Untitled Document Rpfleger Heft 4/2006

Das neue Heft 4 + 5 2009 vom April / Mai 2009
enthält u. a. folgende Beiträge und folgende ausführlich begründete Entscheidungen

Abhandlungen

Erfahrungen mit dem reformierten Wohnungseigentumsrecht

Prof. Roland Böttcher, Berlin

A. Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft
  I. Die Wohnungseigentümer als Inhaber der Rechte und Pflichten
  II. Die Wohnungseigentümergemeinschaft als Inhaber der Rechte und Pfichten
   

1.

Teilrechtsfähigkeit
      a) Begriff
      b) Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
      c) Einzelfälle
        aa) Gläubiger von Grundpfandrechten
        bb) Grundstückseigentümer
        cc) Wohnungs- und Teileigentümer
        dd) Berechtiger einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit
        ee) Vorkaufsrecht
        ff) Ansprüche
        gg) Verwaltung
      d) Beginn der Rechtsfähigkeit
      c) Ende der Rechtsfähigkeit
   

2.

Ausübungsbefugnis
     

a)

Allgemeines
     

b)

Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
        aa) Gemeinschaftsbezogene Rechte und Pflichten
        bb) Sonstige Rechte und Pflichten
     

c)

Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümergemeinschaft
    3. Grundbuchfähigkeit und Grundbuchverfahren
    4. Parteifähigkeit
    5. Verwaltungsvermögen
      a) Grundsatz
      b) Bestandteile
      c) Vereinigung aller Wohnungseigentumsrechte
    6. Zwei Gemeinschaften
B. Haftung
  I. Haftung der Gemeinschaft
  II. Haftung der Wohnungseigentümer
    1. Anteilige Haftung
    2. Haftung für öffentlich-rechtliche Abgaben
    3. Nachhaftung
C. Nutzungen, Lasten und Kosten
  I. Grundsatz
  II. Abänderung des Verteilungsschlüssels bei Betriebs- und Verwaltungskosten
D. Entziehung des Wohnungseigentums
  I. Voraussetzungen
  II. Verfahren
  III. Zwangsversteigerung
E. Beschluss-Sammlung
F. Aufhebung der Veräußerungsbeschränkung des § 12 WEG
G. Zustimmung von dinglich Berechtigten zu Vereinbarungen
  I. Gläubiger von Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden, Reallasten
  II. Andere dinglich Berechtigte
H. Regelungen auf Grund einer vereinbarten Öffnungsklausel
  I. Grundbucheintragung der Öffnungsklausel
  II. Rechtliche Qualifizierung einer Entscheidung auf Grund einer Öffnungsklausel
  III. Eintragungsfähigkeit bzw. - bedürftigkeit
  IV. Zustimmung dinglich Berechtigter

Der überschuldete Nachlass

- Handlungsoptionen des Nachlasspflegers -

Michael de Carrois, MBA

  Der Nachlasspfleger wird im Rahmen seiner Tätigkeit häufig mit zahlungsfähigen und / oder überschuldeten Nachlässen konfrontiert. Sei es, dass sich die Überschuldung des Nachlasses erst nach Einleitung einer Nachlasspflegschaft bei den dazugehörigen Ermittlungen herausstellt oder aber bei einem Sicherungsbedürfnis des Nachlasses, der bereits überschuldet ist. Hinzu kommen die Insolvenzverfahren, in denen die Bestellung eines Nachlasspflegers notwendig wird, da die Erben nach dem Tod des Schuldners die Erbschaft ausgeschlagen haben und der Nachlass durch den Pfleger im Verfahren betreut wird, nachdem das begonnene Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren in ein Nachlassinsolvenzverfahren übergeleitet worden ist.

Der nachfolgende Beitrag setzt sich insbesondere mit den Fragestellungen auseinander, die sich in den ersten beiden Konstellationen ergeben, d. .h. solange noch gar kein Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet worden ist und lediglich die Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit des Nachlasses feststeht. Es wird gezeigt, dass der Nachlasspfleger auch in diesen Fällen durchaus Handlungsalternativen zur Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens hat.

I. Grundlagen der Insolvenzantragspflicht bei Nachlässen
II. Handlungsoptionen des Nachlasspflegers
III. Das Aufgebotsverfahren als weitere Handlungsoption
IV. Eigenverwaltung und Insolvenzplan
V. Zusammenfassung

Die Auslegung des Vollstreckungstitels - auch mithilfe der Klageschrift?

