Das neue Heft 3 _ 2011 vom März 2011
enthält u. a. folgende Beiträge und folgende ausführlich begründete
Entscheidungen
Abhandlungen
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Die Auswirkungen des
deutsch-französischen Güterstandes der |
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Dipl.-Rechtspfleger (FH) Klaus Sengl, Ingolstadt |
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Die französische Justizministerin Michéle Alliot-Marie und die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger unterzeichneten am 04.02.2010 das Abkommen zum deutsch-französischen Wahlgüterstand. Dem Rechtsanwender stellt sich infolgedessen die Frage, inwieweit dies auf das Verfahren in Grundbuchsachen Auswirkungen hat. | ||||
| I. | Allgemeines | |||
| II. | Auswirkungen auf das deutsche Grundbuchverfahren | |||
| 1. | Maßgebliche Bestimmungen aus dem Abkommen | |||
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| 2. | Einzelerläuterungen zu den maßgeblichen Bestimmungen aus dem Abkommen | ||
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| a. | Für das Grundbuchverfahren relevante Beschränkung | ||
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| b. | Rechtsgeschäfte eines Ehegatten ohne Zustimmung des anderen Ehegatten | ||
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| c. | Über Rechte, durch die die Familienwohnung sichergestellt wird | ||
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| aa. |
Familienwohnung | ||
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| bb. |
Rechte | |
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| cc. |
Sicherstellen | |
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| 3. | Bedeutung im Grundbuchverfahren | ||
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a. | Rechtsnatur der Beschränkung | ||
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| aa. |
Verpflichtungsgeschäfte | |
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| bb. |
Verfügungsgeschäfte | |
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b. | Auswirkungen auf den Rechtsverkehr in Deutschland | |
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c. | Eintragungsfähigkeit der Beschränkung im Grundbuch | |||
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aa. | Verpflichtungsgeschäfte | ||
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bb. | Verfügungsgeschäfte | ||
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d. | Beachtlichkeit der Beschränkung im Grundbuchverfahren | |||
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e. | Möglichkeiten der Behebung eines Mangels aufgrund Bestehens der Beschränkung | |||
| III. | Fazit | |||
| Varianten der landesrechtlichen Hinterlegungsgesetze |
| Diplom-Rechtspfleger Klaus Rellermeyer, Hamm |
| 1. |
Neuregelung des Hinterlegungsrechts |
| 2. |
Funktionelle Zuständigkeit |
| 3. |
Rechtsmittelzug |
| 4. |
Verzinsung |
| 5. |
Sonstiges |
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Entwicklungen des Grundstücks- und Grundbuchrechts seit 2009 – im Anschluss an den Beitrag in Rpfleger 2009, 124 – |
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Professor Walter Böhringer, Notar a. D., Heidenheim/Brenz |
| A. |
Grundstücksrecht | |||
| I. |
Eigentum, Auflassung | |||
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| 1. |
Katasterrecht und Grenzfeststellung | ||
| 2. |
Erfordernis einer Auflassung | |||
| 3. |
Gutgläubiger Erwerb | |||
| Löschungen4. |
Eigentumsaufgabe, Aufgebot und Aneignung | |||
| II. |
Verfügungsbeschränkungen | |||
| 1. |
Güterrechtliche Beschränkungen | |||
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| 2. |
Vor- und Nacherbfolge | ||
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| 3. |
Testamentsvollstreckung | ||
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| 4. |
Insolvenz-/Zwangsversteigerungsvermerk | ||
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| 5. |
Veräußerungsbeschränkung nach § 12 WEG | ||
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| 6. |
Genehmigungen | ||
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| a. |
Familien-/vormundschaftsgerichtliche Genehmigung | |
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| b. |
Depotbankvermerk/Versicherungsunternehmen | |
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| c. |
Genehmigungspflicht nach GrdstVG/landesrechtlichen Vorschriften | |
| III. |
Vormerkung | |||
| 1. |
Für Rückforderungsansprüche | |||
| 2. |
Sonstiges | |||
| 3. |
Löschung | |||
| IV. |
Dienstbarkeiten | |||
| 1. |
Grunddienstbarkeit | |||
| 2. |
Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten | |||
| V. |
Nießbrauch | |||
| VI. |
Vorkaufsrechte | |||
| VII. |
Reallasten | |||
| VIII. |
Grundpfandrechte | |||
