Das neue Heft 6|2008 vom
Juni 2008
enthält u. a. folgende Beiträge und folgende ausführlich begründete
Entscheidungen
Abhandlungen
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Das Erbrecht des Staates |
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Oberregierungsrat Holger Holl, Göttingen |
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Die Bedeutung des Staatserbrechts, auch Fiskus- oder Fiskalerbrecht genannt, gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die Zahl der Fälle steigt stetig an. Ihre Komplexität in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht nimmt zu. Die Nachlassgerichte verfahren in der Praxis mit "herrenlosen Nachlässen“ äußerst unterschiedlich. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich in erster Linie mit den Rechtsfragen, wann und ob das Nachlassgericht das Staatserbrecht feststellen muss, ob das Nachlassgericht den Nachlass vollständig abzuwickeln hat und unter welchen Voraussetzungen das Nachlassgericht/der Nachlasspfleger pflichtwidrig handeln, wenn sie professionelle Erbenermittler einschalten. |
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I. |
Grundlagen des Staatserbrechts |
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II. |
Erbensuche durch das Nachlassgericht |
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III. |
Einschaltung professioneller Erbenermittler |
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IV. |
Sicherung des Nachlasses |
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V. |
Feststellung des Staatserbrechts |
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VI. |
Feststellungsbeschluss, Erbschein |
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VII. |
Zusammenfassung |
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Güterstand, Insolvenz und Grundbuch |
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Notar Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz, Regen |
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Will der Insolvenzverwalter ein Grundstück des Insolvenzschuldners veräußern, der verheiratet ist, sind güterrechtliche Besonderheiten zu beachten. Zudem muss diesbezüglich der Nachweis hinsichtlich des Güterstandes und einer eventuellen Verwaltungsbefugnis gegenüber dem Grundbuchamt in grundbuchtauglicher Form geführt werden. | ||
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I. |
Insolvenzverfahren und Güterstand | |
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1. |
Gesetzlicher Güterstand und Gütertrennung |
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2. |
Gütergemeinschaft |
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II. |
Grundbuchamtlicher Nachweis der Gütergemeinschaft und der Alleinverwaltung | |
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III. |
Zusammenfassung | |
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Nachweise anlässlich der Grundbucheintragung des "Verbandes Wohnungseigentümergemeinschaft" als Eigentümer - zugleich Besprechung von OLG Celle in diesem Heft S. 296 - |
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Dipl.-Rechtspfleger Wolfgang Schneider, Duisburg |
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Der Beschluss des OLG Celle vom 26.2.2008 (in diesem Heft S. 296) ist die erste obergerichtliche Entscheidung, die sich seit dem gewandelten dogmatischen Verständnis der Wohnungseigentümergemeinschaft mit Fragen der Erwerbs- und Grundbuchfähigkeit des "Verbandes Wohnungseigentümergemeinschaft“ zu beschäftigen hatte. Das Gericht schließt sich in seinen Kernaussagen der schon seit geraumer Zeit in der Literatur ganz herrschenden Auffassung zur Zulässigkeit des Immobilienerwerbs durch den "Verband Wohnungseigentümergemeinschaft“ an. Die in der Praxis der Grundbuch- und Versteigerungsgerichte angesichts der neuen Rechtslage und dreier anderslautender LG-Entscheidungen mitunter noch bestehenden Irritationen dürften damit insoweit ein Ende gefunden haben. Weniger ausführlich hat sich der Senat allerdings zum Ende seiner Entscheidung mit Fragen der verfahrensmäßigen Umsetzung befasst, die deshalb noch näher erörtert werden sollen: | |||||||||||
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1. |
Keine Nachweise über die Einhaltung des Verbandszweckes und die Ordnungsmäßigkeit der Verwaltungsmaßnahme | ||||||||||
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2. |
Immobilienerwerb außerhalb des eigenen
Verbandes 3.
Nachweis der Verwaltereigenschaft und
Nachweis der Ermächtigung 4.
Kein Nachweis der Bestandskraft des
Ermächtigungsbeschlusses 5.
Veräußerungsbeschränkung gem. § 12 WEG 6.
Mehrfacher Immobilienerwerb in der eigenen
AnlageEintragungsmöglichkeiten
7.
