Untitled Document Rpfleger Heft 4/2006

Das neue Heft 1 _ 2011 vom Januar 2011
enthält u. a. folgende Beiträge und folgende ausführlich begründete Entscheidungen

Abhandlungen

Bekanntgabe und Zustellungen in Familiensachen

Dipl.-Rechtspfleger (FH) Hagen Schneider, Magdeburg

 

Die Bekanntgabe von Schriftstücken in Familiensachen ist aufgrund der mitunter zahlreichen Verfahrensbeteiligten kompliziert. Erschwerend kommt zudem hinzu, dass in den einzelnen Familiensachen unterschiedliches Verfahrensrecht zur Anwendung kommen kann, welches Auswirkungen auf die Art der Bekanntgabe besitzt. Im Nachfolgenden soll deshalb erläutert werden, welche Schriftstücke an wen bekannt zu geben sind und welche Art der Bekanntgabe durch das Gericht anzuordnen ist.

I.

Überblick

II.

Bekanntgabe in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit

 

1.

Bekanntgabe und formlose Mitteilung

 

2.

Form der Bekanntgabe – Wahlmöglichkeit des Gerichts

 

3.

Bekanntgabe von Entscheidungen

 

 

a)

Grundsatz

 

 

b)

Widerspruch zum erklärten Willen

 

 

c)

Anfechtbarkeit von Entscheidungen

 

 

d)

Entscheidungen in einstweiligen Anordnungsverfahren

 

4.

Genehmigung von Rechtsgeschäften

 

 

a)

Bekanntgabe der Entscheidung

 

 

b)

Kindschaftssachen

 

 

 

aa)

Kind mit selbständiger Beschwerdebefugnis

 

 

 

bb)

Kinder mit fehlender selbständiger Beschwerdebefugnis

 

 

c)

Form der Bekanntgabe

 

 

d)

Zusammenfassung

 

5.

Ladungen

 

6.

Rechtsbeschwerdeverfahren

III.

Zustellungsadressat in FG-Familiensachen

 

1.

Beteiligte

 

2.

Kindschaftssachen

 

 

a)

Beteiligte

 

 

b)

Kinder

 

 

c)

Pflege- und Bezugspersonen

 

 

d)

Jugendamt

 

 

e)

Verfahrensbeistand

 

3.

Abstammungssachen

 

4.

Adoptionssachen

 

5.

Ehewohnungs- und Haushaltssachen

 

6.

Gewaltschutzsachen

 

7.

Versorgungsausgleichssachen

IV.

Bekanntgabe in Ehe- und Familienstreitsachen

 

1.

Anzuwendende Vorschriften

 

2.

Zuzustellende Dokumente

 

3.

Zustellungen in einstweiligen Anordnungsverfahren

 

4.

Besonderheiten in Scheidungs- und Folgesachen

V.

Ausführung der Zustellung

 

1.

 

 

 

a)

Übergabe an die Post

 

 

b)

Aktenvermerk

 

 

c)

Zugangsfiktion

 

 

d)

Widerlegung der Zugangsfiktion

 

2.

Förmliche Zustellung

 

3.

Form des zuzustellenden Schriftstücks

VI.

Zusammenfassung

 

Überblick über die Mitteilungen in Familiensachen

 

Überblick über die besonderen Mitteilungspflichten in FG-Familiensachen

Vollstreckungsreihenfolge bei Freiheitsstrafen und freiheitsentziehenden Maßregeln
Dipl.-Rechtspfleger (FH) Bernd Zeitler, Schwabmünchen
I.

