Heft 4 / 2016 (April 2016)
Abhandlungen
Dipl. Rpfl. (FH), Jörg Felix:
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Die Vergütung von berufsmäßigen Verfahrenspflegern und Verfahrensbeiständen | 189 |
A. Die Vergütung des Verfahrenspflegers |
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Prof. Udo Hintzen:
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Die Entwicklung im Zwangsvollstreckungsrecht seit 2014 – im Anschluss an den Beitrag in Rpfleger 2014, 353 – | 199 |
A. Zwangsvollstreckung allgemein |
Rechtsprechung
Rechtspflegerrecht
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GG Art. 33 Abs. 2 und 5; BBesG § 18 (Dienstpostenbündelung, sog. Topfwirtschaft) BVerfG, Beschluss vom 16.12.2015, 2 BvR 1958/13
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1. Eine Dienstpostenbündelung (sogenannte Topfwirtschaft) ist nur zulässig, wenn für sie ein sachlicher Grund besteht. Ein solcher sachlicher Grund kann insbesondere dann angenommen werden, wenn der von der Dienstpostenbündelung betroffene Bereich Teil der sogenannten „Massenverwaltung“ ist, bei der Dienstposten in der Regel mit ständig wechselnden Aufgaben einhergehen. |
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RPflG § 10; FamFG §§ 9, 60, 158, 159; UNKRÜbk Art. 12 (Vertretung eines Minderjährigen) OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.11.2015, 20 WF 162/15
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Zum Recht des Minderjährigen auf angemessene Vertretung seiner Interessen in einer seine Person betreffenden Kindschaftssache (Verfahren über die Anordnung, Führung und Fortdauer einer Vermögenspflegschaft); hier: Ablehnung des Rechtspflegers wegen Befangenheit wegen Zurückweisung des von einem mehr als 14 Jahre alten Kind benannten Rechtsanwalts. |
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Sachen- und Grundbuchrecht
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BGB §§ 741, 1008, 2033 Abs. 1 (Fortbestand der Erbengemeinschaft) BGH, Beschluss vom 22.10.2015, V ZB 126/14
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a) Übertragen Miterben ihre Anteile am Nachlass jeweils zu gleichen Bruchteilen auf mehrere Erwerber, entsteht eine Bruchteilsgemeinschaft nur an den Erbteilen. Hinsichtlich des Nachlasses bleiben die Inhaber der Erbteile gesamthänderisch verbunden. |
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GBO § 39 Abs. 1, § 47 Abs. 2 Satz 2, BGB § 899a (Identitätswahrender Formwechsel einer GbR) OLG München, Beschluss vom 30.11.2015, 34 Wx 70/15
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Ein identitätswahrender Formwechsel einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine GmbH & Co. KG hat nur eine Richtigstellung des Grundbuchs zur Folge. Der Voreintragung der GmbH als aufgenommener Gesellschafter bedarf es nicht (Anschluss an OLG Saarbrücken vom 22.3.2010, 5 W 78/10, juris). |
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GBO §§ 19, 27; BGB §§ 875, 1159 (Löschung eines Grundpfandrechts) OLG Hamm, Beschluss vom 4.11.2015, I-15 W 476/15
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Zur Löschung eines Grundpfandrechts bedarf es lediglich der Löschungsbewilligung des im Grundbuch eingetragenen Kapitalgläubigers, nicht auch zusätzlich der Löschungsbewilligung des ebenfalls noch eingetragenen Gläubigers rückständiger Zinsen. |
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GBO § 18 Abs. 1, § 22 Abs. 1, §§ 29, 32 (Nachweis der Rechtsnachfolge, Rechtsgutachten) OLG München, Beschluss vom 5.11.2015, 34 Wx 331/15
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1. Um Fragen zum anwendbaren ausländischen Recht zu klären (hier: öffentlicher Glaube des Schweizer Handelsregisters; Rechtsnachfolge bei Fusion von Gesellschaften), kann das Grundbuchamt auch im Antragsverfahren nicht durch Zwischenverfügung aufgeben, ein Rechtsgutachten vorzulegen. |
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BGB §§ 2274, 2276, 2293; GBO § 22 Abs. 1, § 35 Abs. 1; BeurkG § 34a (Nachweis der Erbfolge zur Grundbuchberichtigung) OLG München, Beschluss vom 28.10.2015, 34 Wx 92/14
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Für den zur Grundbuchberichtigung erforderlichen Nachweis der Erbfolge bei vorbehaltenem Rücktritt im Erbvertrag ist neben der Vorlage der notariellen Urkunde und der Eröffnungsniederschrift jedenfalls nach Einführung des Zentralen Testamentsregisters keine eidesstattliche Versicherung mehr dazu erforderlich, dass das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde (Abweichung von Senat vom 3.11.2011, 34 Wx 272/11; Anschluss an OLG Düsseldorf vom 25.4.2013, I-3 Wx 219/12 [= Rpfleger 2013, 608]). |