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| 1. |
Sicherungsgrundschulden | ||
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| a. |
Allgemeines | ||
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| b. |
Vollstreckungsunterwerfung | ||
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| c. |
Zur Eintragungsfähigkeit des Begriffs Sicherungsgrundschuld | ||
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| d. |
Alt-Grundschuld und Grundstücksnachverpfändung | ||
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| 2. |
Zwangs-/Arresthypothek | ||
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| 3. |
Abtretung | ||
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| 4. |
Eigentümergrundschuld | ||
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| 5. |
Aufgebot des unbekannten Gläubigers | ||
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| 6. |
Sonstiges | ||
| B. |
Grundbuchverfahrensrecht | |||
| I. |
Allgemeines | |||
| 1. |
Gesetzliche Neuregelungen | |||
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| a. |
Elektronischer Rechtsverkehr im Grundbuchverfahren | ||
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| b. |
Auswirkungen des FamFG auf die GBO | ||
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| c. |
Bezugnahme auf öffentliche Register | ||
| 2. |
Einsicht in Grundbuch/Grundakten | |||
| 3. |
Antrag/Zwischenverfügung/Eintragungsnachricht | |||
| II. |
Grundbuchberichtigung | |||
| III. |
Eintragungsgrundlagen | |||
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| 1. |
Grundstücksbezeichnung im Spaltungsplan | |
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| 2. |
Voreintragungsgrundsatz | |
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| 3. |
Nachweise | |
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| 4. |
Vertretung/Ersuchen | |
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| 5. |
Vorsorgevollmacht | |
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| IV. |
Vornahme von Eintragungen | ||
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| 1. |
Neue Rechtssubjekte | |
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| a. |
Gesellschaft bürgerlichen Rechts | |
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| b. |
WEG-Personenverband | |
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| 2. |
Gemeinschaftsverhältnis | |
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| 3. |
Grundstücksvereinigung und Verwirrung | |
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| 4. |
Bezugnahmen | |
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| 5. |
Klarstellungsvermerk | |
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| 6. |
Amtswiderspruch | |
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| 7. |
Löschungen | |
Anmerkung
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Rechtsprechung |
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Liegenschafts- und Grundbuchrecht |
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GBO §§ 20, 19, 29, 47 Abs. 2; BGB §§ 705 ff. (Nachweis des Bestehens einer GbR) Brandenbg. OLG, Beschluss vom 7.10.2010, 5 Wx 77/10 |
1. Will eine bereits bestehende GbR Grundeigentum erwerben, so kann der Nachweis ihres Bestehens, ihres aktuellen Gesellschafterbestandes sowie die Identität mit der bereits bestehenden GbR in einer den Anforderungen des § 29 Abs. 1 GBO genügenden Weise auch durch Angaben in der notariell beurkundeten Erwerbsurkunde geführt werden.
2. Dieser Nachweis ist geführt, wenn die für die GbR bei der Beurkundung Handelnden in der notariellen Urkunde erklären, dass eine GbR mit einem bestimmten sich aus der Urkunde ergebenden Gesellschafterbestand – den Handelnden – zum Zeitpunkt der Errichtung dieser Urkunde besteht und es bei Erstellung der Urkunde in der Rechtsmacht der Erklärenden liegt, eine GbR mit diesem Gesellschafterbestand zu bilden.
3. Das Grundbuchamt darf die Richtigkeit einer solchen Erklärung nur dann in Zweifel ziehen, wenn auf konkreten Tatsachen beruhende Umstände zu Tage treten, die geeignet sind, die inhaltliche Richtigkeit der abgegebenen Erklärung in Frage zu stellen.
4. Für die hinreichende Individualisierung der einzutragenden GbR bzw. der einzutragenden Gesellschafter kommt es allein darauf an, ob die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 lit. c) GBV erfüllt sind.
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WEG § 26 Abs. 3, § 24 Abs. 6; GBO § 29 (Nachweis der Verwaltereigenschaft) OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30.9.2010, 20 W 320/10 |
Der Nachweis der Verwaltereigenschaft kann durch die Vorlage der Niederschrift über den Bestellungsbeschluss erfolgen, bei welcher die Unterschriften der in § 24 Abs. 6 WEG bezeichneten Personen öffentlich beglaubigt sein müssen.