Vors. Richter am LG Dr. Rüdiger Nierwertberg, Gießen

I. Bestimmtheit des Titels als Vollstreckungsvoraussetzung
II. Titelimmanente Umstände als Grenze der Auslegung
III. Ausnahmsweise Titelauslegung auch mithilfe der Klageschrift?
  1. Rechsprechung des Bundesgerichtshofs
  2. Pro und contra
IV. Ergebnis

Krankheit und Strafe - Die Probleme mit § 455 StPO

Dipl.-Rechtspfleger (FH) Bern Zeitler, Schwabmünchen

I. Vorbemerkung
II. Begriff der Vollzugsuntauglichkeit
  1. Fälle völliger Vollzugsuntauglichkeit
    a) Lebensbedrohliche Erkrankung
    b) Unzumutbarkeit der Vollstreckung
    c) Fehlende oder unzureichende Behandlungsmöglichkeit in der JVA
    d) Gefährdung von Bediensteten und Mitgefangenen
    e) Geisteskrankheit § 455 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 1 StPO
  2. Fälle offensichtlicher Vollzugstauglichkeit
    a) Bagatellerkrankungen
    b) Nachweis der Haftfähigkeit
    c) Verweigerung einer medizinischen Untersuchung oder Behandlung
    d) Widersprüchliches Verhalten des Verurteilten
    e) Angst vor Strafe oder Haft, Klaustrophobie
  3. Fälle vorübergehender oder Zeitweiliger Haftunfähigkeit
    a) Anfallskrankheiten, schubweise auftretende und chronische Erkrankungen
    b) Elektivbehandlungen
    c) Schwangerschaft
III. Verfahren und Besonderheiten
  1. Strafausstand bei Freiheitsstrafen von Erwachsenen
  2. Strafausstand bei Jugendvollzug
  3. Maßregel der Sicherung und Besserung
  4. Erzwingungs- und Ordnungshaft
  5. Untersuchungshaft
  6. Strafvollstreckung bei Soldaten
  7. Verhältnis zu § 456 und § 459f StPO
  8. Verhältnis zum Gnadenverfahren

Zustimmung Zwischenberechtigter zur vormerkungsgesicherten Grundbucheintragung indexbezogener Erbbauzinsreallasten?

- zugleich Besprechung OLG Düsseldorf, Rpfleger 2009, 228 -

Dipl.-Rechtspfleger Wolfgang Schneider, Duisburg

  Angesichts der langen Laufzeit von Erbbaurechtsverträgen besteht hinsichtlich eines von den Vertragsparteien vereinbarten Erbbauzinses ein Bedürfnis zur Anpassung an die sich verändernden Kosten der Lebenshaltung. Die hierfür gebräuchlichen Wertsicherungsklauseln sind in der Vergangenheit allerdings mehrfach von rechtlichen Veränderungen betroffen worden. Die in diesem Heft S. 228 abgedruckte Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 13.8.2008 ist deshalb für die mit Erbbaurechtsfragen befasste Grundbuchpraxis vornehmlich unter zwei Aspekten von Bedeutung:
1. Automatische Umstellung indexbezogener Wertsicherungsklauseln auch im Rahmen von Anpassungsvormerkungen
  a) Unterschiedliche Grundbucheintragungen zur Wertsicherung
  b) Umstellung in Bezug genommener Indizes
  c) Automatische Indexumstellung bei Wertsicherungsklauseln
  d) Automatische Indexumstellung auch bei vormerkungsgesicherter Anpassungsklausel ohne Zustimmung Zwischenberechtigter
  e) Fakultative Grundbucheintragung der Indexumstellung
2. Umfang der grundbuchgerichtlichen Prüfungspflicht bei Eintragung des vormerkungsgesicherten Anpassungsbetrags
  a) Eintragung der erweiterten Reallast im Rang der Erhöhungsvormerkung
  b) Der materiell-rechtliche Ansatz
  c) Der verfahrensrechtliche Ansatz
  d) Keine Zustimmung Zwischenberechtigter bei offenkundig indexbezogenen Anpassungen

Entwicklungen des Rechtspflegerrechts in den Jahren 2006 bis 2008

- im Anschluss an den Beitrag in Rpfleger 2007, 129 -

Dipl.-Rechtspfleger Klaus Rellermeyer, Hamm

1. Änderungen des Rechtspflegerrecht
2. Allgemeine Vorschriften des RPflG
  a) Status des Rechtspflegers
  b) Ausschließung und Ablehnung (§ 10 RPflG)
  c) Richter (§ 28 RPflG)
3. Rechtsmittel (§ 11 RPflG)
  a) Allgemeines
  b) Grundbuchsachen
  c) Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungssachen
  d) Festsetzungsverfahren
  e) Strafverfahren
  f) Vollstreckungsgeschäfte
4. Zuständigkeit des Rechtspflegers
  a) Allgemeines
  b) Familien-, Vormundschafts- und Betreuungssachen (§ 14 RPflG)
  c) Handels- und Registersachen (§ 17 RPflG)
  d) Insolvenzverfahren (§ 18 RPflG)
  e) Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungssachen (§ 20 RPflG)
  f) Festsetzungsverfahren (§ 21 RPflG)
  g) Aufnahme von Erklärungen (§ 24 RPflG)
5. Landesrecht