Allgemeines

 

Die Vorschriften über die freiheitsentziehenden Maßregeln § 66 Abs. 1, § 67 Abs. 1 StGB bestimmen, dass das Gericht in einer Entscheidung neben einer Freiheitsstrafe eine freiheitsentziehende Maßregel im Sinne des § 61 Nr. 1 bis 3 StGB verhängen kann. Nicht im Gesetz, sondern lediglich in §§ 44b, 54 Abs. 2 Strafvollstreckungsordnung (StVollStrO) ist dagegen der Fall geregelt, dass ein Straftäter aus verschiedenen gerichtlichen Verfahren eine Freiheitsstrafe und daneben eine freiheitsentziehende Maßregel zu verbüßen hat. In beiden Fällen stellt sich die Frage, in welcher Reihenfolge die verschiedenen Sanktionen zu vollstrecken sind.

II.

Vollstreckungsreihenfolge innerhalb einer gerichtlichen Entscheidung

 

1.

Zuständigkeit des Gerichts

 

2.

Verfahren zur Festlegung der Vollstreckungsreihenfolge

III.

Vollstreckungsreihenfolge beim Vorliegen verschiedener gerichtlicher Entscheidungen

 

1.

Grundsätzliches zur Regelung des § 44b StVollStrO

 

2.

Zuständigkeit der Vollstreckungsbehörde für die Entscheidung nach § 44b StVollStrO

 

3.

Verfahren zur Festlegung der Vollstreckungsreihenfolge

 

 

a)

Vorwegvollzug der freiheitsentziehenden Maßregel vor der Freiheitsstrafe

 

 

b)

Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe vor der freiheitsentziehenden Maßregel

 

 

c)

Zusammentreffen von mehreren Freiheitsstrafen und freiheitsentziehenden Maßregeln

 

 

d)

Nachträgliche Änderung der Entscheidung nach § 44b StVollStrO

 

4.

Anwendung des § 44b StVollStrO auf Jugendstrafverfahren und sonstige freiheitsentziehende Sanktionen

 

5.

Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung nach §§ 44b, 54 Abs. 2 StVollStrO

 

 

a)

Wesen der Entscheidung der Vollstreckungsbehörde

 

 

b)

Rechtsbehelfe

IV.

Zusammenfassung

Firmenrecht 2011 – welche Regeln gelten (noch)?
Steffen Kögel, Waiblingen
1.

Hintergrund

2.

Ersteintragung

 

a)

Individualisierung

 

b)

Irreführung

 

c)

Deutliche Unterscheidbarkeit

3.

Besonderheiten auf Grund EU-Niederlassungsrecht

4.

Firmenfortführung

5.

Zusammenfassung


Anmerkung

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Rechtsprechung

Liegenschafts- und Grundbuchrecht

BGB § 1142 Abs. 2, §§ 1192, 1181; ZVG § 90 (Erlöschen der Grundschuld durch Aufrechnung) BGH, Urteil vom 16.7.2010, V ZR 215/09

Durch die Aufrechnung mit einer Gegenforderung kann eine Grundschuld nur abgelöst werden, wenn der Duldungsanspruch durch die Aufrechnung vollständig abgelöst oder der fehlende Betrag zusammen mit der Aufrechnung im Wege der Zahlung erbracht wird.

BGB § 883; GBO §§ 18, 19, 22, 23, 29 (Löschung der Vormerkung wegen Unrichtigkeit) Schl.-Holst. OLG, Beschluss vom 9.7.2010, 2 W 94/10

1. Eine Zwischenverfügung des Grundbuchamtes ist durch das Beschwerdegericht aufzuheben, wenn sie ein Eintragungshindernis betrifft, das nicht mit rückwirkender Kraft zu beseitigen ist. Dies ist der Fall, wenn die zur Eintragung erforderliche Bewilligung des unmittelbar Betroffenen noch nicht erklärt ist.

2. Wenn eine Vormerkung zunächst zur Sicherung eines nur auf die Lebenszeit des Berechtigten bestehenden Eigentumsübertragungsanspruches bestellt worden ist, genügt es zur Löschung wegen Unrichtigkeitsnachweises nicht, dass allein der Tod des Berechtigten urkundlich nachgewiesen ist.

3. Vielmehr muss auch in grundbuchmäßiger Form nachgewiesen sein, dass der Schuldgrund nicht in der Weise ausgewechselt worden ist, dass die Vormerkung nunmehr einen auf die Erben des Berechtigten übergegangenen Anspruch sichert.