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BGB §§ 875, 889, 1092 Abs. 1, § 1093; GBO § 53 Abs. 1; InsO § 36; ZPO § 857 (Wohnungsrecht, Insolvenzmasse) OLG München, Beschluss vom 14.9.2010, 34 Wx 072/10 |
Das Wohnungsrecht als beschränkte persönliche Dienstbarkeit fällt, sofern keine Ausübungsgestattung über den Kreis der nach § 1093 Abs. 2 BGB berechtigten Personen vorliegt, nicht in die Insolvenzmasse. Demgemäß ist auch der Insolvenzverwalter nicht befugt, über ein zugunsten des Schuldners im Grundbuch eingetragenes Wohnungsrecht zu verfügen.
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Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht |
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FamFG § 158 (Vergütung des Verfahrensbeistands) BGH, Beschluss vom 15.9.2010, XII ZB 268/10 |
a) Ist der Verfahrensbeistand in einem Kindschaftsverfahren für mehrere Kinder bestellt, so erhält er für jedes der von ihm betreuten Kinder die Pauschalgebühr nach § 158 Abs. 7 Satz 2 und 3 FamFG.
b) Für die Entstehung des Vergütungsanspruches des Verfahrensbeistands nach § 158 Abs. 7 Satz 2 und Satz 3 FamFG genügt es, wenn der Verfahrensbeistand in irgendeiner Weise im Kindesinteresse tätig geworden ist.
| BGB § 1629 Abs. 2 Satz 1, § 1795 Abs. 1 Nr. 3 (Bestellung eines Ergänzungspflegers im Vaterschaftsanfechtungsverfahren) KG, Beschluss vom 21.9.2010, 16 UF 60/10 |
Auch nach dem ab dem 1.9.2009 geltenden Recht ist die Bestellung eines Ergänzungspflegers für das minderjährige, nicht verfahrensfähige Kind im Vaterschaftsanfechtungsverfahren unerlässlich. Das Vertretungsverbot der Eltern ergibt sich aus einer entsprechenden Anwendung des § 1629 Abs. 2 Satz 1, § 1795 Abs. 1 Nr. 3 BGB (Anschluss an HansOLG Hamburg, FamRZ 2010, 1825).
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Erb- und Nachlassrecht |
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GBO §§ 17, 39; BGB §§ 1960, 1961 (Nachlasspflegschaft bei bekannten und unbekannten Miterben) OLG Köln, Beschluss vom 15.10.2010, 2 Wx 156/10 |
1. Zu den Voraussetzungen der Anordnung der Nachlasspflegschaft bei bekannten und unbekannten Miterben.
2. Die Fehlerhaftigkeit bzw. Rechtswidrigkeit der Entscheidung des Nachlassgerichts dürfen das Grundbuchamt bzw. das Beschwerdegericht nur berücksichtigten, wenn sie so schwerwiegend sind, dass jedermann sie erkennen kann.
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FamFG § 58 Abs. 1, § 38 Abs. 1; RPflG § 11 Abs. 2 (Beschwerde gegen Eröffnungsankündigung eines Testaments) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.10.2010, I-3 Wx 224/10 |
Gegen die Ankündigung des Rechtspflegers, ein Testament oder einen Erbvertrag zu eröffnen, steht dem beurkundenden Notar kein Beschwerderecht zu.
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Handels- und Registerrecht |
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GmbHG § 5 Abs. 1, § 5a (Beschlussfassung zur Kapitalerhöhung bei einer "UG“) OLG München, Beschluss vom 23.9.2010, 31 Wx 149/10 |
1. Eine Beschlussfassung zur Kapitalerhöhung, mit der das Mindeststammkapital im Sinne des § 5 Abs. 1 GmbHG erreicht wird, führt noch nicht zu einem Wegfall der für eine "UG (haftungsbeschränkt)“ geltenden Beschränkungen im Sinne des § 5a Abs. 1 bis 4 GmbHG.
2. Die Beschränkungen des § 5a Abs. 1 bis 4 GmbHG entfallen erst dann, wenn eine Volleinzahlung des Stammkapitals im Sinne des § 5 Abs. 1 GmbHG erbracht worden ist.