Anmerkung

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Rechtsprechung

Rechtspflegerrecht

RPflG § 8 Abs. 4, § 11 Abs. 2 (Unwirksame Beschwerdeentscheidung des Rechtspflegers)

BGH, Beschluss vom 16.12.2008, IX ZA 46/08

Trifft der Rechtspfleger über eine sofortige Beschwerde gegen einen von ihm erlassenen Beschluss ohne Vorlage an das Landgericht selbst die Beschwerdeentscheidung, so ist diese unwirksam. In diesem Fall ist Gegenstand der ursprünglichen Beschwerde auch die über eine Abhilfeentscheidung hinausgehende vermeintliche Endentscheidung des Rechtspflegers.

ZPO §§ 1079, 1081 Abs. 3; RPflG § 11 Abs. 2; EG-Verordnung Nr. 805/2004 Art. 10 Abs. 1 (Rechtsmittel, Europäischer Vollstreckungstitel)

PfälzOLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.12.2008, 3 W 228/08

Gegen die Entscheidung des Rechtspflegers, die Bestätigung aus Europäischer Vollstreckungstitel nicht zu widerrufen, findet nicht die sofortige Beschwerde nach § 11 Abs. 1 RPflG, §§ 567, 793 ZPO, sondern die befristete Rechtspflegererinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG statt.

Liegenschafts- und Grundbuchrecht

ErbbauRG § 11 Abs. 1, § 5; GBO § 29 Abs. 3; EGV ARt. 43; GmbHG § 4a; BGB § 164; NW GemeindeO § 64  (Gründungstheorie, Vertretungsvollmacht für eine Stadt)

BGH, Urteilvom 27.10.2008, II ZR 158/06

a) Eine in der Schweiz gegründete Aktiengesellschaft mit Verwaltungssitz in Deutschland ist in Deutschland als rechtsfähige Personengesellschaft zu behandeln.

b) Eine Vollmacht für eine nordrhein-westfälische Stadt Erklärungen "in allen Grundstücksangelegenheiten" abzugeben, ist unwirksam.

PrFischG § 23 (Eigentümerfischereirecht)

BGH, Beschluss vom 11.12.2008, III ZR 101/08

§ 23 PrFischG ist nur auf selbständige, vom Eigentum am Gewässergrundstück getrennte Fischereirechte, nicht aber auf das Eigentümerfischereirecht anwendbar.

BGO §§ 19, 29; PreisklauselG § 3 (Automatische Umstellung indexbezogener Wertsicherungsklauseln)

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.8.2008, I-3 Wx 109/08

1. Die automatische Umstellung indexbezogener Wertsicherungsklauseln zur Erbbauzinserhöhung ist sachlich gerecht.

2. Zur Prüfungspflicht des Grundbuchamtes bei der Eintragung des vormerkungsgesicherten Anpassungsbetrages als Reallast.

GBO §§ 19, 20; BGB §§ 133, 432, 925; ZPO § 894 (Auslegung eines Urteils auf Auflassung)

OLG München, Beschluss vom 14.10.2008, 34 Wx 62/08

1. Die Auslegung eines Urteils, das zur Auflassung an die Kläger als Miteigentümer je zur Hälfte und zur Bewilligung der Eintragungsänderung im Grundbuch verpflichtet, kann ergeben, dass die zugrunde liegende Forderung auf eine unteilbare Leistung gerichtet ist.

2. Die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch kann in derartigen Fällen nicht stückweise, sondern nur einheitlich erfolgen. Ist jedoch die Auflassungserklärung des letzten Miteigentümers abgegeben, steht der (vollständigen) Eigentumsumschreibung nicht entgegen, dass zuvor stückweise umgeschrieben wurde.

GBO §§ 22, 47; GBV § 15; BGB § 705; HGB §§ 105, 106 (Umwandlung der GbR in OHG, Namensberichtigung im Grundbuch)

KG, Beschluss vom 1.10.2008, 1 W 38 + 39/08

1. Sind im Grundbuch die Gesellschafter einer GbR als Eigentümer mit dem Zusatz "als Gesellschafter bürgerlichen Rechts" eingetragen, so erfolgt bei Umwandlung der GbR in eine OHG keine Berichtigung des Grundbuchs im Sinne des § 22 GBO, sondern eine bloße Richtigstellung der Bezeichnung des eingetragenen Rechtsträgers.