4. Wenn dieser Nachweis nicht geführt wird, bedarf es zur Löschung der Vormerkung einer Berichtigungsbewilligung der Erben des verstorbenen Berechtigten.

BGB § 1059a Nr. 2, §§ 1094, 1098 Abs. 3; GBO §§ 22, 29; AktG § 273 Abs. 4 (Erlöschen des Vorkaufsrechts für eine GmbH) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.7.2010, I-3 Wx 123/10

1. Der mit den Mitteln des § 29 GBO zu erbringende Nachweis, dass bei der als Berechtigte eines subjektivpersönlichen Vorkaufsrechts eingetragenen GmbH nach Eintragung der Beendigung der Liquidation und des Erlöschens der Firma keinerlei Vermögen mehr vorhanden, diese daher nicht mehr existent und das Vorkaufsrecht deshalb untergegangen ist, setzt zusätzlich den Nachweis voraus, dass die GmbH das Vorkaufsrecht nicht vor ihrem Erlöschen im Rahmen einer Teilübertragung des Unternehmens nach § 1059a Nr. 2 BGB (mit-)übertragen hat.

2. In der Eintragung eines subjektiv persönlichen Vorkaufsrechts für eine GmbH liegt – unabhängig von der Frage, ob es (noch) Vermögenswert besitzt und damit unverteiltes Vermögen der Gesellschaft darstellt – eine formale Rechtsposition, deren angestrebte Beseitigung (Löschung) eine Nachtragsliquidation erfordert.

GBO § 29 Abs. 3, §§ 38, 53 Abs. 1 Satz 1; EGInsO Art. 102; EuInsVO Art. 22; InsO § 32 Abs. 3 Satz 1, § 346 Abs. 2 Satz 3 (Eintragung des Insolvenzvermerks im Grundbuch) OLG Dresden, Beschluss vom 26.5.2010, 17 W 491/10

1. Ist über das Vermögen des Grundstückseigentümers ein englisches Insolvenzverfahren eröffnet worden, hat das Grundbuchamt, wenn ihm jeweils ein formell ordnungsgemäßes Ersuchen des eingeschalteten deutschen Insolvenzgerichts vorliegt, weder im Zuge der Eintragung noch der späteren Löschung des Insolvenzvermerks im Grundbuch zu prüfen, ob die ersuchte Eintragung bzw. Löschung kollisions- und insolvenzrechtlich richtig ist.

2. Dementsprechend kann der Insolvenzverwalter, der Löschung und zugrundeliegendes Ersuchen für falsch hält, weil das Insolvenzverfahren in Wahrheit nicht aufgehoben, sondern dem Insolvenzschuldner lediglich Restschuldbefreiung erteilt worden sei und dies keine Auswirkungen auf die Beschränkung der Verfügungsbefugnis habe, nicht die Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die Löschung erreichen.

WEG § 12; BGB § 878 (Ablauf der Verwalterbestellung nach Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums) OLG Hamm, Beschluss vom 12.5.2010, I-15 W 139/10

1. Eine nach § 12 WEG erforderliche Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung des Wohnungseigentums ist nur dann für die Eintragung des Eigentumswechsels ausreichend, wenn seine Verwalterstellung jedenfalls bis zu dem nach § 878 BGB maßgeblichen Zeitpunkt fortbesteht (wie OLG Celle NZM 2005, 260).

2. Ist der Zeitraum der Verwalterbestellung vor dem Eingang des Eintragungsantrags bei dem Grundbuchamt abgelaufen, muss entweder die Verlängerung der Verwalterbestellung oder die Zustimmung des neu bestellten Verwalters nachgewiesen werden.

FamFG §§ 442 ff.; BGB § 927; WEG §§ 3, 6, 7 (Aufgebot hinsichtlich einzelner Räume) OLG München, Beschluss vom 29.7.2010, 34 Wx 033/10

Zur Zulässigkeit eines Aufgebotsverfahrens hinsichtlich einzelner Räume in einer Wohnungseigentumsanlage.

Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht

BGB § 1897 Abs. 4 Satz 1, § 1908 b Abs. 3; FamFG § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 (Auswahl des Betreuers, zulassungsfreie Rechtsbeschwerde gegen Beschwerdeentscheidung) BGH, Beschluss vom 15.9.2010, XII ZB 166/10

a) Im Verfahren über die Verlängerung einer bestehenden Betreuung nach § 295 FamFG ist gegen die Beschwerdeentscheidung die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG statthaft. Dies gilt auch, wenn sich der Betroffene nicht gegen die Verlängerung der Betreuung, sondern nur gegen die Auswahl des Betreuers wendet.

b) Ist im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Verlängerung einer bereits bestehenden Betreuung über einen Betreuerwechsel zu befinden, richtet sich die Auswahl der Person des Betreuers nicht nach § 1908 b Abs. 3 BGB, sondern nach der für die Neubestellung eines Betreuers maßgeblichen Vorschrift des § 1897 BGB.

c) Eine von dem volljährigen Betreuten als Betreuer vorgeschlagene Person kann deshalb nur dann abgelehnt werden, wenn deren Bestellung dem Wohl des Volljährigen zuwiderlaufen würde, § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB.

FamFG § 5 Abs. 1 Nr. 4, § 151 Nr. 4; FGG-RG Art. 111 Abs. 1 und 2; FamFG § 38 Abs. 1 Satz 1 (Zuständigkeitsbestimmung) OLG Stuttgart, Beschluss vom 7.7.2010, 8 AR 5/10

Entscheidungen im Rahmen der Überwachung eines Vormundes oder Pflegers sowie über deren Kostenabrechnungen sind Endentscheidungen im Sinne von Art. 111 Abs. 2 FGG-RG. Für diese ist seit dem 1.9.2009 das Familiengericht zuständig, auch wenn das Ausgangsverfahren betreffend den Entzug der elterlichen Sorge oder deren Ruhen vor diesem Zeitpunkt eingeleitet wurde.

Erb- und Nachlassrecht

FGG § 34 Abs. 1; FamFG § 13; BGB § 1964 (Akteneinsicht für Erbenermittler) OLG Hamm, Beschluss vom 12.8.2010, I-15 Wx 8/10

Einem Erbenermittler steht kein private Geheimhaltungsinteressen überwiegendes berechtigtes Interesse auf Einsicht in Nachlassakten zu, wenn Ziel seines Begehrens die Erlangung von Anfangsinformationen ist, auf deren Grundlage er eigene Ermittlungen zur Feststellung von Erben aufzunehmen beabsichtigt, nachdem das Nachlassgericht das Fiskuserbrecht bereits festgestellt hat.

BGB § 1960; FamFG § 61 (Kosten der Bestattung) OLG Dresden, Beschluss vom 8.6.2010, 17 W 510/10

1. Auch und gerade wenn ein annahmewilliger Erbe nicht zu ermitteln ist, darf das Nachlassgericht nicht zugunsten des tätig gewordenen Bestattungsunternehmers anordnen, dass dessen Rechnung von einem Konto des Verstorbenen zu begleichen ist; insbesondere lässt sich eine solche Anordnung in aller Regel nicht auf § 1960 BGB stützen.

2. Eine Beschwerde des später als Erbe festgestellten Fiskus, der die Überschuldung des Nachlasses geltend macht, ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses grundsätzlich unzulässig, wenn die Anordnung bereits durchgeführt und das betroffene Kreditinstitut aufgrund weisungsgemäßer Auszahlung an den Bestatter frei geworden ist.