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GmbHG § 39, FamFG § 26 (Eintragung der Bestellung eines Geschäftsführers) OLG Hamm, Beschluss vom 7.9.2010, I-15 W 253/10 |
1. Ist eine BGB-Gesellschaft alleinige Gesellschafterin einer GmbH, kann die Anmeldung der Bestellung eines Geschäftsführers nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, zum Nachweis der Wirksamkeit des zugrunde liegenden Gesellschafterbeschlusses müsse der Gesellschaftsvertrag der BGB-Gesellschaft in notariell beurkundeter Form vorgelegt werden.
2. Solange nach der Sachlage keine konkreten Zweifel angebracht sind, ist vielmehr ein privatschriftlicher Gesellschaftsvertrag ausreichend, der auch die Vertretungsbefugnis erkennen lässt.
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Zivilprozess und Zwangsvollstreckung |
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ZPO § 850c Abs. 1 Satz 2 (Keine Reduzierung der Pauschbeträge) BGH, Beschluss vom 23.9.2010, VII ZB 23/09 |
Eine Reduzierung der in § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO genannten Pauschalbeträge auf den tatsächlich geleisteten Unterhaltsbetrag kommt nur dann in Betracht, wenn sich die Inanspruchnahme dieser Freibeträge durch den Schuldner als unbillig erweist und deshalb die Verwirklichung des mit der Einführung von Pauschalbeträgen verfolgten Zwecks ausnahmsweise hinter dem Vollstreckungsinteresse des Gläubigers zurücktreten muss.
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ZPO § 850d Abs. 1 Satz 2, § 850f Abs. 2 (Zwangsvollstreckung wegen Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung) BGH, Beschluss vom 25.11.2010, VII ZB 111/09 |
Wird die Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung betrieben, sind dem Schuldner für seinen notwendigen Unterhalt jedenfalls die Regelsätze nach § 28 SGB XII zu belassen. Eine Pfändung kleiner Teilbeträge hieraus kommt nicht in Betracht.
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ZPO § 851 Abs. 1; BetrAVG § 2 Abs. 2 (Pfändung der Ansprüche aus einer Firmendirektversicherung) BGH, Beschluss vom 11.11.2010, VII ZB 87/09 |
Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Firmendirektversicherung ist bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls als zukünftige Forderung pfändbar.
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BGB §§ 1170, 1171; FamFG §§ 31, 447, 448, 449, 451; ZPO §§ 265, 266 (Aufgebotsverfahren bei Buchrechten) Schl.-Holst. OLG, Beschluss vom 1.9.2010, 2 W 80/10 |
1. Ein Verfahren über das Aufgebot des Grundpfandgläubigers kann durch den bisherigen Eigentümer des belasteten Grundstücks auch dann zu Ende geführt werden, wenn während des laufenden Verfahrens ein Eigentümerwechsel stattfindet.
2. Für ein Aufgebotsverfahren fehlt nicht schon deshalb das Rechtsschutzbedürfnis, weil – bei Buchrechten – auch andere verfahrensrechtliche Möglichkeiten zur Bereinigung des Grundbuchs eröffnet sind.
3. Der Gläubiger ist auch dann unbekannt im Sinne der §§ 1170, 1171 BGB, wenn nur ein Teil der Erben des eingetragenen Gläubigers bekannt ist und die bekannten Erben nicht auch wirksam die anderen Miterben vertreten können.
4. Der Gläubiger oder einzelne seiner Miterben sind jedoch nur dann unbekannt, wenn sie von Person unbekannt sind und der Antragsteller auch nicht durch ausreichende Nachforschungen die erforderlichen Kenntnisse hätte erlangen können.
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Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung |
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BGB § 747 Satz 2, §§ 1147, 1152, 1191 Abs. 1, § 1192 (Nichtvalutierte Grundschuld in der Teilungsversteigerung) BGH, Urteil vom 20.10.2010, XII ZR 11/08 |
Ersteigert ein Ehegatte das bis dahin gemeinsame Grundstück der Ehegatten, so kann der weichende Ehegatte vom Ersteher nicht Zahlung des hälftigen Betrags einer in das geringste Gebot fallenden, nicht mehr valutierten Grundschuld verlangen, welche die Ehegatten einem Kreditinstitut zur Sicherung eines gemeinsam aufgenommenen Darlehens eingeräumt hatten. Der weichende Ehegatte ist vielmehr darauf beschränkt, vom Ersteher die Mitwirkung bei der ("Rück-“)Übertragung und Teilung der Grundschuld zu verlangen und sodann aus der ihm gebührenden Teilgrundschuld die Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück zu begehren. Auch § 242 BGB eröffnet dem weichenden Ehegatten grundsätzlich keinen weitergehenden Zugriff auf das Vermögen des Erstehers (Fortführung des Senatsurteils vom 13.1.1993 – XII ZR 212/90 – FamRZ 1993, 676, 681; Abgrenzung zum Senatsurteil vom 29.11.1995 – XII ZR 140/94 – BGHR BGB § 752 Auseinandersetzung 1).