Eintragungsmöglichkeiten |
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Die Übertragung von Liegenschaften vom Bund auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben |
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Christof Stellwaag, München |
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1. |
Gesetzliche Regelung | ||||||||||||||||
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2. |
Wesen der Vereinbarung | ||||||||||||||||
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3. |
Zweck | ||||||||||||||||
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4. |
Stellung im Rechtssystem | ||||||||||||||||
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5. |
Rechtsbeziehungen zwischen Bund und BA vor Abschluss einer Vereinbarung | ||||||||||||||||
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6. |
Inhalt und Form der Vereinbarung | ||||||||||||||||
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a) |
Anwendungsbereich
b)
Rechtsfolgen
c)
Form der Vereinbarung
7. Grundbuchvollzug
8. Rechtsstellung
von Mietern und Pächtern
9.
Aufhebung, Rückabwicklung | |||||||||||||||
Anmerkung
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Rechtsprechung |
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Liegenschafts- und Grundbuchrecht |
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BGB § 1025 Satz 1 (Dienstbarkeit nach Teilung des herrschenden Grundstücks) BGH, Urteil vom 25.1.2008, V ZR 93/07 |
Wird das herrschende Grundstück geteilt, so wirkt die Eintragung der Dienstbarkeit auf dem Grundbuchblatt des dienenden Grundstücks auch dann zugunsten der Eigentümer der getrennten Teile fort, wenn sich die Teilung nicht aus den das dienende Grundstück betreffenden Grundbucheintragungen ergibt.
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WEG §§ 10, 21, 46; GBO §§ 19, 20, 80 (Immobilienerwerb durch den Verband Wohnungseigentümergemeinschaft) OLG Celle, Beschluss vom 26.2.2008, 4 W 213/07 |
1. Der Immobilienerwerb durch den "Verband Wohnungseigentümergemeinschaft“ kann eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung darstellen.
2. Die Frage, ob der Erwerb von Immobilieneigentum durch den "Verband Wohnungseigentümergemeinschaft“ im Einzelfall den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, entzieht sich der Prüfungskompetenz der Grundbuchgerichte; diese Prüfung obliegt ausschließlich den Wohnungseigentumsgerichten und erfolgt im Rahmen eines Beschlussanfechtungsverfahrens gem. §§ 43 ff. WEG.
3. Soweit dem "Verband Wohnungseigentümergemeinschaft“ Rechtsfähigkeit zukommt, ist auch von seiner Grundbuchfähigkeit auszugehen.
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GBO §§ 13, 19, 20, 34; BNotO § 21 Abs. 1 (Gemeinsames Registerportal der Länder) OLG Hamm, Beschluss vom 17.1.2008, 15 W 370 -371/07 |
Der durch ein Zeugnis des Registergerichts oder eine Notarbescheinigung zu führende Nachweis einer Vertretungsberechtigung oder der Rechtsnachfolge einer GmbH ist nicht durch die Einführung des gemeinsamen Registerportals der Länder entbehrlich geworden. Denn das Grundbuchamt ist nicht verpflichtet, sich durch Einsichtnahme in dieses Register selbst die für erforderlich angesehenen Unterlagen beizuziehen.
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GBO §§ 19, 22, 29; BGB §§ 2111, 2112, 2113, 2136 (Löschung des Nacherbenvermerks) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.1.2008, I-3 Wx 228/07 |
1. Ein im Grundbuch eingetragener Nacherbenvermerk ist ohne Löschungsbewilligung des Nacherben auf den Antrag des Vorerben nur dann zu löschen, wenn die Grundbuchunrichtigkeit offenkundig oder dem Gericht nachgewiesen, der Vorerbe also zur Verfügung (hier: Übertragung eines Grundstücks an die Lebensgefährtin gegen Leibrente) befugt ist.