2. Die Eintragung der OHG setzt in diesem Fall voraus, dass die einzutragenden Identitätsmerkmale mit der Eintragung im Handelsregister übereinstimmen; die Umwandlung ist durch Bescheinigung des Registergerichts nach § 15 Abs. 3 Satz 2 GBV nachzuweisen. Das gilt auch, wenn die OHG nicht im Handelsregister eingetragen und inzwischen aufgelöst ist.

BGB § 1193; EGBGB Art. 229 § 18 Abs. 3 (Vereinbarten Grundschuldfähigkeit)

LG Berlin, Beschluss vom 27.1.2009, 86 T 15/09

Die Neufassung des § 1193 BGB durch das Risikobegrenzungsgesetz vom 12.8.2008 ist auch dann anzuwenden, wenn eine bereits früher eingetragene Sicherungsgrundschuld auf ein weiteres Eigentumsrecht erstreckt werden soll.

Familien- und Vormundschaftsrecht

FGG §§ 27, 29; EStG § 64 (Bestimmung des Kindergeldberechtigten)

OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.8.2008, 8 W 310/08

Zur Bestimmung des Kindergeldberechtigten gem. § 64 EStG, solange getrennt lebende Ehegatten noch gemeinsam mit den Kindern in der Ehewohnung leben und der Ehegatte mit dem höheren Einkommen überwiegend für den Familienunterhalt aufkommt.

FGG § 67a Abs. 1; BGB § 1835 Abs. 1, § 1836 Abs. 1 und 2; HBVG §§ 1-3 (Vergütung des Verfahrenspflegers)

LG Limburg, Beschluss vom 27.11.2008, 7 T 134/07

Ein bestellter Verfahrenspfleger kann nach dem RVG abrechnen, wenn er als Verfahrenspfleger Tätigkeiten wahrnimmt, zu denen ein Laie in vergleichbarer Lage einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (hier: Scheidungsfolgenvereinbarung/Abschluss eines Vergleichs).

BGB §§ 2215, 2227 (Entlassung des Testamentsvollstreckers)

OLG München, Beschluss vom 30.12.2008, 31 Wx 099/08

1. Der Testamentsvollstrecker über den Erbteil eines Miterben ist auch während des Bestehens der Erbengemeinschaft verpflichtet, diesem Miterben ein Verzeichnis nach § 2215 Abs. 1 BGB mitzuteilen.

2. Hat bereits ein anderer Miterbe beim Nachlassgericht ein Verzeichnis eingereicht, in dem die zum Nachlass gehörenden Gegenstände und Verbindlichkeiten im Einzelnen aufgeführt sind, stellt es regelmäßig keine grobe Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers dar, wenn er kein gesondertes Verzeichnis erstellt.

BGB § 1981 (Anordnung der Nachlassverwaltung)

Thür. OLG, Beschluss vom 10.9.2008, 9 W 395/08

Auch die Erbserben sind berechtigt, nach § 1981 Abs. 1 BGB die Anordnung der Nachlassverwaltung zu beantragen.

Mit Anmerkung von Richter Michael Floeth, Mönchengladbach

Handels- und Registerrecht

GmbHG § 8 Abs. 4 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Satz 2; EGGmbHG § 3 Abs. 1; HRV § 24 Abs. 2 (Verpflichtung zur Anmeldung der inländischen Geschäftsanschrift)

OLG München, Beschluss vom 28.1.2009, 31 Wx 05/09

Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) ist eine bereits vor dem 1.11.2008 im Handelsregister eingetragene GmbH nur dann zur Anmeldung ihrer inländischen Geschäftsanschriften nach Maßgabe des § 3 Abs. 1 Satz 2 EGGmbHG verpflichtet, wenn sie entgegen § 24 Abs. 2 Satz 1 HRV diese Anschrift vor dem 1.11.2008 dem Registergericht nicht mitgeteilt oder sich die Anschrift geädert hat.

FGG §§ 142, 143, 159; BGB § 32 (Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens bei fehlerhafter Vorstandswahl)

OLG Köln, Beschluss vom 24.11.2008, 2 Wx 43/08

1. Die Eventualeinberufung einer Wiederholungsversammlung im Anschluss an eine beschlussfähige Mitgliederversammlung muss in der Satzung ihre Rechtsgrundlage finden.

2. Beschlüsse, die von einer Mitgliederversammlung gefasst wurden, die auf Grund einer nicht durch die Satzung zugelassene Eventualeinberufung stattfand, sind grundsätzlich nichtig. Bei einem insoweit im Vereinsregister eingetragenen Beschluss über eine Vorstandswahl entspricht die Einleitung des Amtslöschungsverfahren dem öffentlichen Interesse.