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ZPO §§ 859, 829, 845; GBO § 22 (Vorpfändung eines Miterbenanteils) OLG Naumburg, Beschluss vom 19.11.2015, 12 Wx 46/15
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Die Vorpfändung eines Miterbenanteils gemäß § 845 ZPO kann im Wege eines Vermerks in das Grundbuch eingetragen werden. |
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FamFG § 78 Abs. 2; ZPO § 121 Abs. 2, § 867 (Eintragung einer Zwangshypothek, Rechtsanwaltsbeiordnung) OLG München, Beschluss vom 2.10.2015, 34 Wx 294/15
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Zur Beiordnung eines Rechtsanwalts als Verfahrensbevollmächtigten einer bedürftigen Partei im Verfahren auf Eintragung einer – verteilten – Zwangshypothek. |
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GBO §§ 29, 32; BNotO § 21 (Vertretungsberechtigung, ausländische Firma) OLG München, Beschluss vom 14.10.2015, 34 Wx 187/14
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1. Ist dem Grundbuchamt die Berechtigung zur Vertretung einer ausländischen juristischen Person nachzuweisen, von der eine Löschungsbewilligung abgegeben wird, kann die Bescheinigung nach § 32 GBO nicht von einem ausländischen Notar und nicht unter Bezugnahme auf nicht näher bezeichnete Unterlagen erfolgen. |
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GBO § 47 Abs. 1, § 71; GBV § 9 Abs. 1 lit. a, § 15 Abs. 1 lit. a 1. Halbsatz; GG Art. 6 Abs. 1 (Angabe der Bezeichnung Eheleute) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.10.2015, I-3 Wx 245/14
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1. Die Eintragung von Miteigentumsanteilen von Eheleuten an einem Grundstück zu 1/2 Anteil in das Grundbuch ist nicht deshalb im Wege der Fassungsbeschwerde zu beanstanden, weil das „Gemeinschaftsverhältnis Eheleute“ hierin nicht zur Geltung kommt. |
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ZPO § 867 Abs. 1 und 2, § 929 Abs. 2, § 932 (Arresthypothek auf mehreren Grundstücken) OLG München, Beschluss vom 30.9.2015, 34 Wx 280/15
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Beantragt der Gläubiger wegen einer Arrestforderung die Eintragung einer Sicherungshypothek auf mehreren Grundstücken des Arrestschuldners, so ist der Eintragungsantrag zurückzuweisen, wenn es der Gläubiger innerhalb der für die Vollziehung des Arrestbeschlusses geltenden Frist unterlässt, die Forderung betragsmäßig auf die einzelnen Grundstücke des Schuldners zu verteilen und seinen Eintragungsantrag innerhalb der Vollziehungsfrist entsprechend zu ergänzen. |
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Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
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BGB § 1896 Abs. 3, § 1897 Abs. 1, 5; BRAO § 45 Abs. 2 Nr. 1 (Rechtsanwalt, Tätigkeitsverbot als Betreuer) BGH, Beschluss vom 18.11.2015, XII ZB 106/15
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Ein Rechtsanwalt, der mit der Übernahme des Betreueramtes gegen ein Tätigkeitsverbot nach § 45 Abs. 2 BRAO verstoßen würde, kann nicht zum Betreuer bestellt werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18.12.2013, XII ZB 460/13, FamRZ 2014, 466 [= Rpfleger 2014, 260]). |
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VBVG § 4 (Betreuervergütung, erhöhter Stundensatz) BGH, Beschluss vom 14.10.2015, XII ZB 186/15
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a) Ein Betreuer, der berufsbegleitend an einem Studieninstitut für kommunale Verwaltung den „AngestelltenlehrgangII“ mit einem Gesamtaufwand von 1.050Stunden und dem erfolgreichen Abschluss zum „Verwaltungsfachwirt“ absolviert hat, kann seiner Vergütung nicht einen Stundensatz nach der höchsten Vergütungsstufe von 44 Euro zugrunde legen, weil seine Ausbildung nicht mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 2 VBVG vergleichbar ist. |
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FamFG § 168 Abs. 1 Satz 4 (Rückforderung überzahlter Betreuervergütung) BGH, Beschluss vom 25.11.2015, XII ZB 261/13
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Einer Rückforderung überzahlter Betreuervergütung kann der Vertrauensgrundsatz entgegenstehen, wenn eine Abwägung ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 6.11.2013, XII ZB 86/13, FamRZ 2014, 113 [= Rpfleger 2014, 499]). |
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BGB § 1909; StPO § 52 Abs. 2 (Bestellung eines Ergänzungspflegers) Brandenbg. OLG, Beschluss vom 22.10.2015, 9 WF 209/15
