Heft 3/2021 (März 2021)
Insolvenzverwaltervergütung, Berechnungsgrundlage, Einmalzahlung im Hinblick auf Wohlverhaltensperiode
BGH, Beschluss vom 19.11.2020, IX ZB 10/19
Eine durch den Schuldner vor Beendigung des Insolvenzverfahrens auf künftige Obliegenheiten der Wohlverhaltensphase geleistete Einmalzahlung geht in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ein.
Kostenerstattungsanspruch, Zinsbeginn bei Vergleich in Rechtsmittelinstanz
BGH, Beschluss vom 4.11.2020, VII ZB 37/18
Wird die in einem erstinstanzlichen Urteil getroffene Kostengrundentscheidung durch eine im zweiten Rechtszug im Wege des Prozessvergleichs getroffene Kostenregelung ersetzt, kann, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, eine Verzinsung zu erstattender Kosten nach § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO erst von einem Antragszeitpunkt nach dem Vergleichsschluss verlangt werden; maßgeblich ist das Eingangsdatum des auf den Prozessvergleich bezogenen Kostenfestsetzungsantrags (Abgrenzung von BGH, Beschluss vom 22. September 2015 – X ZB 2/15 [= Rpfleger 2016, 181], NJW 2016, 165).
Umdeutung Löschungserleichterung, Zulässigkeit Zwischenverfügung bei behauptetem Unrichtigkeitsnachweis
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. 10.2020, 3 Wx 103/20
1. Zur – vom Senat befürworteten – Umdeutung einer beantragten Löschungserleichterung im Hinblick auf eine Rückauflassungsvormerkung, für die ein Löschungserleichterungsvermerk dahin, dass zur Löschung des Rechts der Nachweis des Todes des Berechtigten genügen solle, weder zulässig noch eintragungsfähig ist, in eine Löschungsvollmacht.
2. Zum Zwecke der Beseitigung eines Eintragungshindernisses in Bezug auf ein auf Grundbuchunrichtigkeit gestütztes Gesuch um Löschung einer Rückauflassungsvormerkung gemäß § 22 GBO kann das Grundbuchamt nicht im Wege der Zwischenverfügung die Beibringung einer Erbenbewilligung gemäß § 19 GBO verlangen.
Vergütungsfestsetzung für Umgangspfleger, Form der Beschwerde, E-Mail-to-Fax-Verfahren, Wiedereinsetzungsantrag
OLG Dresden, Beschluss vom 04.12.2020, 22 WF 872/20
1. Der Antrag auf Festsetzung einer Vergütung für den Umgangspfleger kann formlos gestellt werden.
2. Eine Beschwerdeschrift ist dagegen vom Beschwerdeführer eigenhändig zu unterschreiben.
3. Das E-Mail-to-Fax-Verfahren wahrt das Schriftformerfordernis nicht.
4. Ein unverschuldetes Fristversäumnis ist bei einem berufsmäßigen Berufsbetreuer, der die in gerichtsförmigen Verfahren üblichen Kommunikationswege, einschließlich der die Schriftform wahrenden Wege der elektronischen Kommunikation wie DE-Mail ablehnt, nicht zu bejahen.
(Leitsätze der Schriftleitung)
Bestellung Nachlasspfleger, gesetzlicher Vertreter, Zweifel an Geschäftsfähigkeit
OLG Rostock, Beschluss vom 8.7.2020, 3 W 110/19
1. Voraussetzungen für eine von Amts wegen anzuordnende Nachlasspflegschaft sind ein Fürsorgebedürfnis, ein Sicherungsanlass sowie die Unbekanntheit der Erben oder die Ungewissheit über die Annahme der Erbschaft.
2. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist vom Nachlassgericht nach pflichtgemäßem Ermessen auf der Grundlage der dem Gericht bekannten Tatsachen zum Zeitpunkt der Entscheidung aus dessen Sicht zu beurteilen; in der Beschwerdeinstanz ist auch die Ermessensentscheidung uneingeschränkt zu überprüfen.
3. Ungewiss ist die Erbschaftsannahme, wenn der vorläufige Erbe zwar feststeht, aber nicht sicher ist, ob ihm die Erbschaft endgültig zugefallen ist.
4. Als Fürsorgemaßnahme kann die Anordnung einer Nachlasspflegschaft nach dem Zweck der Vorschrift nicht von der vorherigen Durchführung umfangreicher und zeitraubender Ermittlungen abhängig gemacht werden.
Nachlasspflegschaft, anwendbares Verfahrensrecht, letzter gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland
OLG Köln, Beschluss vom 9.12.2020, 2 Wx 293/20
1. Deutsche Gerichte sind international für die Anordnung der Nachlasspflegschaft für in Deutschland befindliche Vermögenswerte eines mit letztem gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland verstorbenen Erblassers zuständig.
2. Die Anordnung und die Überwachung der Nachlasspflegschaft richtet sich nach deutschen Sachvorschriften, auch wenn auf die Erbfolge ausländisches Recht Anwendung findet.
Kinder, nicht bestehender Kontakt, Auslegung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2020, I-3 Wx 198/20
Verfügen Ehegatten, die Kinder aus Vorehen hatten, in einem gemeinschaftlichen Testament, mit welchem sie einander zu Alleinerben einsetzen, „Erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Elternteil sollen die Kinder uns zu ungefähr gleichen Teilen beerben.", so kann die Auslegung ergeben, dass mit Kinder lediglich die im Haushalt lebenden Kinder des vorverstorbenen Ehemannes gemeint sein sollten und nicht auch das Kind der Erblasserin, zu dem zur Zeit der Errichtung des Testaments kein Kontakt bestand.
Reisekosten, Feststellung der Erforderlichkeit, BahnCard
OLG Celle, Beschluss vom 21.12.2020, 4 StE 1 /17
1. Unterlässt es der Verteidiger, die Erforderlichkeit der Notwendigkeit seiner Auslagen vor Entstehen dieser durch das Gericht feststellen zu lassen, steht dies einer Anerkennung der Auslagen im Kostenfestsetzungsverfahren als notwendig nicht entgegen.
2. Die Kosten für den Erwerb einer BahnCard50 können jedenfalls in lang andauernden Verfahren notwendige Auslagen darstellen, wenn sich der Erwerb der BahnCard 50 bereits nach wenigen Fahrten des Verteidigers amortisiert.