BGB §§ 25, 33, 40, 138, 242; GG Art. 4, 9 Abs. 1, 140; WRV Art. 137 Abs. 2, 4 (Selbstbeschränkung in der Vereinssatzung)

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5.12.2008, I-3 Wx 84/08

1. Ergibt sich aus der Satzung eines Vereins, dass er mit der (hier: Evangelischen) Kirche in besonderer Verbindung steht, so tangiert die in der Satzungsbestimmung liegende Selbstbeschränkung, wonach Satzungsänderungen, die den Zweck des Vereins, die Zusammensetzung oder die Zuständigkeit seiner Organe oder die Bestimmungen über die Zuordnung zur Kirche verändern, nur mit den Stimmen dreiviertel der Mitglieder zulässig sind und der Zustimmung des Presbyteriums der Evangelischen Kirchengemeinde bedürfen, nicht den Kernbereich der Vereinsautonomie und ist daher wirksam.

2. Das Zustimmungserfordernis kann nicht allein durch Satzungsänderung mit der qualifizierten Stimmenmehrheit beseitigt werden.

Prozesskosten- und Beratungshilfe

ZPO §§ 57, 58; RVG § 1 Abs. 1, §§ 41, 45 (Vergütung des RA als Prozesspfleger)

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.9.2008, I-10 W 66/08

1. Auch die Vergütung eines Rechtsanwaltes, der (nur) eine Tätigkeit als Prozesspfleger nach den §§ 57, 58 ZPO ausübt, erhält eine Vergütung nach dem RVG (§ 1 Abs. 1 Satz 2 RVG).

2. Der zum Vertreter nach §§ 57, 58 ZPO bestellte Rechtsanwalt hat nach § 41 Satz 1 RVG einen eigenen Anspruch gegen den von ihm vertretenen Beklagten und gemäß § 41 Satz 3 RVG in Verbindung mit § 125 Abs. 1 ZPO ein eigenes Beitreibungsrecht gegen den in die Prozesskosten verurteilten Prozessgegner.

3. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Anspruch gegenüber dem Beklagten oder das Beitreibungsrecht gegenüber dem in die Prozesskosten verurteilten Gegner vorrangig vor einer Inanspruchnahme der Staatskasse nach §§ 45 ff. RVG geltend zu machen wären.

RVG § 55; Anl. 1 Vorbem. 3 Abs. 4 (Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr)

LAG Düsseldorf, Beschluss vom 7.8.2008, 13 Ts 185/08

Auf die Verfahrensgebühr ist auch im Rahmen der Festsetzung der Anwaltsvergütung im PKH-Verfahren eine wegen desselben Gegenstands entstandene Geschäftsgebühr anzurechnen. Die Höhe der anzurechnenden Geschäftsgebühr ist unter Anwendung der Tabelle des § 49 RVG zu berechnen.

Zivilprozess und Zwangsvollstreckung

ZPO §§ 850c, 850f (Anhebung der Pfändungsfreigrenze)

LG Braunschweig, Beschluss vom 14.10.2008, 6 T 582/08

Den Schuldner trifft die volle Darlegungs- und Beweislast für Umstände zur Anhebung der Pfändungsfreigrenze. Ein in der Schweiz lebender und arbeitender Schuldner kann sich nicht auf die dort erhöhten Lebenshaltungskosten berufen, da diesen entsprechend höhere Einkünfte gegenüberstehen.

ZPO §§ 807 (Eidesstattliche Versicherung, ergänzende Fragen zum Vermögensverzeichnis)

LG Mönchengladbach, Beschluss vom 9.7.2008, 5 T 69/08

Ergänzende Fragen des Gläubigers zum Vermögensverzeichnis über den amtlichen Vordruck hinaus sind zuzulassen, wenn sie nicht auf Ausforschung der allgemeinen Lebensverhältnisse des Schuldners angelegt sind. Das ist jedenfalls dann nicht anzunehmen, wenn der Gläubiger darlegen kann, dass ihm eine Antwort des Schuldners eine weitere Vollstreckungsmöglichkeit eröffnet.

ZPO § 691 Abs.1 und 3; RPflG § 11 Abs. 2 (Verwirkung der Erinnerung im Mahnverfahren)

AG Brandenburg a. d. H., Beschluss vom 28.11.2008, 31 AR 10/08

Eine Erinnerung im Mahnverfahren ist nach Ablauf der 6-Monatsfrist gemäß der AktO und Ablauf der 2-jährigen Aufbewahrungsfrist gemäß der Aufbewahrungsbestimmungen des Landes Brandenburg als verwirkt und damit unzulässig anzusehen.

Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung

WEG § 62 Abs. 1; ZVG § 18 (Übergangsregelgung, Zwangsverwaltungsverfahren)

BGH, Beschluss vom 20.11.2008, V ZB 81/08

1. Das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung findet auch auf Zwangsverwaltungsverfahren, die am 30.6.2007 anhängig waren, weiterhin in seiner an diesem Tage geltenden Fassung Anwendung.

2. Dass mehrere Zwangsverwaltungsverfahren, die dieselbe Eigentumswohnungsanlage betreffen, gemeinsam betrieben werden, führt nicht dazu, dass der Erlös aus der Verwaltung einzelner Einheiten von dem Zwangsverwalter dazu verwendet werden könnte, das auf andere Einheiten entfallende Hausgeld zu bezahlen.

ZVG § 161 Abs. 3, § 152 Abs. 1 (Baumängel, Vorschussanforderung)

LG Stralsund, Beschluss vom 29.10.2008, 2 T 250/08

1. Stellt der Zwangsverwalter Baumängel am Verwaltungsobjekt fest und kann er die Mängel aus den vorhandenen liquiden Mitteln nicht beheben lassen, ist vom betreibenden Gläubiger ein Vorschuss anzufordern.

2. Zum Nachweis der Vorschusshöhe genügt ein Sachverständigengutachten mit einer genauen Kostenaufstellung. Der Zwangsverwalter ist nicht verpflichtet, hierzu mehrere Kostenvoranschläge vorzulegen.

ZVG §63 Abs. 4 (Verzicht auf Einzelausgebot)

LG Aurich, Beschluss vom 14.10.2008, 4 T 423/08

Erscheint der Schuldner im Versteigerungstermin zwar vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten, aber nach Verkündung des Beschlusses über die Zulassung nur eines Gesamtausgebotes, dürfen Einzelausgebote nur unterbleiben, wenn auch der Schuldner seinen Verzicht ausdrücklich erklärt.

ZVG §§ 118, 132; BGB §§ 286, 288 (Höhe der Verzinsung der übertragenen Forderung)

LG Wuppertal, Beschluss vom 22.9.2008, 6 T 610/08

1. Zum Rechtsmittel des Erstehers gegen die Anordnung der Verzinsung bei der Übertragung der Forderung nach § 118 ZVG und in der Klausel nach § 132 Abs. 2 S. 2 ZVG.

2. Bei Übertragung der Forderung nach § 118 ZVG ist deren Verzinsung gemäß § 288 Abs. 1 BGB in entsprechender Anwendung des § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB anzuordnen.

Insolvenzrecht

InsO §290 Abs. 1 Nr. 5, § 20 Abs. 1 (Versagung der Restschuldbefreiung)

BGH, Beschluss vom 9.10.2008, IX ZB 212/07

Reicht der Schuldner einen zulässigen Insolvenzantrag ein, können unvollständige Angaben über seine Gläubiger zur Versagung der Restschuldbefreiung führen.

InsVV § 1 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 Buchst. b, § 3 Abs. 1 Buchst. b (Vergütung des Insolvenzantrags)

BGH, Beschluss vom 16.10.2008, IX ZB 179/07

Führt der Insolvenzverwalter das Unternehmen des Schuldners fort, fällt in die Berechnungsgrundlage für seine Vergütung nur der Überschuss nach Abzug der Ausgaben von den Einnahmen. Kündigungsfristlöhne sind hierbei als Ausgaben zu behandeln, wenn sie für Leistungen erbracht werden, die für die Unternehmensfortführung verwendet wurden.

Straf- und Strafverfahrensrecht

RVG § 48 Abs. 5, § 51 (Gebühren nach Verfahrensverbindung)

ThürOLG, Beschluss vom 12.6.2008, 1 AR (S) 13/08

1. Ist ein Verteidiger in später verbundenen Verfahren jeweils als Wahlverteidiger tätig und erfolgt die Bestellung zum Pflichtverteidiger erst nach Verdingung der Verfahren, so besteht für die Tätigkeit in den einzelnen Verfahren bis zur Verbindung ein gesonderter Gebührenanspruch, § 48 Abs. 5 Satz 1 RVG. Das Problem der Erstreckung nach § 48 Abs. 5 Satz 3 RVG stellt sich dann nicht.

2. Entstehen bei Verfahrensverbindung mehrere Gebühren, ist dies im Rahmen der Abwägung nach § 51 RVG zu berücksichtigen.

3. Eine rechtskräftige Kostenfestsetzung kann jedenfalls dann nicht im Verfahren nach § 51 RVG korrigiert werden, wenn die Voraussetzungen für die Gewährung einer Pauschgebühr nicht vorliegen.