2. Die Verfügungsbeschränkung des Vorerben bei unentgeltlicher oder teilunentgeltlicher Verfügung führt im Falle eines Näheverhältnisses des veräußernden Vorerben zum Erwerber (hier: Lebensgefährtin) dazu, dass – zumindest bei weiteren Anhaltspunkten für ein Äquivalenzdefizit (hier: Investitionen der Erwerberin in streitiger Höhe bei nicht belegter Relevanz für den Grundstückswert; dem Vorerben eingeräumtes Mitbenutzungs- und Wohnungsrecht) – der Vorerbe den zur Löschung des Nacherbenvermerks erforderlichen grundbuchlichen Nachweis der (vollständigen) Unentgeltlichkeit durch Vorlage eines – nicht von Amts wegen einzuholenden – Wertgutachtens zu erbringen hat.
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Familien- und Vormundschaftsrecht |
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BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2 (Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge) BGH, Beschluss vom 12.12.2007, XII ZB 158/05 |
Zur Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge, wenn der die Alleinsorge begehrende Elternteil für die völlige Zerrüttung der sozialen Beziehungen zwischen den Eltern (haupt-)verantwortlich ist.
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VBVG § 5 Abs. 1 bis 3 (Betreuung in Pflegefamilie, Betreuervergütung) BGH, Beschluss vom 23.1.2008, XII ZB 176/07 |
a) Der Aufenthalt eines mittellosen Betreuten in einer Pflegefamilie ist grundsätzlich nicht als Aufenthalt in einem "Heim“ anzusehen, der es rechtfertigt, der Betreuervergütung nur den in § 5 Abs. 2 Satz 1 VBVG vorgesehenen geringeren Arbeitsaufwand zugrunde zu legen.
b) Eine Ausnahme kann sich ergeben, wenn der Aufenthalt in der Pflegefamilie von einem Heimträger organisiert wird, der diesen Aufenthalt ständig kontrolliert und begleitet und eine umfassende, von der aktuellen Situation des Betroffenen grundsätzlich unabhängige und dadurch den Betreuer dauerhaft entlastende Versorgungsgarantie übernommen hat. Daran fehlt es, wenn die Familienpflege von einer nur auf ambulante Betreuung ausgerichteten Organisation begleitet wird.
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BGB § 1836; VBVG § 1; ZPO § 319 (Auslegung der Entscheidung über die Betreuerbestellung) OLG Hamm, Beschluss vom 11.12.2007, 15 W 290/07 |
Ist eine ausdrückliche Feststellung der Berufsmäßigkeit der Betreuungsführung (§ 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 1 VBVG) trotz einer entsprechenden Willensbildung des Vormundschaftsrichters erkennbar versehentlich unterblieben, so ist nach allgemeinen Regeln die Berichtigung oder Auslegung der Bestellungsentscheidung geboten. Die Frage einer rückwirkenden Nachholung der Feststellung der Berufsmäßigkeit stellt sich dann nicht.
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Erb- und Nachlassrecht |
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FGG § 5 Abs. 1, § 73 Abs. 1 u. 2; ZPO § 36 (Zuständigkeit des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg) OLG Köln, Beschluss vom 25.2.2008, 2 Wx 48/07 |
1. In Nachlasssachen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ist zur Entscheidung eines Zuständigkeitsstreits das in § 5 FGG bezeichnete Oberlandesgericht berufen; § 36 ZPO ist hier nicht anwendbar.
2. Eine Abgabeverfügung des Amtsgerichts Berlin- Schöneberg nach § 73 Abs. 2 FGG bindet nur dann, wenn dieses Amtsgericht zuvor seine örtliche Zuständigkeit bejaht hat.
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BGB §§ 2279, 2077 (Erbeinsetzung für den Fall der Scheidung) OLG München, Beschluss vom 8.2.2008, 31 Wx 069/07 |
Zur Frage, ob die Erbeinsetzung der gemeinsamen Abkömmlinge in einem zwischen Eheleuten geschlossenen Erbvertrag nach ihrem hypothetischen Willen auch für den Fall der Scheidung gelten sollte.
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BGB § 1915 Abs. 1 a. F., § 1836 (Vergütung des Nachlasspflegers) LG Berlin, Beschluss vom 3.12.2007, 87 T 233-234/07 |
1. Ein Beschluss über die Festsetzung der Vergütung eines Nachlasspflegers ist grundsätzlich zu begründen, auch wenn dem Antrag der Höhe nach stattgegeben wird.