Handels- und Registerrecht

UmwG §§ 2, 20 (Verschmelzung einer GmbH auf eine KG) OLG Hamm, Beschluss vom 24.6.2010, I-15 Wx 360/09

Eine Verschmelzung einer GmbH auf die Kommanditgesellschaft, in der die GmbH die Komplementärfunktion wahrnimmt, ist ausgeschlossen, weil die aufnehmende KG im selben Augenblick des Wirksamwerdens der Verschmelzung kraft Gesetzes erlöschen würde. Das UmwG setzt jedoch das Fortbestehen des aufnehmenden Rechtsträgers voraus.

GmbHG § 40 Abs. 1 und 2 (Änderung des Beteiligungsumfangs, Einreichung der Gesellschafterliste) OLG München, Beschluss vom 7.7.2010 , 31 Wx 073/10

1. Eine Kapitalerhöhung stellt eine Veränderung des Umfangs der Beteiligung im Sinne des § 40 Abs. 1 Satz 1 GmbHG dar. Die im Zuge der Kapitalerhöhung neu gefasste Gesellschafterliste hat anstelle der Geschäftsführer der Notar einzureichen, wenn dieser im Sinne des § 40 Abs. 2 Satz 1 GmbHG an der Kapitalerhöhung mitgewirkt hat. Die Beurkundung des Beschlusses zur Kapitalerhöhung stellt eine solche Mitwirkung dar.

2. In diesem Fall obliegt dem Notar auch die Bescheinigungspflicht nach § 40 Abs. 2 Satz 2 GmbHG.

Zivilprozess und Zwangsvollstreckung

ZPO § 850d Abs. 1 Satz 2 (Bemessung des pfandfreien Betrages) BGH, Beschluss vom 5.8.2010, VII ZB 101/09

Bei der Bemessung des pfandfreien Betrages sind die gesetzlichen Unterhaltspflichten des Schuldners in Höhe des dem Unterhaltsberechtigten zustehenden Betrages zu berücksichtigen, auch wenn der Schuldner seiner Unterhaltspflicht nicht in vollem Umfang genügt.

ZPO § 828 Abs. 2 (Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts) OLG München, Beschluss vom 23.6.2010, 31 AR 34/10

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung der Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts nach § 828 Abs. 2 ZPO ist nicht die Antragstellung, sondern der durch die erste Vollstreckungshandlung gekennzeichnete Beginn der Zwangsvollstreckung. Das ist im Falle eines Antrags auf Erlass eines Pfändungs-und Überweisungsbeschlusses der Erlass des gerichtlichen Beschlusses.

ZPO § 109 Abs. 1 (Wegfall der Veranlassung für eine Sicherheitsleistung) OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.6.2010, 12 W 28/10

Die Veranlassung einer Sicherheitsleistung nach § 707 ZPO entfällt mit dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens. In diesem Falle ist auf Antrag des Schuldners eine Frist nach § 109 Abs. 1 ZPO zu bestimmen, ohne dass es auf die Befriedigung des Gläubigers ankommt.

Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung

ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2, § 22 Abs. 1 (Feststellung der Rangklasse) BGH, Beschluss vom 22.7.2010, V ZB 178/09

Welches das für die Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG maßgebliche Jahr der Beschlagnahme ist, bestimmt sich nach der Vorschrift des § 22 Abs. 1 ZVG; auf diese ist § 167 ZPO nicht entsprechend anwendbar.

ZVG § 63 Abs. 4; ZPO § 162 (Verzicht auf Einzelausgebote) BGH, Beschluss vom 1.7.2010, V ZB 94/10

Der Verzicht auf Einzelausgebote muss im Protokoll über den Versteigerungstermin festgestellt, aber nicht vorgelesen und genehmigt werden.

Insolvenzrecht

InsVV § 3 Abs. 1 (Zuschlag zur Regelvergütung) BGH, Beschluss vom 16.9.2010, IX ZB 154/09

Ein Zuschlag zur Regelvergütung kann dem Insolvenzverwalter nicht allein wegen der langen Dauer des Verfahrens, sondern nur wegen der in dieser Zeit von ihm erbrachten Tätigkeiten gewährt werden.