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1. Zur Bestellung eines Ergänzungspfleger für die Frage der Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts durch ein minderjähriges Kind. |
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Erb- und Nachlassrecht
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BGB §§ 1954, 1955, 119; FamFG § 26 (Keine Amtsermittlungspflicht, Anfechtung der Erbschaftsannahme) BGH, Beschluss vom 2.12.2015, IV ZB 27/15
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Das Nachlassgericht hat im Falle einer Anfechtung der Annahme einer Erbschaft gemäß §§ 1954, 1955, 119 BGB im Rahmen der Amtsermittlungspflicht gemäß § 26 FamFG nicht von sich aus zu erforschen, ob zur Anfechtung berechtigende Tatsachen vorliegen, die der Anfechtende selbst nicht behauptet. Werden andere als die in der ursprünglichen Anfechtungserklärung genannten Gründe geltend gemacht, liegt eine neue Anfechtungserklärung vor, deren Rechtzeitigkeit nach dem Zeitpunkt ihrer Abgabe zu beurteilen ist. |
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GBO §§ 18, 29; BGB §§ 891, 2200, 2225; RPflG § 8 Abs. 4, § 16 Abs. 1 Nr. 2, § 19 Abs. 1; VO (RheinlandPfalz) zur Übertragung von Aufgaben auf den Rechtspfleger und den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 15.08.2008 § 1 Abs. 1 Nr. 3; FamFG § 46 (Beendigung der Testamentsvollstreckung, Zuständigkeitsstreit Nachlassgericht und Grundbuchamt) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2015, I-3 Wx 279/15
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1. Ist die Testamentsvollstreckung als solche nicht schon durch den Tod des ursprünglich vom Erblasser berufenen Testamentsvollstreckers beendet worden, weil der Erblasser die Benennung eines Ersatztestamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht angeordnet hatte und hat das Nachlassgericht – Rechtspfleger – insoweit (hier: auf Anregung des beurkundenden Notars im Zuge der Vorbereitung eines Kaufvertrages) beschlossen, dass ein Bedürfnis für die Benennung eines Ersatztestamentsvollstreckers nicht bestehe, so ist dieser Beschluss (mit Blick auf die Aufhebung des Richtervorbehalts in Rheinland-Pfalz) als rechtlich wirksam anzusehen. |
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Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
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VO (EG) Nr. 1393/2007 Art. 16 (Zustellung außergerichtlicher Schriftstücke) EuGH (1. Kammer), Urteil vom 11.11.2015, Rs. C-223/14
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ZPO § 108 Abs. 1, § 109 Abs. 1 (Antrag auf Rückgabe der Sicherheitsleistung) Brandenbg. OLG, Beschluss vom 13.10.2015, 7 W 115/15
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In Ansehung einer prozessualen Sicherheit nach § 108 Abs. 1 ZPO steht der Partei, zu deren Gunsten die Sicherheit geleistet ist, kein Recht auf Setzung einer Frist gemäß § 109 Abs. 1 ZPO zur Einwilligung in die Rückgabe oder zum Nachweis der Erhebung der Klage wegen ihrer Ansprüche zu. Der darauf gerichtete Antrag ist nicht statthaft. |
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ZPO §§ 850 d, 699 (Nachweis Unterhaltsanspruch im Vollstreckungsbescheid) LG Leipzig, Beschluss vom 22.10.2015, 3 T 894/15
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Der Nachweis, dass es sich bei der zu vollstreckenden Forderung um bevorrechtigte Unterhaltsforderungenhandelt, die eine erweiternde Pfändung gemäß § 850 d ZPO für den Gläubiger rechtfertigen würden, kann durch Vorlage lediglich eines Vollstreckungsbescheides nicht geführt werden. |
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Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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BGB § 727 Abs. 1, § 1148 Satz 1; ZPO § 727 Abs. 1 (Vollstreckung in das Grundstück einer GbR, Tod eines eingetragenen Gesellschafters) BGH, Beschluss vom 19.11.2015, V ZB 201/14
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Bei der Vollstreckung in das Grundstück einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gelten die (noch) im Grundbuch eingetragenen (bisherigen) Gesellschafter grundsätzlich auch dann in entsprechender Anwendung von § 1148 Satz 1, § 1192 Abs. 1 BGB als Gesellschafter der Schuldnerin, wenn diese durch den Tod eines eingetragenen Gesellschafters aufgelöst worden ist (im Anschluss an Senat, Beschluss vom 2.12.2010 – V ZB 84/10, BGHZ 187, 344 ff. [= Rpfleger 2011, 285]; Senat, Beschluss vom 24.2.2011 – V ZB 253/10, NJW 2011, 1449 ff. [= Rpfleger 2011, 337]). |