2. Auch die "unbekannten Erben“ sind an der Festsetzung der Vergütung zu beteiligen, z. B. durch Bestellung einer Ergänzungs- oder Unterpflegschaft.
3. Dem Antrag auf Festsetzung der Vergütung ist regelmäßig eine Zeitaufwandsaufstellung beizufügen.
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Handels- und Registerrecht |
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HGB § 272 Abs. 2 Nr. 4; AktG §§ 52, 183, 210 Abs. 3 (Kapitalerhöhung durch Umwandlung einer Kapitalrücklage) OLG Hamm, Beschluss vom 22.1.2008, 15 W 246/07 |
1. Eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln unter Umwandlung einer zuvor durch eine Sacheinlage des Alleinaktionärs gebildeten Kapitalrücklage ist im Verfahren nach den §§ 207 ff. AktG im Handelsregister eintragungsfähig.
2. Die erkennbar beabsichtigte Umgehung der Vorschriften über eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen (§§ 183 ff. AktG) muss eine Intensivierung der Prüfungspflicht des Registergerichts nach § 210 Abs. 3 AktG nach sich ziehen.
3. Kann durch die registergerichtliche Kontrolle die reale Kapitalaufbringung sichergestellt werden, kommt eine Anwendung der Nachgründungsvorschrift (§ 52 AktG) daneben nicht in Betracht, wenn nur ein Alleinaktionär an der Gesellschaft beteiligt ist.
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HGB § 335 a; FGG § 140 a; EGHGB Art. 61 Abs. 5 (Ordnungsgeld, Jahresabschluss) OLG München, Beschluss vom 18.2.2008, 31 Wx 087/07 |
Die Verhängung von Ordnungsgeld durch das Registergericht wegen Nichteinreichens von Jahresabschlüssen für vor dem 1.1.2006 begonnene Geschäftsjahre ist auch nach dem 1.1.2007 weiterhin möglich und geboten.
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HGB §§ 17, 18 (Buchstabenkombination als Firmenname) OLG Hamm, Beschluss vom 11.12.2007, 15 W 85/07 |
Die einer Firma nach § 17 Abs. 1 HGB zukommende Namensfunktion erfordert nicht die Aussprechbarkeit einer Buchstabenkombination. Die Firma muss nur artikulierbar sein.
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Prozesskostenhilfe- und Beratungshilfe |
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BerHG § 4 Abs. 2 Satz 4; GG Art. 3 (Keine Verwirkung des nachträglich gestellten Beratungshilfeantrags) BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007, 1 BvR 1984/06 |
1. Die in § 4 Abs. 2 Satz 4 BerHG eingeräumte Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungshilfe nachträglich zu stellen, unterliegt keiner zeitlichen Befristung.
2. Die Vorschrift kann auch nicht im Wege einer teleologischen Reduktion dahin ausgelegt werden, dass nur nachträgliche Anträge, die unverzüglich gestellt werden, Berücksichtigung finden können.
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RVG § 55; RVG VV 1000; ZPO § 121 Abs. 3; BGB § 1587 o (Gebühren und Auslagen des beigeordneten RA) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.1.2008, II-10 WF 28/07 |
1. Wird im Wege der Prozesskostenhilfe ein beim Prozessgericht zugelassener, nicht am Ort, wohl aber im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt nur "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts“ beigeordnet, so ist diese Einschränkung für das Festsetzungsverfahren nach § 55 RVG bindend.
2. Schließen im Rahmen eines Scheidungsverfahrens die Ehegatten einen Vergleich, wonach sie auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten, fällt eine Einigungsgebühr dann nicht an, wenn bereits im Zeitpunkt der beiderseitigen Verzichtserklärungen aufgrund der eingeholten Auskünfte feststand, wem und in welcher Höhe ein Ausgleichsanspruch zustand; dann bestand weder Streit noch Ungewissheit über die Ausgleichsberechtigung und -höhe.
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Zivilprozess und Zwangsvollstreckung |
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ZPO § 829 (Drittschuldner bei Pfändung von Arbeitslosengeld) BGH, Beschluss vom 12.12.2007, VII ZB 38/07 |
Die Pfändung einer angeblichen Forderung darf wegen fehlender Passivlegitimation des Drittschuldners nur dann abgelehnt werden, wenn sie dem Schuldner gegenüber diesem Drittschuldner nach keiner vertretbaren Rechtsansicht zustehen kann.
