Heft 4/2019 (April 2019)

Rechtsmittel nach Widerruf d. Vorsorgevollmacht

BGH, Beschluss vom 12.12.2018, XII ZB 387/18

 

Auch nach einem wirksamen Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Betreuer kann der Bevollmächtigte noch im Namen des Betroffenen, nicht aber im eigenen Namen Rechtsmittel gegen die Betreuerbestellung einlegen (Fortführung des Senatsbeschlusses BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702 [= Rpfleger 2016, 26]).

 

Hausgelder als Nachlassverbindlichkeiten

BGH, Urteil vom 14.12.2018,  V ZR 309/17

 

Fällt eine Eigentumswohnung in den Nachlass und ist der Fiskus zum gesetzlichen Alleinerben berufen, sind die nach dem Erbfall fällig werdenden oder durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft begründeten Wohngeldschulden in aller Regel Nachlassverbindlichkeiten. Eigenverbindlichkeiten sind sie nur, wenn eindeutige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Fiskus die Wohnung für eigene Zwecke nutzen möchte (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 5. Juli 2013 –  V ZR 81/12, NJW 2013, 3446).

 

Öffentliche Zustellung

BGH, Urteil vom 31.10.2018, I ZR 20/18

 

a) An die Feststellung der Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung sind wegen der besonderen Bedeutung der Zustellung für die Gewährung rechtlichen Gehörs sowie der Intensität eines Eingriffs in dieses grundrechtsgleiche Recht durch eine öffentliche Zustellung hohe Anforderungen zu stellen.

b) Vor der Bewilligung einer öffentlichen Zustellung nach § 185 Nr. 2 ZPO kann von einem erneuten Zustellversuch an die im Handelsregister eingetragene Geschäftsanschrift nicht deswegen abgesehen werden, weil über ein halbes Jahr zuvor unter derselben Anschrift ein Schriftstück nicht hatte zugestellt werden können.

 

Streitwert für Zustimmungsersetzung

BGH, Beschluss vom 15.11.2018, V ZR 25/18

 

Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche Interesse eines Wohnungseigentümers, der erreichen will, dass in einem das Wohnungseigentum betreffenden Zwangsversteigerungsverfahren der Erteilung des Zuschlags zugestimmt wird, ist in der Regel auf 20 % des Meistgebots zu schätzen (im Anschluss an Senat, Beschluss vom 18. Januar 2018  –  V ZR 71/17, NJW-RR 2018, 775; Beschluss vom 19. Juli 2018 ­–  V ZR 229/17, NZM 2018, 824).

 

Löschung eines Pfändungsvermerks

OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.11.2018, 8 W 218/17

 

Wird der Beschluss über die Pfändung eines Miterbenanteils unwirksam, weil das Pfandrecht von der Rückschlagsperre des § 88 InsO erfasst wurde, kann die Löschung des im Grundbuch eingetragenen Pfändungsvermerks im Berichtigungsverfahren nach 
§ 22 GBO betrieben werden. Dabei ist der Nachweis des Eingangszeitpunkts eines Insolvenzantrags durch Vorlage des Eröffnungsbeschlusses, der hierzu in seinen Gründen Angaben enthält, möglich.

 

Wirksame Ausschlagungserklärung

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.9.2018, 21 W 56/18

 

Für die Wirksamkeit der Ausschlagungserklärung ist es erforderlich, dass der gesetzliche Vertreter von der wirksamen Genehmigung auch Gebrauch macht.

(mit Anm. Dr. Nikolas Hollinger, Mannheim)

 

Anforderung eines Kostenvorschusses

OLG München, Beschluss vom 16.10.2018, 34 Wx 226/18

 

1. Ein Ermessen des Grundbuchamts hinsichtlich der Entscheidung, im Antragsverfahren die Eintragung von der Einzahlung eines Kostenvorschusses abhängig zu machen, ist nur dann er­-
öffnet, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der ­Gebühreneingang im jeweiligen Verfahren gefährdet ist.

2. Dies kann zu bejahen sein, wenn das Grundstück mit einer ­Vielzahl von Zwangshypotheken belastet ist und ein Zwangsversteigerungsvermerk eingetragen ist.

3. Dies kann auch dann gelten, wenn die Antragstellerin und ­Kostenschuldnerin eine juristische Person ist, deren Geschäftsführer der Grundstückseigentümer ist.

 

Vertretungsbefugnis in Einheitsgesellschaft

KG, Beschluss vom 21.12.2018, 22 W 84/18

 

Ist eine KG zugleich einzige Gesellschafterin ihrer Komplementär-GmbH (sog. Einheitsgesellschaft) wird die KG in der Gesellschafterversammlung der Komplementärin mangels abweichender Regelungen gleichwohl durch deren Geschäftsführer vertreten. Einer Beteiligung der Kommanditisten bedarf es dabei nicht.

 

Parkgebühren bei Geschäftsreise

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.10.2018, III-2 Ws 531/18

 

Parkgebühren gehören zu den sonstigen Auslagen anlässlich einer Geschäftsreise im Sinne von RVG VV 7006. Dieser auf Geschäftsreisen beschränkte Auslagentatbestand regelt die Erstattung von Parkgebühren abschließend. Liegt das Reiseziel innerhalb der Gemeinde, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung des Rechtsanwalts befindet, werden Parkgebühren wie die Fahrtkosten selbst als allgemeine Geschäftskosten mit den Verfahrens- und Termins-
gebühren abgegolten.

 

Geschäftswert, Aufhebung des Briefausschlusses

OLG Hamm, Beschluss vom 23.11.2018, I-15 W 231/18

 

1. Der Geschäftswert für die nachträgliche Eintragung der Aufhebung des Briefausschlusses (§ 1116 Abs. 3 BGB) ist nach der allgemeinen Geschäftswertvorschrift des § 36 Abs. 1 GNotKG zu bestimmen, da das GNotKG keine spezielle Regelung für die nachträgliche Eintragung der Aufhebung des Briefausschlusses enthält (im Ergebnis ebenso OLG Bamberg FGPrax 2017, 234).

2. Bei der durch § 36 Abs. 1 GNotKG vorgeschriebenen Ermessensausübung ist maßgeblich zu berücksichtigen, dass die Aufhebung des Briefausschlusses den Kernbereich der aus dem Grundpfandrecht sich ergebenden Befugnisse unberührt lässt und lediglich die Verkehrsfähigkeit des Grundpfandrechts erhöht. Hiernach ist es jedenfalls nicht zu beanstanden, den Geschäftswert lediglich mit einem Bruchteil (hier: 30 %) des sich aus § 53 GNotKG ergebenden Bezugswertes zu bemessen.

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