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ZVG § 44 Abs. 1, § 49 Abs. 1 (Aufstellung des geringsten Gebots, Rangklassensystem) BGH, Beschluss vom 29.10.2015, V ZB 65/15
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Die Aufstellung des geringsten Gebots und damit auch des Bargebots richtet sich nicht nach materiell-rechtlichen Erwägungen, sondern allein nach dem Rangklassensystem des Zwangsversteigerungsgesetzes (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 19.2.1976, III ZR 75/74, BGHZ 66, 217, 226 f.). |
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Insolvenzrecht
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InsO § 290 Abs. 1 Nr. 5 a. F. (Versagung der RSB) BGH, Beschluss vom 19.11.2015, IX ZB 59/14
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Die Pflicht des Schuldners, im Insolvenzverfahren für die Nutzung seiner Eigentumswohnung eine Entschädigung an die Masse zu zahlen, ist keine Mitwirkungspflicht nach der Insolvenzordnung, bei deren Verletzung die Restschuldbefreiung zu versagen wäre. |
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InsO § 222 Abs. 1, § 226 Abs. 1, § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 (Inhalt des Insolvenzplans) BGH, Beschluss vom 3.12.2015, IX ZA 32/14
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Eine Regelung im Insolvenzplan, nach der Gläubiger, die ihre Forderung nicht im Verfahren angemeldet haben, in Höhe der vorgesehenen Befriedigungsquote ausgeschlossen sind, ist auch dann unzulässig, wenn der Schuldner Restschuldbefreiung beantragt hat (Ergänzung zu BGH, Beschluss vom 7.5.2015, IX ZB 75/14, ZIP 2015, 1346 [= Rpfleger 2015, 582]). |
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Straf-, Strafverfahrens- und Strafvollstreckungsrecht
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JGG § 89a Abs. 1 S. 4 (Mindestverbüßungsgebot) OLG Dresden, Beschluss vom 12.10.2015, 2 VAs 19/15
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1. § 89a Abs. 1 S. 4 JGG enthält keine materiell-rechtliche Mindestverbüßungsanordnung in dem Sinne, dass zunächst stets sechs Monate eines widerrufenen Jugendstrafrestes zu vollstrecken seien, bevor eine (erneute) Aussetzung dieses Restes erfolgen könne. Dies ergibt sich weder aus dem Wortlaut noch aus der systematischen Gliederung der Vorschrift. |
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RVG § 51 (Obergrenze Pauschgebühr) KG, Beschluss vom 2.10.2015, 1 ARs 26/13
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1. Die Pauschgebühr wird grundsätzlich durch die Obergrenze der Wahlverteidigergebühren begrenzt. |
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Kostenrecht
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ZPO §§ 91 ff.; KapMuG § 3 (F: 19.10.2012) (Kosten der Rechtsbeschwerde) BGH, Beschluss vom 17.12.2015, III ZB 14/15
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Auch im Falle der Rücknahme der (Rechts-)Beschwerde gegen einen Beschluss über die Bekanntmachung eines Musterverfahrensantrags nach § 3 KapMuG ist eine Kostenentscheidung des (Rechts-)Beschwerdegerichts nicht veranlasst. Die Kosten des (Rechts-)Beschwerdeverfahrens bilden einen Teil der Kosten des Ausgangsrechtsstreits, welche die in der Sache unterliegende Partei unabhängig vom Ausgang des Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahrens nach §§ 91 ff. ZPO zu tragen hat. |
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ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1; ArbGG § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 und Nr. 5 (Anwaltskosten im Berufungsverfahren) BAG, Beschluss vom 18.11.2015, 10 AZB 43/15
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Der obsiegenden Partei sind i Berufungsverfahren die Anwaltskosten auch dann zu ersetzen, wenn eine Vereinigung von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern i. S. v. § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 und Nr. 5 ArbGG bereit gewesen wäre, die Vertretung unentgeltlich zu übernehmen. |
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GNotKG § 24 Nr. 9, § 2 Abs. 1; FamFG § 342 Abs. 1 Nr. 4 (Kostenfreiheit des Landes, gesetzlicher Zwangserbe) OLG Naumburg, Beschluss vom 9.11.2015, 12 W 75/15
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Die persönliche Kostenfreiheit nach § 2 Abs. 1 GNotKG befreit das Land als gesetzlicher Zwangserbe nicht von der Haftung gemäß § 24 Nr. 9 GNotKG für die Kosten der öffentlichen Aufforderung zur Anmeldung der Erbrechte. Diese Aufforderung gemäß § 1965 Abs. 1 BGB gehört zur Erbenermittlung im Sinne von § 342 Abs. 1 Nr. 4 FamFG, nicht zu den sonstigen den Nachlassgerichten zugewiesenen Aufgaben im Sinne des § 342 Abs. 1 Nr. 9 FamFG, für die Kostenfreiheit bestünde. |