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ZPO §§ 766, 807, 900 Abs. 1 (Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses statt Erinnerung) BGH, Beschluss vom 4.10.2007, I ZB 11/07 |
Ein Gläubiger, der geltend macht, der Gerichtsvollzieher habe ein unvollständiges oder ungenaues Vermögensverzeichnis aufgenommen, ist zunächst gehalten, beim Gerichtsvollzieher eine Nachbesserung zu beantragen. Erst wenn der Gerichtsvollzieher den Antrag ablehnt, steht dem Gläubiger dagegen die Erinnerung nach § 766 ZPO zu.
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ZPO §§ 704, 184, 1080 Abs. 2; EuVTVO Art. 9 (Europäischer Vollstreckungstitel) OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.10.2007, 5 W 29/07 |
Eine Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel i. S. von Art. 9 EuVTVO setzt eine förmliche Ladung zum Gerichtstermin voraus, die einfache Aufgabe zur Post reicht nicht aus. Dies gilt – anders als nach § 184 Abs. 1 und 2 ZPO – auch dann, wenn das verfahrenseinleitende Schriftstück zuvor formell zugestellt worden ist.
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BGB § 927; ZPO §§ 977, 980 (Aufgebotsverfahren, Ausschluss des Eigentümers) AG Mayen, Beschluss vom 25.9.2007, 2 C 734/07 |
Anforderungen an die gem. § 980 ZPO erforderliche Glaubhaftmachung zur Begründung des Antrages auf Erlass eines Aufgebotsverfahrens zum Zwecke der Ausschließung des Grundstückseigentümers.
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Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung |
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WEG § 62 Abs. 1; ZVG §§ 15, 16, 27 (Beitritt wegen Hausgelder der WE-Gemeinschaft) BGH, Beschluss vom 21.2.2008, V ZB 123/07 |
Verfahren in Zwangsversteigerungssachen sind i. S. von § 62 Abs. 1 WEG ab dem Erlass des Anordnungsbeschlusses (§ 20 Abs. 1 ZVG) bei Gericht anhängig.
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ZVG §§ 152, 154 (Pflicht zur Vermietung durch den Zwangsverwalter) OLG Köln, Beschluss vom 25.6.2007, 2 U 39/07 |
1. Der Zwangsverwalter ist verpflichtet, im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung ein Mietobjekt regelmäßig zu überprüfen.
2. Zu den Pflichten des Zwangsverwalters gehört, die aus dem Objekt möglichen Nutzungen herauszuholen und sich um eine Vermietung eines Grundstücks oder einer Wohnung zu kümmern. Demgegenüber ist es nicht Aufgabe des Zwangsverwalters, durch einen "bewussten Leerstand“ für eine wirtschaftlich möglichst sinnvolle Verwertung des Objektes im Rahmen der Zwangsversteigerung zu sorgen.
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ZVG §§ 149, 146, 25 (Klage auf Zahlung der Nebenkosten) LG Duisburg, Beschluss vom 26.7.2007, 13 T 80/07 |
Der Zwangsverwalter hat gegenüber dem Vollstreckungsschuldner, der eine Wohneinheit im zwangsverwalteten Objekt bewohnt, keinen Anspruch auf Zahlung monatlicher Vorauszahlungen auf Nebenkosten.
Mit Anmerkung von RA Dr. Michael Serwe, Duisburg
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ZVG §§ 15, 16, 66, 71 (Unwirksame Vertretung durch Dritte) LG Chemnitz, Beschluss vom 30.07.2007, 3 T 400/07 |
Die einem Vertreter (hier: GmbH) erteilte uneingeschränkte Vollmacht zur Vertretung der Gläubigerin im Zusammenhang mit der Verwertung und Abwicklung von Kreditengagements, insbesondere zur Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen sowie zur Vornahme aller Handlungen, die in mittelbarem oder unmittelbarem Zusammenhang stehen mit der Einleitung und Fortführung von Zwangsverwaltungs-, Zwangsversteigerungs- und persönlichen Zwangsvollstreckungsverfahren sowie Insolvenz(eröffnungs-)verfahren und alle damit im Zusammenhang stehenden Handlungen und Erklärungen, verstößt gegen Art. 1 § 1 RBerG und ist daher gem. § 134 BGB nichtig.
