenstandes, der mit Absonderungsrechten belastet ist, wird bei der Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters in dem Umfang berücksichtigt, in dem er den Wert des verwalteten Vermögens des Schuldners erhöht, auch wenn sich der vorläufige Verwalter nicht mit dem Gegenstand befasst hat.

c) Der Wert eines Gegenstandes, der wertausschöpfend mit Rechten belastet ist, die zur abgesonderten Befriedigung berechtigen, ist bei der Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters nicht zu berücksichtigen. 

Mit Anmerkung von: Guido Stephan, Richter am Amtsgericht a. D.

InsVV § 8 Abs. 3 Satz 2, § 19 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3 (Begrenzung des Pauschsatzes für Auslagen) BGH, Beschluss vom 25.10.2012, IX ZB 242/11

Die durch die Änderungsverordnung vom 4. Oktober 2004 für ab dem 1. Januar 2004 eröffnete Insolvenzverfahren eingeführte Begrenzung des Pauschsatzes für Auslagen verstößt für Insolvenzverfahren, die bei Inkrafttreten der Änderungsverordnung am 7. Oktober 2004 noch andauerten, nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot.

InsO §§ 270b, 23 (Anordnungen im Schutzschirmverfahren, öffentliche Bekanntmachung) AG Göttingen, Beschluss vom 12.11.2012, 74 IN 160/12

1. Ob Anordnungen im Schutzschirmverfahren gem. § 270b InsO gem. § 23 InsO öffentlich bekannt gemacht werden, steht im pflichtgemäßen Ermessen des Insolvenzgerichtes.

2. Eine Erledigungserklärung ist ausnahmsweise auch im Eigenantragsverfahren möglich.

3. Der Gegenstandswert gem. § 58 Abs. 1 GKG kann bei Beendigung des Schutzschirmverfahrens vor Eröffnung nach dem erzielten Einnahmeüberschuss bestimmt werden.

Straf-, Strafverfahrens- und Strafvollstreckungsrecht
StPO §§ 111b ff.; ZPO § 765a (Sicherungsmaßnahme, Rückgewinnungshilfe) OLG Celle, Beschluss vom 25.9.2012, 2 Ws 214/12

1. Dem Verletzten i. S. von § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB steht kein subjektiver Anspruch auf die Durchführung von Sicherungsmaßnahmen im Rahmen der Rückgewinnungshilfe nach §§ 111b ff. StPO zu. Ihm fehlt es daher bei einer Beschwerde gegen die Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen – hier der Pfändung von Einkünften des Angeschuldigten aus einem Lottogewinn – an der erforderlichen Beschwerdebefugnis.

2. Die Abhängigkeit des Betroffenen von Sozialleistungen zu Lasten der öffentlichen Hand als Folge der Pfändung seiner einzigen Einkünfte – hier der Rentenzahlungen aus einem Lottogewinn – begründet für sich keine außergewöhnliche Härte i. S der nach § 111d Abs. 2 StPO, § 928 ZPO auch im Strafverfahren geltenden Schutzklausel des § 765a Abs. 1 Satz 1 ZPO.

3. Für die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nach §§ 111b ff. StPO zugunsten eines Verletzten i. S. von § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB ist dessen Schutzbedürftigkeit ohne Bedeutung.

StPO § 464b Satz 3; ZPO § 104 Abs. 3 Satz 1 (Ersatz von Reisekosten) OLG Celle, Beschluss vom 14.9.2012, 1 Ws 360/12

Dem Anspruch des Freigesprochenen auf Ersatz seiner Reisekosten steht grundsätzlich nicht entgegen, dass er dem Gericht nicht unverzüglich angezeigt hat, dass er zum Hauptverhandlungstermin von einem anderen als dem in der Ladung angegebenen Ort anreist.

RVG § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9; RVG VV 3200, 3201 (Verfahrensgebühr für Berufungsverfahren) BGH, Beschluss vom 25.10.2012, IX ZB 62/10

Eine mit der Entgegennahme der Berufungsschrift verbundene Prüfung von Fragen, die gebührenrechtlich zur ersten Instanz gehören, löst die Verfahrensgebühr für die Berufungsinstanz nicht aus. 

ZPO § 91; RVG § 19; RVG VV 3403 (Erstattung der Kosten des Berufungsanwalts im Verfahren über die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde) OLG Köln, Beschluss vom 21.9.2012, 17 W 155/12

Eine Gebühr gem. RVG VV 3403 verdient der im Berufungsverfahren tätig gewesene Rechtsanwalt nicht schon dann, wenn er nach kursorischer Prüfung der gegnerischen Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde unaufgefordert seiner Partei von der Bestellung eines beim BGH zugelassenen Rechtsanwalts abrät. Eine solche Tätigkeit ist nämlich gem. § 19 RVG noch dem Berufungsrechtszug zuzurechnen. 

KostO § 18 Abs. 2, 3, § 30 (Übergang von Kommanditanteilen, Bestimmung des Geschäftswerts) OLG München, Beschluss vom 30.10.2012, 31 Wx 379/11

Bei der Bestimmung des Geschäftswerts betreffend den Übergang von Kommanditanteilen im Wege der Erbfolge findet das Schuldenabzugsverbot des § 18 Abs. 3 KostO keine Anwendung (im Anschluss an BGH NJW 2010, 2218; Aufgabe von BayObLG ZEV 2004, 510).