InsO § 16 Abs. 2 Satz 3; RVG § 55 Abs. 1 (Festsetzung eines Vergütungsvorschusses des Treuhänders) AG Göttingen, Beschluss vom 4.8.2010, 71 IK 242/07

Die Festsetzung des Vorschusses auf die Vergütung des Treuhänders in Stundungsverfahren gem. § 16 Abs. 2 Satz 3 InsO kann gem. § 55 Abs. 1 RVG durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erfolgen.

Straf- und Strafverfahrensrecht

BtMG § 35 (Zurückstellungsfähige Strafe) BGH, Beschluss vom 4.8.2010, 5 AR (VS) 22/10

Eine nach § 454b Abs. 2 StPO unterbrochene, nicht gemäß § 35 BtMG zurückstellungsfähige Strafe stellt eine im Sinne des § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG zu vollstreckende Strafe dar, die die Zurückstellung einer weiteren Strafe nach § 35 BtMG hindert.

RVG § 15 Abs. 2 (Rechtsanwalt als Vertreter des Angeklagten und des Nebenklägers) OLG Celle, Beschluss vom 25.8.2010, 2 Ws 303/10

Vertritt ein Rechtsanwalt in einem Strafverfahren den Angeklagten, welcher als Nebenkläger zugelassen ist, sowohl als Verteidiger als auch als Vertreter der Nebenklage, handelt es sich bei dieser Tätigkeit gebührenrechtlich jedenfalls dann um dieselbe Angelegenheit i. S. von § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG, wenn Verteidigung und Nebenklage dieselbe prozessuale Tat betreffen.

Kostenrecht

ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; RVG VV 3200, 3201 Nr. 1 (Antrag vor Zustellung der Rechtsmittelbegründung) BGH, Beschluss vom 13.7.2010, VI ZB 61/09

Hat der Rechtsmittelgegner bereits vor Zustellung der Rechtsmittelbegründung die Zurückweisung des Rechtsmittels beantragt, gehört die 1,6 Verfahrensgebühr nach 3200 RVG VV regelmäßig zu den zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Kosten im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 Hs. 2 ZPO, wenn nach dem verfrühten Zurückweisungsantrag das Rechtsmittel noch begründet wird und das Rechtsmittelgericht in der Sache entscheidet (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 1.4.2009, XII ZB 12/07 in NJW 2009, 2220 [= Rpfleger 2009, 473]).

RVG § 15a; RVG VV Vorbem. 3 Abs. 4 (Anrechnung der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr) BGH, Beschluss vom 10.8.2010, VIII ZB 15/10

Der VIII. Zivilsenat schließt sich zur Frage der Anrechnung einer vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr nach 2300 RVG VV auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens gemäß Vorbem. 3 Absatz 4 RVG VV der eine Anwendung des § 15a RVG befürwortenden Rechtsprechung anderer Zivilsenate zur Vermeidung eines der Sache nicht angemessenen Vorgehens nach § 132 GVG an.

RVG § 15a; RVG VV 2300 (Vorgerichtliche Geschäftsgebühr) OLG Köln, Beschluss vom 9.6.2010, 17 W 86/10

Allein durch die in einem Prozessvergleich enthaltene allgemeine Abgeltungsklausel, wonach mit Zahlung des Vergleichsbetrages alle wechselseitigen Ansprüche der Parteien ausgeglichen sind, wird die im zugrunde liegenden Rechtsstreit als Nebenforderung geltend gemachte vorgerichtliche Geschäftsgebühr nicht im Sinne von § 15a Abs. 2 RVG angerechnet.