Mit Anmerkung von Dipl.-Rpfl. (FH) Rainer Goldbach, AG Frankfurt/M.
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Insolvenzrecht |
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InsO § 174 Abs. 2, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 177 Abs. 1 Satz 3, § 178 Abs. 1 und 3, § 6 Abs. 1, § 194 Abs. 2 und 3, § 197 Abs. 3, § 179 Abs. 1, § 183 Abs. 1, § 184 (Insolvenztabelle, Forderung aus unerlaubter Handlung) BGH, Urteil vom 17.1.2008, IX ZR 220/06 |
1. Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, auch für eine bereits zur Tabelle festgestellte Forderung nachträglich angemeldete Tatsachen, aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass ihr eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung des Schuldners
zugrunde liegt, in die Tabelle einzutragen. Dieser Nachtragsanmeldung kann nur der Schuldner widersprechen, wenn der Bestand der Forderung von einer Vorsatztat nicht abhängt.
2. Ist die Insolvenztabelle wegen der Anmeldung von Tatsachen, aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass der Forderung eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung des Schuldners zugrunde liegt, unrichtig, so ist dagegen eine Tabellenbeschwerde in Gesetzesanalogie zur Verzeichnisbeschwerde unstatthaft.
3. Ist die Insolvenztabelle wegen der Anmeldung von Tatsachen, aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass der Forderung eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung des Schuldners zugrunde liegt, lückenhaft, so kann der betroffene Gläubiger den Rechtsgrund seiner festgestellten Forderung nur außerhalb des Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner im Klagewege geltend machen. Eine Tabellenfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter ist unzulässig.
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InsVV § 3 Abs. 1 Buchst. b (Höhere Regelvergütung) BGH, Beschluss vom 24.1.2008, IX ZB 120/07 |
1. Hat die Betriebsfortführung durch den Insolvenzverwalter zu einer Vermehrung der Masse und damit zu einer höheren Regelvergütung des Verwalters geführt, so ist der Wert, um den sich die Masse durch die Unternehmensfortführung vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann allein zu gewährenden Zuschlag erreicht würde.
2. Die Häuserverwaltung kann eine den Regelsatz übersteigende Vergütung auch dann rechtfertigen, wenn nur ein einzelnes Objekt verwaltet worden ist. Es muss sich jedoch um eine Immobilienbewirtschaftung gehandelt haben.
3. Erfüllt der Schuldner seine Mitwirkungspflichten im Insolvenzverfahren nicht und hat dies eine nicht unerhebliche Mehrbelastung des Insolvenzverwalters zur Folge, kann dieser einen Zuschlag auf seine Regelvergütung verlangen.
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GG Art. 13; ZPO § 758 Abs. 1, § 758 a Abs. 3 Satz 1, § 883 Abs. 1, § 114; InsO § 22 Abs. 1, §§ 4,21 (Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume im Insolvenzeröffnungsverfahren) BGH, Beschluss vom 17.1.2008, IX ZB 41/07 |
1. Wird der Gerichtsvollzieher im Eröffnungsverfahren durch richterlichen Beschluss angewiesen, die Wohn- und Geschäftsräume des Schuldners nach verfahrensrelevanten Unterlagen zu durchsuchen, haben Mitbewohner des Schuldners die Durchsuchung zu dulden.
2. Legt der Schuldner gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen Rechtsmittel ein, kann förmlich hinzugezogenen weiteren Beteiligten Prozesskostenhilfe nur gewährt werden, wenn sie in dem Verfahren eigene Rechte verfolgen können.
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Straf- und Strafverfahrensrecht |
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StPO § 216 Abs. 2 Satz 2, § 217 Abs. 1 und 2 (Ordnungsgemäße Ladung zur Hauptverhandlung) BGH, Beschluss vom 19.2.2008, 1 StR 653/07 |
Ein etwaiger Verstoß gegen § 216 Abs. 2 Satz 2 StPO berührt die Wirksamkeit der Ladung zur Hauptverhandlung nicht. Deshalb besteht auch kein Anspruch auf Aussetzung der Hauptverhandlung nach § 217 Abs. 2 StPO.