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ZVG § 6 Abs. 1, § 43 Abs. 2 (Keine arglistige Verhinderung von Zustellungen) BGH, Beschluss vom 7.10.2010, V ZB 37/10 |
Allein daraus, dass ein Beteiligter während eines Zwangsversteigerungsverfahrens, in dem mit Zustellungen zu rechnen ist, umzieht, ohne dem Vollstreckungsgericht eine neue Anschrift mitzuteilen oder einen Nachsendeantrag zu stellen, kann nicht geschlossen werden, dass er beabsichtigt, Zustellungen arglistig zu verhindern.
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ZVG § 38 (Fehlerhafte Angaben über das Versteigerungsobjekt) BGH, Beschluss vom 30.9.2010, V ZB 160/09 |
Ein bereits erteilter Zuschlag ist zu versagen, wenn die Terminsbestimmung derart fehlerhafte Angaben über das Versteigerungsobjekt enthält, dass von einer Irreführung der Bieterkreise auszugehen ist.
| Insolvenzrecht |
| InsO §§ 35, 36; ZPO §§ 765a, 850f Abs. 1 (Kündigung der Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft durch Insolvenzverwalter/Treuhänder) BGH, Beschluss vom 2.10.2010, IX ZB 120/10 |
Kündigt der Insolvenzverwalter/Treuhänder die Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft, um damit das der Masse gebührende Auseinandersetzungsguthaben zu realisieren, hat der Schuldner keinen Anspruch auf Auskehrung des Teils des Guthabens, den er als Kaution für die von ihm bewohnte Wohnung benötigt.
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InsVV §§ 1, 10, 11 Abs. 1 (Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters) BGH, Beschluss vom 23.9.2010, IX ZB 204/09 |
Ansprüche aus § 64 Abs. 2 GmbHG a. F. (§ 64 Satz 1 und 2 GmbHG) gegen den Geschäftsführer wegen unzulässiger Zahlungen sind in der Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters mit ihrem voraussichtlichen Realisierungswert zu berücksichtigen.
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Straf- und Strafverfahrensrecht |
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RVG VV 4141 (Befriedungsgebühr) OLG Dresden, Beschluss vom 1.9.2010, 2 Ws 111/10 |
1. Eine "Befriedungsgebühr“ (RVG VV 4141) zu Gunsten des Verteidigers fällt grundsätzlich nicht an, wenn die Staatsanwaltschaft ihre Berufung gegen ein Urteil ohne weiteres Zutun des Verteidigers zurücknimmt, nachdem der Angeklagte gegen ein in derselben Sache zuvor ergangenes Berufungsurteil erfolgreich Revision eingelegt hatte und die Sache deshalb in die Berufungsinstanz zurückverwiesen worden war.
2. Für eine teleologische Reduktion der zweiwöchigen Rechtzeitigkeitsfrist in RVG VV 4141 Abs. 1 Nr. 3 Halbsatz 2 allein auf Rechtsmittel von Seiten des Angeklagten besteht kein Raum.
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RVG § 42; StPO § 464b (Zeitpunkt der Beantragung einer Pauschgebühr) ThürOLG, Beschluss vom 9.8.2010, 1 AR (S) 25/10 |
1. Der Wahlverteidiger muss in Folge der in § 42 Abs. 4 RVG statuierten Bindungswirkung die Pauschgebühr zu einem Zeitpunkt beantragen, in dem die durch das Oberlandesgericht zu treffende Feststellung im Kostenfestsetzungsverfahren noch Berücksichtigung finden kann.
2. Auch bei gleichzeitigem Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr und Antrag auf Kostenfestsetzung steht ein rechtskräftiger Kostenfestsetzungsbeschluss der Entscheidung nach § 42 Abs. 1 RVG entgegen. Es liegt in der Hand des Verteidigers durch Einlegen von Rechtsmitteln im Kostenfestsetzungsverfahren zu sichern, dass zunächst das vorrangige Verfahren nach § 42 RVG durchgeführt wird.