StGB § 56f Abs. 1 Nr. 2 bzw. 3; StPO § 453 Abs. 1 Satz 3 (Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung)

LG Amberg, Beschluss vom 16.10.2008, 2 Qs 89/08

Vor einem Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes gegen Auflagen oder Weisungen hat generell eine mündliche Anhörung zu erfolgen.

Kostenrecht

ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1 Hs. 2 (Notwendige Kosten der Rechtsverteidigung im Berufungsverfahren)

BGH, Beschluss vom 2.10.2008, I ZB 111/07

Beantragt der Rechtsanwalt nach Einlegung und Begründung der Berufung des Rechtsmittels dessen Zurückweisung, so sind die dadurch entstehenden Anwaltsgebühren auch dann notwendige Kosten der Rechtsverteidigung, wenn der Berufungsbeklagte sich mit der Berufungsbegründung nicht inhaltlich auseinandersetzt.

ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1 Hs. 2 (Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwalts)

BGH, Beschluss vom 2.10.2008, I ZB 96/07

Beauftragt ein rechtsfähiger Verband zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG; § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UKlaG) oder eine qualifizierte Einrichtung, die in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes eingetragen ist (§ 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG; § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKlaG), einen nicht am Ort des Prozessgerichtsansässigen Rechtsanwalt mit der Verfolgung eines Wettbewerbsverstoßes (§ 3 UWG) bzw. eines Verstoßes gegen die §§ 307 bis 309 BGB (§ 1 UKlaG) oder gegen Verbraucherschutzgesetze (§ 2 UKlaG), zählen die Reisekosten dieses Rechtsanwalts zum Prozessgericht nicht zu den notwendigen Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

RVG VV 1000 (Ausarbeitung eines Vertragsentwurfs, Einigungsgebühr)

BGH, Urteil vom 20.11.2008, IX ZR 186/07

Die Ausarbeitung des Entwurfs eines Vertrages, der danach abgeschlossen wird, kann- sofern damit auf ein Rechtsverhältnis bezogene Unsicherheit beseitigt wird - eine Mitwirkung beim Abschluss eines Einigungsvertrags im Sinne von 1000 RVG VV bedeuten.

ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1 (Erstattung von Kosten eines vorprozessual beauftragten Privatsachverständigen)

BGH, Beschluss vom 18.11.2008, VI ZB 24/08

Ein Anspruch auf Erstattung von Kosten eines  vorprozessual beauftragten Privatsachverständigen kann auch dann bestehen, wenn bei Erteilung des Gutachtensauftrags ausreichende Anhaltspunkte für einen verursachten Versicherungsbetrug gegeben waren und das im Einzelnen nicht angegriffene Gutachten aufzeigt, dass Ersatz von Schäden begehrt wurde, die durch den Unfall nicht entstanden sein können (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 14.10.2008 - IV ZB 16/08).

KostenO § 24 Abs. 3, § 60 Abs. 2 (Gebühr bei Eigentumsübergang auf eine GbR)

OLG München, Beschluss vom 24.10.2008, 34 Wx 67/08

1. Wird das Grundstückseigentum von einer natürlichen Person auf dessen Ehegatten und auf Abkömmlinge als Gesellschafter nach dem bürgerlichen Recht umgeschrieben, kommt eine Gebührenermäßigung nach § 60 Abs. 2 KostO nicht in Betracht.

2. Entsprechendes gilt für die Kostenprivilegierung gemäß § 24 Abs. 3 KostO, wenn eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts aus § 24 Abs. 1 und 2 KostO verpflichtet ist.

Gesetzgebungsreport

Berichtszeitraum vom 2.1.2009 - 25.1.2009

Länderreport

Mecklenburg-Vorpommern

Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (ERVVO M-V) vom 18. Dezember 2008, GVBl. 2009,53)

Rheinland-Pfalz

Landesgesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung (AGInsO) vom 22. Dezember 2008, GVBl. 2008,314

Sachsen-Anhalt

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Laufbahn des Amtsanwaltsdienstes im Land Sachsen-Anhalt (APVO AA LSA) vom 15. Dezember 2008, GVBl. 2008,459

Schrifttumshinweise

Liegenschafts- und Grundbuchrecht

Böttcher, Grundbucheintragungen beim Gesellschafterwechsel einer rechtsfähigen GbR, ZNotP 2009,42

Freudling, Kellerechte in Bayern, MittBayNot 2009,27

Familien- und Vormundschaftsrecht

Heiter, Verfahrensfähigkeit des Kindes in personenbezogenen Verfahren nach dem FamFG, FamRZ 2009,85

Melchers, Die Minderjährigenhaftungsbeschränkung gem. § 1629 a BGB, FuR 2009,6

Schael, Die Terminologie in Familienstreitigsachen nach der bevorstehenden Reform des Familienverfahrensrechts, FamRZ 2009,7