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StGB §§ 57, 64, 67 Abs. 4; StPO §§ 454 b, 463 (Aussetzung der noch nicht verbüßten Restfreiheitsstrafen zur Bewährung) OLG Hamm, Beschluss vom 6.2.2008, 3 Ws 56 - 58/08 |
§ 454 b Abs. 2 und 3 StPO sind auch dann anzuwenden, wenn zunächst eine Freiheitsstrafe und im Anschluss daran aus einem anderen Verfahren eine Maßregel nach § 64 StGB und eine daneben verhängte Freiheitsstrafe zur Vollstreckung kommen.
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Kostenrecht |
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ZPO § 91; RVG VV Anlage 1 Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4 (Anrechnung Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr) BGH, Beschluss vom 22.1.2008, VIII ZB 57/07 |
a) Es wird daran festgehalten, dass sich durch die anteilige Anrechnung einer vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG VV (Nr. 2400 RVG VV a. F.) auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens gemäß Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4 RVG VV nicht die bereits entstandene Geschäftsgebühr, sondern die in dem anschließenden gerichtlichen Verfahren nach Nr. 3100 RVG VV anfallende Verfahrensgebühr vermindert (Senat NJW 2007,2049 [= Rpfleger 2007,505]; NJW 2007,2050 [= Rpfleger 2007,509]; NJW 2007,3500).
b) Für die Anrechnung ist es ohne Bedeutung, ob die Geschäftsgebühr auf materiell-rechtlicher Grundlage vom Prozessgegner zu erstatten und ob sie unstreitig, geltend gemacht, tituliert oder bereits beglichen ist.
c) Eine vorprozessual zur Anspruchsabwehr angefallene Geschäftsgebühr kann nicht Gegenstand einer Kostenfestsetzung nach §§ 103 ff. ZPO sein (im Anschluss an BGH NJW 2006,2560 f. [= Rpfleger 2006,505]).
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ZPO § 91 (Verkehrsunfallprozess, mehrere Rechtsanwälte) LG Mönchengladbach, Beschluss v. 4.1.2008, 5 T 438/07 |
Ein besonderer sachlicher Grund im Sinne der Rechtsprechung des BGH für die Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts besteht dann, wenn der beklagte Halter eines Kfz sich nicht nur zusammen mit dem Haftpflichtversicherer gegen Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall verteidigt, sondern eigene Schadensersatzansprüche im Wege der Widerklage geltend macht. Die dadurch verursachten Kosten sind erstattungsfähig.
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Gesetzgebungsreport |
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Berichtszeitraum vom 26.03.2008 - 25.04.2008 |
BGBl. I
Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren vom 26. März 2008, BGBl. I 2008 S. 441
Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 26. März 2008, BGBl. I 2008 S. 444
BGBl. II
Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 18. Februar 2008 <Geltung für Dänemark, Republik Korea, Montenegro, Serbien>, BGBl. II 2008, 224
Länderreport
Niedersachsen
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Amtsanwaltsdienst (APVO-AmtsanwD) vom 26. März 2008, GVBl. 2008 S. 94
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Schrifttumshinweise |
Liegenschafts- und Grundbuchrecht
Böhringer, Sittenwidrige Auflassung von Bodenreformland durch den Fiskus als Vertreter unbekannter Eigentümer und deren Konsequenzen, NotBZ 2008,92
Hügel, Die Umwandlung von Teileigentum zu Wohnungseigentum und umgekehrt, ZWE 2008,120
Thoma, Rechtsprobleme bei der Aufteilung von Grundbesitz in Wohnungseigentum, RNotZ 2008,121