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Kostenrecht |
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RVG § 15a (Anrechnung Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr, Nachfestsetzung) BGH, Beschluss vom 28.10.2010, VII ZB 15/10 |
1. Auch in Altfällen ist eine Geschäftsgebühr nur unter den Voraussetzungen des § 15a Abs. 2 RVG auf die Verfahrensgebühr anzurechen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2009 – XII ZB 175/07, FamRZ 2010, 456 [= Rpfleger 2010, 290]).
2. Die Rechtskraft einer Entscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren über einen Antrag, mit dem eine Verfahrensgebühr unter hälftiger Anrechnung der Geschäftsgebühr geltend gemacht worden ist, steht einer Nachfestsetzung der restlichen Verfahrensgebühr nicht entgegen.
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RVG VV 3200 i. V. m. Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 3 (Terminsgebühr) BGH, Beschluss vom 12.10.2010, VIII ZB 16/10 |
Eine Terminsgebühr nach Nr. 3200 in Verbindung mit Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 3 RVG VV für die Vertretung in einem Gerichtstermin entsteht nur, wenn der Termin auch stattfindet. Dies setzt voraus, dass das Gericht, sofern der Termin nicht förmlich aufgerufen wird, zumindest konkludent mit dem Termin "begonnen“ hat.
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RVG VV 3305 (Anrechnung der Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens) BGH, Beschluss vom 28.10.2010, VII ZB 116/09 |
Ist die anwaltliche Geschäftsgebühr gemäß RVG VV 2300 tituliert und dem Erkenntnisverfahren ein Mahnverfahren mit gleichen Gegenstandswerten vorausgegangen, ist bei der Kostenfestsetzung die gemäß RVG VV 3305 entstandene Verfahrensgebühr für die Tätigkeit im Mahnverfahren auf die gemäß RVG VV 3100 entstandene Verfahrensgebühr in vollem Umfang anzurechnen.
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KostO §§ 23, 68; FamFG § 10 (Löschungsgebühr für Globalgrundschuld) OLG Köln, Beschluss vom 31.8.2010, 2 Wx 90/10 |
1. Wird eine nach vorausgegangenen Pfandfreigaben nur noch auf einem Miteigentumsanteil lastende Globalgrundschuld gelöscht, so entsteht eine Löschungsgebühr nach dem vollen Nennbetrag der Grundschuld, eine Begrenzung des Geschäftswerts auf den Wert des Wohnungseigentums findet nicht statt.
2. In einem Verfahren, das den Verfahrensvorschriften des FamFG unterliegt, kann sich ein Beteiligter nur durch die in § 10 FamFG aufgeführten Bevollmächtigten vertreten lassen.
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RVG § 19; ZPO §§ 78, 91 Abs. 1 Satz 1; RVG VV 3506, 3403 (Sonstige Einzeltätigkeiten) OLG Köln, Beschluss vom 20.8.2010, 17 W 131/10 |
Die Verfahrensgebühr nach RVG VV 3403 kann auch für Einzeltätigkeiten des beim Bundesgerichtshof nicht postulationsfähigen zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten der Partei im Rahmen einer vom Prozessgegner betriebenen Nichtzulassungsbeschwerde anfallen und unter den Voraussetzungen des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO erstattungsfähig sein. Das gilt insbesondere in Bezug auf die Beratung der Partei über die Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde sowie hinsichtlich des weiteren Vorgehens im Beschwerdeverfahren.