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ZPO § 91; ArbGG §§ 12a, 48 (Hypothetische Reisekosten) LArbG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 23.10.2015, 2 Ta 2/15
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1. Erscheint im Arbeitsgerichtsprozess eine Partei nicht selbst vor Gericht, sondern entsendet sie einen Prozessbevollmächtigten, sind die durch diesen entstehenden Kosten im Rahmen hypothetisch berechneter Reisekosten, die der Partei bei eigener Anreise entstanden wären, grundsätzlich erstattungsfähig. Der Ausschluss der Erstattungsfähigkeit der durch die Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten entstandenen Kosten (§ 12a ArbGG) steht dem nicht entgegen. |
Gesetzgebungsreport
Berichtszeitraum vom 26.1.2016 – 25.2.2016
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BGBl. I |
Schrifttumshinweise
Sachen- und Grundbuchrecht
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Buchinger/Jagusch, Wiederaufladbare Vormerkung – Weiterverwendung einer alten Vormerkung? ZfIR 2016, 126 |
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Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
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Bienwald, Zum Widerruf von Vollmachten, BtPrax 2015, 230 |
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Erb- und Nachlassrecht
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Bredemeyer, Erbrechtliche Legitimation durch Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis, Testament oder Vollmacht, ZEV 2016, 65 |
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Handels- und Registerrecht
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Gortan, Löschung des ins Handelsregister eingetragenen Insolvenzvermerks über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eines Kaufmanns gem. § 32 I 1 HGB analog, NZI 2016, 68 |
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Prozesskosten- und Beratungshilfe
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Schneider, H., PKH-Bekanntmachung 2016 und Änderung der nach § 1836c BGB maßgeblichen Einkommensgrenze, FamRB 2016, 65 |
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Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
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Rein, Nachzahlungen von Sozialleistungen auf ein Pfändungsschutzkonto, ZVI 2016, 50 |
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Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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Meerhoff, Zwangsversteigerungsverfahren und ausländisches Güterrecht, ZfIR 2016, 134 |
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Insolvenzrecht
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Ahrens, Keine Anmeldung als privilegierte Forderung ohne Restschuldbefreiungsantrag, NZI 2016, 121 |
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Straf-, Strafverfahrens- und Strafvollstreckungsrecht
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Burhoff, Fragen aus der Praxis zu Gebührenproblemen in Straf- und Bußgeldsachen aus dem Jahr 2015, RVGreport 2016, 42 |
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Kostenrecht
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Hansens, Zustellung des Vollstreckungstitels als Voraussetzung für die Zwangsvollstreckungskosten, RVGreport 2016, 46 |
Buchbesprechungen
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch.
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Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. Franz Jürgen Säcker, Prof. Dr. Roland Rixecker, Prof. Dr. Hartmut Oetker und Präs. des BGH Bettina Limberg. 7. Auflage, 2015. Verlag C. H. Beck, München. Band 1: Schuldrecht Allgemeiner Teil, §§ 1–240, ProstG, AGG. Redakteur: Prof. Dr. Dr. Franz Jürgen Säcker. 2828 Seiten, Ln., 269,– Euro Band 2: Schuldrecht Allgemeiner Teil, §§ 241–432. Redakteur: Prof. Dr. Wolfgang Krüger. 2912 Seiten, Ln., 289,– Euro Es besteht Abnahmeverpflichtung für das Gesamtwerk in 12 Bänden. | Prof. Udo Hintzen, Berlin |
Jauernig, BGB mit Rom-I-, Rom-II-, Rom-III-VO, EG-UntVO/HUntProt und EuErbVO.zwischen Flexibilität und Schutz
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16. neubearbeitete Aufl. 2015. C. H. Beck Verlag, München. XLVII, 2495 Seiten, Ln. 69,– Euro | Notar a. D. Professor Walter Böhringer, Heidenheim/Brenz |