Schwab, Neues im Familienrecht - Ein Zwischenbericht, FamRZ 2009,1

Wieser, Das neue Verfahren der Vaterschaftsanfechtung, MDR 2009, 61

Zimmermann, Das Gesetz zur Ergänzung der Vaterschaft v. 13.3.2008, (Teil 1), FuR 2008,569

Erb- und Nachlassrecht

Fröhler, Das Verfahren in Nachlass- und Teilungssachen nach dem neu geschaffenen FamFG, BWNotZ 2008,163

Heinemann, Das neue Nachlassverfahrensrecht nach dem FamFG 2009,8

Prozesskosten- und Beratungshilfe

Kilian, Beratungshilfe - spart der Fiskus am falschen Ende? ZRP 2009,9

Zivilprozess und Zwangsvollstreckung

Ahrens, Pfändung verschleierter Arbeitseinkommen: Aktuelle Rechtsprechung, NJW-Spezial 2009, 53

Drasdo, Zahlungspflichten des Zwangsverwalters von Wohnungseigentum, NJW-Spezial 2009,1

Duckstein/Timmerbeil, Die Unpfändbarkeit von Wohnungseinrichtungen - Zur Existenzberechtigung des § 811 Abs. 1 Nr 1. Halbsatz 2 ZPO, DGVZ 2009,10

Götze/Schöder, Der Gerichtsvollzieher zwischen Selbständigkeit und Weisungsgebundenheit, DGVZ 2009,1

Grote, Kann der Ehegatte eines Partners mit einem geringen Einkommen als unterhaltspflichtige Person berücksichtigte werden? Insbüro 2009,71

Reinecke, Die Abänderbarkeit und Vollstreckbarkeit von Unterhaltsvereinbarungen, Fach 11 S. 939

Thrum, Zwangverwaltung als Vollstreckungsmaßnahme, Insbüro 2009, 57

Insolvenzrecht

Franke/Goth/Firmenich, Die (gerichtliche?!) Schlussrechnungsprüfung im Insolvenzverfahren - zwischen Legalitäts- und Legitimitätskontrolle, ZInsO 2009,123

Holzer, Die Insolvenzfähigkeit von Krankenkassen, Insbüro 2009,11

Keller, Zur Insolvenz der zweigliedrigen Personengesellschaft, NZI 2009,29

Loof, die Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters, DZWiR Bd. 19, S. 14

Möhlmann-Mahlau/Schmitt, Der "vorübergehende" Begriff der Überschuldung, NZI 1009,19

Sengl, Der vollstreckbare Tabellenauszug über eine Forderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung als vollstreckbarer Schuldtitel nach § 184 Abs. 2 InsO, NZI 2009,31

Thonfeld, Der "instabile Überschuldungsbegriff" des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes, NZI 2009,15

Wischemeyer, Maßnahmen der Sicherung,  Verwaltung und Verwertung bei Mitberechtigung des Schuldners an Immobilien im Insolvenzverfahren, ZInsO 2009,116

Straf- und Strafverfahrensrecht

Kotz, Aus der Rechtsprechung zu den Verfahrenskosten und notwendigen Auslagen in Strafsachen und zur Vergütung des in Straf- und Bußgeldsachen tätigen Rechtsanwalts, NStZ 2009,6

Volpert, Das Kostenfesetzungsverfahren gem. § 464 b StPO gegen die Staatskasse - Teil 2, StRR 2009,16

Kostenrecht

Burhoff, Die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit in mehreren Strafverfahren - Teil 3: Verweisung und Zurückverweisung, RVGreport 2009,8

Schneider, N., Abrechnung in strafrechtlichen Adhäsionsverfahren, AGS 2009,1

Schneider, N., Gebührenanrechnungen im selbständigen Beweisverfahren, ZAP Fach 24 S. 1149


Buchbesprechungen

Handbuch des Erbrechts. Reihe: Berliner Handbücher, Hrsg. von Prof. Dr. Rainer Hausmann und Prof. Dr. Gerhard Hohloch. Erich Schmidt Verlag GmbH und Co, Berlin 2008. XXXVI, 2096 Seiten, geb. 148 Euro, ISBN 978-3-503-10642-4

Dipl.-Rechtspflegerin Dagmar Zorn, Großbeeren

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. Franz Jürgen Säcker und Prof. Dr. Roland Rixecker. 5. Auflage. Verlag C.H.Beck, München

Band 4: Schuldrecht - Besonderer Teil II, §§ 611 bis 704, EFZG, TsBfG, KSchG. Redakteur: Dr.Martin Henssler. 2830 Seiten, Ln. 280 Euro

Prof. Dr. Udo Hintzen, Berlin

Aktualisierung: 4. 4. 2009