Gesetzgebungsreport

Berichtszeitraum vom 26.12.2012 – 25.1.2013

BGBl. I

Bekanntmachung zu §115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2013 – PKHB 2013) vom 9. Januar 2013, BGBl.I 2013 S.81

BGBl. II

Bekanntmachung zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. November 2012 , BGBl.II 2012 S.1558

Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 4. Dezember 2012 , BGBl.II 2012 S.1567

 

Länderreport

Bayern

Gesetz zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes vom 11. Dezember 2012, GVBl.2012 S.651

Berlin

Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten der Laufbahnfachrichtung Justiz und Justizvollzugsdienst (Laufbahnverordnung Justiz und Justizvollzugsdienst – LVO-Just) vom 18. Dezember 2012, GVBl.2012 S.538

Hamburg

Sechstes Gesetz zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes vom 4. Dezember 2012, GVBl.2012 S.520

Mecklenburg-Vorpommern

Erstes Gesetz zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes vom 13. Dezember 2012, GVBl.2012 S.748

Sachsen

Gesetz zur Änderung des Sächsischen Justizgesetzes und weiterer Gesetze vom 14. Dezember 2012, GVBl.2012 S.748

 

Schrifttumshinweise

Sachen- und Grundbuchrecht

Böttcher, Die rechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft, RpflStud. 2013, 9

Frhr. v. Proff, Ausmärkergrundstücke im nordwestdeutschen und rheinland-pfälzischen Höferecht, RNotZ 2013, 27

Reul, Eintragung und Löschung des Insolvenzvermerks im Grundbuch versus gutgläubigen Erwerb, MittBayNot 2013, 16

Wilsch, Das Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung von Grundpfandrechtsbriefen, §§466–484 FamFG, FGPrax 2012,231

Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht

Bienwald, Eine rechtsgrundlose Bestellung von Verfahrenspflegern zur Entlastung der Betreuungsgerichte, RpflStud. 2013, 4

Janda, Grundfragen der Einschränkung der zivilrechtlichen Handlungsfähigkeit – Das Rechtsinstitut der Betreuung im Spiegel der allgemeinen Regeln zu Geschäftsfähigkeit und gesetzlicher Vertretung, FamRZ 2013, 16

Reetz, Bestellung eines Ergänzungspflegers für Zustellung der familiengerichtlichen Genehmigung der Erbausschlagung durch einen Minderjährigen, FamFR 2012, 529

Erb- und Nachlassrecht

Beckmann, Nacherbschaft oder Pflichtteil? – Die Entscheidung des als Nacherbe eingesetzten Pflichtteilsberechtigten gemäß § 2306 BGB, ZEV 2012, 637

Dutta, Das neue internationale Erbrecht der Europäischen Union – Eine erste Lektüre der Erbrechtsverordnung, FamRZ 2013, 4

Handels- und Registerrecht

Bielfeldt, Die Sonderrechtsnachfolge in Kommanditanteile aus familien- und registerrechtlicher Perspektive, RpflStud. 2013, 15

Zivilprozess und Zwangsvollstreckung

Hartmann, Die neue Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess, MDR 2013, 60

Kayser/Dornblüth, Anerkennung und Vollstreckbarerklärung italienischer Zahlungsbefehle nach der EuGVVO, ZIP 2013, 57

Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung

Mayer, Zwangsverwaltung – Zuschlag und dennoch kein Ende! ZfIR 2013, 51

Insolvenzrecht

Schmidberger, Stellung der öffentlichen Gläubiger im Insolvenzverfahren, NZI 2012, 953

Straf- und Strafverfahrensrecht

Cirener, Die Zulässigkeit von Verfahrensrügen in der Rechtsprechung des BGH, (1), NStZ-RR 2013, 1

Kostenrecht

Enders, Anwaltsvergütung in der Zwangsvollstreckung – Rund um die Vermögensauskunft, JurBüro 2013, 1

Meyers, Zum Anfall der Dokumentenpauschale für die Überlassung größerer Mengen elektronisch gespeicherter Dateien, JurBüro 2013, 9

Schneider, H., Anwalts- und Gerichtskosten für die Vollstreckbarerklärung von Anwaltsvergleichen, AGS 2013, 1

Zimmermann, Die Gerichtsgebühren im GNotKG-E, RpflStud. 2013, 1

Buchbesprechungen

GBO. Grundbuchordnung
Herausgegeben von Dr. Hans-Joachim Bauer und Helmut Freiherr von Oefele. Verlag Franz Vahlen, München. 3. Aufl., 2013. XXI, 1959 S. In Ln., 199,– Euro Dipl. Rpfl. Horst Klawikowski, Balve
Grundbuchrecht. Handbuch der Rechtspraxis
Begründet von Karl Haegele, fortgef. von Notar Dr. Hartmut Schöner Regierungsdirektor a. D. Kurt Stöber, jetzt bearbeitet von Dipl. Rechtspfleger Ernst Riedel, Notar Michael Volmer und Bezirksrevisor Harald Wilsch. 15., neubearbeitete Auflage, 2012. Verlag C. H. Beck, München. XLVIII, S. 1731 Seiten, Ln. 129,– Euro Professor Walter Böhringer, Notar a. D., Heidenheim/Brenz
Handbuch des Erbbaurechts
Von Helmut Freiherr von Oefele und Prof. Dr. Karl Winkler, beide Notare a. D. in München. Verlag C. H. Beck, München. 5. überarbeitete Auflage, 2012. XV, 601 Seiten, geb. 79,00 Euro Prof. Udo Hintzen, Berlin

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