Gesetzgebungsreport

Berichtszeitraum vom 26.9. - 25.10.2010

BGBl.I

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes vom 25. Oktober 2010, BGBl.I 2010 S.1498

Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie vom 19. November 2010, BGBl.2010 I S.1592

BGBl.I

Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 27. September 2010 <Geltung für Peru und die Ukraine>, BGBl.II 2010 S.1195

Länderreport

Bayern

Vollzugsvorschriften zum Bayerischen Hinterlegungsgesetz (BayHiVV) vom 4. November 2010, BayJMBl. 2010 S.127

Brandenburg

Gesetz zur Einführung eines Brandenburgischen Hinterlegungsgesetzes und zur Änderung landesrechtlicher Vorschriften vom 3. November 2010, GVBl.2010 Nr.37

Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Gerichte, der Staatsanwaltschaften und der Justizvollzugsbehörden (Landesjustizschriftgutaufbewahrungsgesetz – LJSchrAG M-V) vom 5. Oktober 2010, GVBl.2010 S.598

Sachsen-Anhalt

Maßregelvollzugsgesetz Sachsen-Anhalt (MVollzG LSA) vom 21. Oktober 2010, GVBl.2010 S.510

Schleswig-Holstein

Gesetz zur Einführung eines Hinterlegungsgesetzes und zur Änderung des Landesjustizverwaltungskostengesetzes vom 3. November 2010, GVBl.2010 S.685

Thüringen

Thüringer Verordnung zur Regelung von Versteigerungen im Internet (Thüringer Internetversteigerungsverordnung – ThürIntVerstVO – ) vom 22. September 2010, GVBl.2010 S.323

Schrifttumshinweise

Sachen- und Grundbuchrecht

Amann, Löschung von Vormerkungen im Lichte der Rechtsprechung des BGH zur "Aufladung“ von Vormerkungen, MittBayNot 2010, 451

Heinze, Die GbR im Grundbuch: Der Erwerb im Anwendungsbereich des §20 GBO, ZNotP 2010, 409

Hügel/Knobloch, Zum Grundstückserwerb durch eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, DB 2010, 2433

Familien-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht

Andrae, Kollisionsrecht nach dem Lissabonner Vertrag, FPR 2010, 505

Botur, Besonderheiten bei der Vollstreckbarerklärung englischer Unterhaltsentscheidungen in Deutschland, FPR 2010, 519

Dethloff/Hauschild, Familienrecht im Rahmen der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen. Das besondere Gesetzgebungsverfahren gem. Art.81 Abs.3 AEUV, FPR 2010, 489

Emmerling de Oliviera, Adoptionen mit Auslandsberührung, MittBayNot 2010, 429

Holzmann, Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung nach der Brüssel II a-VO, FPR 2010, 497

Jäger, Der neue deutsch-französische Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft – Inhalt und seine ersten Folgen für die Gesetzgebung und Beratungspraxis, DNotZ 2010, 804

Klippstein, Der deutsch-französische Wahlgüterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft, FPR 2010, 510

Riegel, Der Auslieferungs- und Rechtshilfeverkehr mit den USA und Kanada, FPR 2010, 502

Schneider, H., Die Vergütung des Verfahrensbeistands, JurBüro 2010, 566

Schwamb, Der Versorgungsausgleich als selbstständige Familiensache im Übergangsrecht (Art.111 IV 2 FGG-RG) – ein ungelöstes Problem, FamFR 2010, 483

Erb- und Nachlassrecht

Klühs, Anfechtung letztwilliger Verfügungen durch Minderjährige, ZErb 2010, 316

Kühn, ".... übertrage ich im Wege der vorweggenommenen Erbfolge...“ – Erbrechtliche Auslegungsrisiken einer Paraphrase, ZErb 2010, 320

Maluche, Auswirkungen des FamFG auf die Testamentsvollstreckung, ZEV 2010, 551

Sick, Die Haftung des Erben nach §1967 BGB und das Problem der Haftungsbeschränkung auf den Nachlass, ZErb 2010, 325

Storz, Unter welchen Voraussetzungen können Nachlassgläubiger bei Vorhandensein eines verwaltenden Testamentsvollstreckers die Nachlassverwaltung beantragen? ZEV 2010, 549

Handels- und Registerrecht

Schulte, Zwei Jahre MoMiG – aktuelle Problemfelder im Handelsregisterverfahren, GmbHR 2010, 1128

