Heft 9+10/2017 (September und Oktober 2017)

Abhandlungen demnächst

Gerald Mäsch, Bettina Gausing, Marcel Peters: Deutsche Ltd., PLC und LLP: Gesellschaften mit beschränkter Lebensdauer?

Uwe Seifert: Die Umgestaltung des Verfahrens nach § 765a ZPO bei  missbräuchlich erhobenen Suizideinwand des Schuldners in der Zwangsversteigerung

 

Betreuerbestellung

BGH, Beschluss vom 31.5.2017, XII ZB 550/16

a) Der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG schließt familiäre Bindungen zwischen nahen Verwandten ein und umfasst das Recht naher Verwandter, bei der Entscheidung über die Auswahl eines Betreuers nach § 1897 Abs. 5 BGB berücksichtigt zu werden (im Anschluss an BVerfG, FamRZ 2014, 1435 und FamRZ 2014, 1841).

b) Das fremdnützig ausgestaltete Betreuungsverfahren kennt kein subjektives Recht auf eine Bestellung als Betreuer. Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für eine Beteiligung am Betreuungsverfahren nach § 1897 Abs. 5 BGB, § 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG ist daher ausgeschlossen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom
22. Oktober 2014 – XII ZB 125/14 –­ FamRZ 2015, 133 [= Rpfleger 2015,215]).

 

Höhe der Betreuervergütung

BGH, Beschluss vom 31.5.2017, XII ZB 590/16

Der von der BeckAkademie angebotene, auf die Dauer von neun Monaten angelegte Fernkurs „Hochschulzertifikatskurs Recht­liche Betreuung“ mit einem Arbeitspensum („workload“) von 1.080 Stunden (36 ECTS-Punkte) ist nicht mit einer abgeschlossenen Ausbildung an einer Hochschule i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG vergleichbar (Abgrenzung zu Senatsbeschluss vom 12. April 2017 – XII ZB 86/16 – juris [= Rpfleger 2017, 450]).

 

Erbrecht nichtehelicher Kinder

BGH, Beschluss vom 12.7.2017, IV ZB 6/15

Zum Erbrecht vor dem 1. Juli 1949 geborener nichtehelicher Kinder, hier: teleologische Erweiterung von Art. 5 Satz 2 des Zweiten Erbrechtsgleichstellungsgesetzes (ZwErbGleichG).

 

Aufhebung der Nachlassverwaltung

BGH, Beschluss vom 5.7.2017, IV ZB 6/17

Eine Aufhebung der Nachlassverwaltung im Falle der Zweck­erreichung durch Befriedigung der Nachlassgläubiger kommt jedenfalls dann in Betracht, wenn ein am ursprünglichen Ausgangsverfahren materiell Beteiligter einen entsprechenden Antrag gestellt hat.

 

Einstellung und Aufhebung der Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 31.5.2017, VII ZB 2/17

Jedenfalls soweit ein zulässiges Rechtsbeschwerdeverfahren wegen einer Forderungspfändung beim Bundesgerichtshof anhängig ist, ist dieser kraft Devolutiveffekts zuständiges Vollstreckungsorgan im Sinne der §§ 764, 828 ZPO. Er kann daher die Zwangsvollstreckung einstellen und Pfändungsbeschlüsse aufheben.

 

Vollstreckungsbeschränkende Vereinbarung

BGH, Beschluss vom 18.5.2017, VII ZB 38/16

Der Schuldner kann die Aufhebung einer Pfändung nicht im Wege der Vollstreckungserinnerung (§ 766 Abs. 1 ZPO) unter Berufung auf eine vollstreckungsbeschränkende Vereinbarung, mit der die Vollstreckung in den gepfändeten Gegenstand ausgeschlossen wird, erreichen. Insoweit stellt die Vollstreckungsabwehrklage entsprechend § 767 Abs. 1 ZPO einen geeigneten Rechtsbehelf dar.

 

Windkraftanlage, Scheinbestandteil

BGH, Urteil vom 7.4.2017, V ZR 52/16

Eine Verbindung nur zu einem vorübergehenden Zweck i.S.d. § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Sache für ihre gesamte (wirtschaftliche) Lebensdauer auf dem Grundstück verbleiben soll.

 

Erteilung der Restschuldbefreiung

BGH, Beschluss vom 1.6.2017, IX ZB 87/16

Die Restschuldbefreiung kann nicht rückwirkend erteilt werden.

Die Laufzeit der Abtretungserklärung endet in vor dem 1. Dezember 2001 eröffneten Insolvenzverfahren spätestens zwölf Jahre nach Insolvenzeröffnung.

 

Notarvollmacht, Insolvenzeröffnung

OLG München, Beschluss vom 22.5.2017, 34 Wx 87/17

Die vom Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in seiner Funktion als  Vertretungsorgan erteilte Notarvollmacht zur Vertretung der Gesellschaft erlischt mit Eröffnung der Insolvenz über das Vermögen des Gesellschafters.

 

Verfügungsbefugnis des Eigentümers

KG, Beschluss vom 30.5.2017, 1 W 39/17

Ist im Grundbuch ein Insolvenzvermerk gelöscht worden, besteht für das Grundbuchamt grundsätzlich kein Anlass, an der Verfügungsbefugnis und der daraus folgenden Bewilligungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers zu zweifeln (Anschluss an OLG Hamm, Beschluss vom 20. März 2014, 15 W 392/13 – MittBayNot 2015 165; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 1. März 2016,  20 W 26/16 – MittBayNot 2016, 544).

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