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Gesetzgebungsreport |
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Berichtszeitraum vom 26.12. - 25.01.2011 |
BGBl.I
Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen vom 22. Dezember 2010, BGBl.I 2010 S.2300
Gesetz zur Modernisierung der Regelungen über TeilzeitWohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge vom 17. Januar 2011, BGBl.I 2011 S.34
Länderreport
Sachsen
Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft im Freistaat Sachsen sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 14. Dezember 2010, GVBl.2010 S.414
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Schrifttumshinweise |
Sachen- und Grundbuchrecht
Böhringer, Entwicklung des Grundstücksrechts in den neuen Bundesländern von 2000 bis Ende 2010, ZfIR 2011, 1
Bremkamp, Löschung des Nacherbenvermerks ohne Bewilligung des noch nicht gezeugten Nacherben, RNotZ 2011, 36
Lautner, Aktuelle Rechtsprechung zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Grundstücksverkehr, MittBayNot 2011, 32
Lehmann, Dauerwohn- und Dauernutzungsrechte nach dem WEG, RNotZ 2011, 1
Sokolowski, Ist die Reallast noch zeitgemäß? ZfIR 2011, 50
Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
Braun, Das Verfahren in Adoptionssachen nach §§186ff. FamFG – Eine Bestandsaufnahme, FamRZ 2011, 81
Dörndorfer, Vollstreckung nach dem FamFG, JurBüro 2011, 4
Müller, Probleme der Volljährigenadoption, insbesondere derjenigen mit "starken Wirkungen“, MittBayNot 2011, 16
Erb- und Nachlassrecht
Baumann, Abschied vom erbrechtlichen Auslegungs- und Feststellungsvertrag – Folgen für die notarielle Gestaltungspraxis, RNotZ 2011, 33
Kanzleiter, Empfiehlt es sich, das privatschriftliche gemeinschaftliche Testament abzuschaffen? ZEV 2011, 1
Handels- und Registerrecht
Suttmann, Insichgeschäfte im Gesellschaftsrecht, MittBayNot 2011, 1
Wicke, Kontinuität und Wandel im Recht der GmbH, MittBayNot 2011, 23
Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
Keller, Die Instituts-Zwangsverwaltung- Von der Notstandsverordnung zur Rechtsstaatswidrigkeit? NZI 2011, 1
Messias, Die Vollstreckung nach dem EuGVÜ oder dem Lugano-Übereinkommen, FoVo 2010, 224
Priebe, Das GNeuMoP: Gesetz zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes, ZInsO 2011, 11
Schneider, H. Beiordnung eines Anwalts nach §138 FamFG im Scheidungsverfahren FamRB 2010, 384
Insolvenzrecht
Gundlach/Müller, Das Insolvenzantragsrecht eines nachrangigen Insolvenzgläubigers im Fall des qualifizierten Rangrücktritts, ZInsO 2011, 84
Guski, Das rechtliche Interesse beim Insolvenzantrag, WM 2011, 103
Jünemann, Die Lebensversicherung in der Nachlassinsolvenz ZErb 2010, 342
Nawroth, Der neue §55 Abs.4 InsO – die Gedanken sind frei..., ZInsO 2011, 107
Straf- und Strafverfahrensrecht
Burhoff, Die Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen, StRR 2010, 444
Burhoff, Die anwaltlichen Gebühren in Verfahren betreffend die Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen, StRR 2011, 13
Kotz, Aus der Rechtsprechung zu den Verfahrenskosten und notwendigen Auslagen in Strafsachen 2009/2010, NStR-RR 2011, 36
Krawczyk, Der Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Straftat, StRR 2010, 451
Kostenrecht
Enders, Anwaltsvergütung im arbeitsrechtlichen Mandat – Der Aufhebungsvertrag – Teil III – Vertretungsauftrag für das gerichtliche Verfahren, JurBüro 2011, 1
Gellwitzki, Der Gebührenstreitwert der Klage des Mieters auf Feststellung der Mietminderung, JurBüro 2011, 9
Hansens, Was gehört zu den Kosten der Säumnis nach §344 ZPO? RVGreport 2011, 6
Melchior, Gerichtskosten in Handelsregistersachen – Update 2011, NotBZ 2011, 27
Schneider, H., Kosten in Urkunden- und Wechselprozessen, AGS 2011, 1
Schneider, N., Erhöhung des Mindestbetrags bei mehreren Auftraggebern? NJW-Spezial 2010, 731
Schneider, N., Anwaltsvergütung in wieder aufgenommenen Versorgungsausgleichsverfahren, RVGreport 2011, 2
Thiel/Schneider, N., Gegenstandswert einer Folgenvereinbarung über Kindschaftssachen FamFR 2010, 529
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Buchbesprechungen |
Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen. Handbuch der Rechtspraxis, Band 2. Von Kurt Stöber. 9., neubearbeitete Auflage, 2010. Verlag C. H. Beck, München. XVIV, 550 Seiten, Ln. 58,00 Euro
Dipl. Rpfl. Horst Klawikowski, Balve/Menden