Prozesskosten- und Beratungshilfe

Bruns, Der vorrangige Einsatz von kapitalbildenden Lebensversicherungen bei der Verfahrenskostenhilfe, FamFR 2010, 457

Ghadban, Prozesskostenhilfe für die Wohnungseigentümergemeinschaft – Logische Konsequenz der Teilrechtsfähigkeit, ZfIR 2010, 781

Krumbügel, Prozesskostenhilfe für den WEG-Verband, NZM 2010, 810

 

Zivilprozess und Zwangsvollstreckung

 

Gehrlein, Notwendigkeit eines Doppelausgebots bei nachrangigem Altenteil, ZInsO 2010, 1970

Homann, Das Pfändungsschutzkonto in der Schuldnerberatung, (Teil 1), ZVI 2010, 365, (Teil 2) ZVI 2010, 405

Insolvenzrecht

Deppe, Neuerwerb in der Insolvenz, Teil 8: Erweiterter Pfändungsschutz in Ausnahmefällen, §850f.Abs.1 ZPO, Insbüro 2010, 378

Wiesmeier, Privilegien des selbstständigen Schuldners nach einer "Freigabe“ gem. §35 Abs.2 InsO / §295 Abs.2 InsO analog – Hilfe oder eher Hindernis? ZVI 2010, 376

Straf- und Strafverfahrensrecht

Karitzky/Wannek, Die EU-weite Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen, NJW 2010, 3393

Widmaier, Kumulierte Vollstreckung zeitlicher und lebenslanger Freiheitsstrafe bei besonderer Schwere der Schuld – Zu einem Regelungsdefizit des §454b II 1 Nr.3 StPO, NStZ 2010, 593

Kostenrecht

Burhoff, Anwaltsgebühren bei der Verständigung im Straf- und Bußgeldverfahren, RVGreport 2010, 401

Hansens, Anwaltsvergütung bei mehrfacher Einlegung einer Berufung, RVGreport 2010, 404

Schneider, N., Gebührenanrechnung: Anwendung des neuen §15a RVG in Altfällen! NJW-Spezial 2010, 667

Schneider, H., Kosten in Aufgebotssachen, AGS 2010, 521

Tiedtke, Kostenrechtliche Behandlung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten für Photovoltaikanlagen, MittBayNot 2010, 444


Buchbesprechungen

BGB. Kommentar. Herausgegeben von Professor Dr. Hanns Prütting, Köln, Prof. Dr. Gerhard Wegen, Stuttgart und Vorsitzender Richter am OLG Oldenburg Gerd Weinrich. 5. überarbeitete Auflage 2010. Wolters Kluwer, Verlag Luchterhand, Neuwied. S. 3584, geb. 98,– Euro
ZPO. Kommentar.
Herausgegeben von Professor Dr. Hanns Prütting, Köln und Richter am BGH Prof. Dr. Markus Gehrlein, Landau. 2. überarbeitete Auflage 2010. Wolters Kluwer, Verlag Luchterhand, Neuwied. S. 2816, geb. 139,– Euro mit Zugriff auf das Online-Modul www.zpo-pg.de und CD-ROM "Das neue FamFG“ von Prof. Dr. Kai Schulte-Bunert

Prof. Udo Hintzen, Berlin

Wohnungseigentumsgesetz. Von Prof. Dr. Johannes Bärmann + und Prof. Dr. Eckart Pick. Verlag C. H. Beck, München. 19. völlig neu bearbeitete Auflage, 2010. XX, S. 876. Ln., 58,00 Euro ISBN 978-3-406-60014-2

Prof. Wolfgang Schneider, Berlin

Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung. Handkommentar.. Herausgegeben von Johann Kindl, Caroline Meller-Hannich und Hans-Joachim Wolf. 1. Auflage 2010. Verlag Nomos, Baden-Baden. 2556 Seiten, geb. 98,– Euro

Dipl.-Rpfl. Ernst Riedel, Schwabmünchen