Familien- und Vormundschaftsrecht
Kemper, Der Unterhaltsanspruch gem. § 1615I BGB nach neuem Recht, ZFE 2008,126
Meysen, Beginn und Ende von Beistandschaften, JAmt 2008, 120
Ring, Das auf die Unterhaltspflicht gegenüber Kindern anzuwendende Recht nach dem HKindUntÜ, ZFE 2008,130
Erb- und Nachlassrecht
Schreinert, Das notarielle Nachlassverzeichnis, RNotZ 2008,61
Hartmann, Aufschiebend bedingte Testamentsvollstreckung, RNotZ 2008,150
Zimmer, Die Fortdauer der Testamentsvollstreckung über den Zeitraum von 30 Jahren hinaus, NJW 1008,1125
Handels- und Registerrecht
Beuthien, Ist die Genossenschaftsrechtsreform geglückt? NZG 2008,210
Holzer, Die Fassungsbeschwerde im Registerrecht, ZNotP 2008, 138
Karrer, Der besondere Vertreter im Recht der Personengesellschaften, NZG 2008,206
Meyer, Die unbeschränkte Kommanditistenhaftung gemäß § 176 Abs. 1 HGB, BB 2008,628
Specks, Zur Haftung der Kommanditisten, insbesondere des Kommanditisten einer GmbH & Co. KG, vor seiner Eintragung im Handelsregister, RNotZ 2008,143
Zwangsversteigerungsrecht
Kesseler, Die Vollstreckung von Wohngeldforderungen aus der – privilegierten – Rangklasse des § 10 I Nr. 2 ZVG, NZM 2008,274
Insolvenzrecht
Bauer/Eßer, Die vermeintliche Privilegierung der Sozialversicherungsträger durch die Einführung des § 28e Abs. 1 Satz 2 SGB IV n. F., ZInsO 2008,296
Bork, Der Mehrfach-Komplementär: Ein Beitrag zur Gläubiger- und Schuldnermehrheit in der Insolvenz, KTS 2008,21
Pape, Das Zweitinsolvenzverfahren als Weg von der Vollstreckungsbeschränkung zur Restschuldbefreiung, ZInsO 2008,287
Vallender, Gerichtliche Kommunikation und Kooperation bei grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren im Anwendungsbereich der EuInsVO – eine neue Herausforderung für Insolvenzgerichte, KTS 2008,59
Straf- und Strafverfahrensrecht
Gubitz/Bock, Die Verlesung von Vernehmungsniederschriften in der strafrechtlichen Hauptverhandlung, NJW 2008,958
Mitsch, Die Verfassungswidrigkeit des § 211 StGB, JZ 2008, 336
Kostenrecht
Burhoff, Wegfall der Befriedungsgebühr nach Wiederaufnahme eines eingestellten Verfahrens? RVG professionell 2008,72
Buhroff, Neues zur Erstreckung der Beiordnung und Bestellung nach § 48 Abs. 5 RVG, RVGreport 2008,129
Hansens, Praktische Auswirkungen der Rechtsprechung des BGH zur Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren, RVGreport 2008,121
Schönemann, Beratungshilfe: Berechnung der Post- und Telekommunikationspauschale, RVG professionell 2008,70
Sterzinger, Umsatzsteuer auf Auslagen des Rechtsanwalts? NJW 2008,1254
Volpert, Anrechnung der Geschäftsgebühr bei PKH, RVG professionell 2008,57
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Buchbesprechungen |
Familienvermögensrecht. Handbuch. Herausgegeben von Rudolf Schröder und Ludwig Bergschneider. Bearbeitet von Ludwig Bergschneider, Winfrid Burger, Ralf Engels, Jörn Hauß, Udo Hintzen, Rudolf Klüber, Juliana Mörsdorf-Schulte, Ingeborg Perpeet, Rudolf Schröder, Franz Weisbrodt und Reinhardt Wever. 2. neubearb. und ergänzte Auflage, 2007. Verlag Gieseking, Bielefeld. 1645 S., geb., 128 Euro, ISBN 978-3-7694-1000-6
RiAG Dr. Martin Menne, z. Zt. Kammergericht, Berlin
Bamberger/Roth: Bürgerliches Gesetzbuch. Hrsg. von Dr. Heinz Georg Bamberger, Staatsminister der Justiz des Landes Rheinland- Pfalz, und Prof. Dr. Herbert Roth. Band 2: §§ 611–1296 BGB, AGG, ErbbauVO, WEG. 2. Auflage, 2008. Verlag C. H. Beck, München. 2.725 Seiten, Ln. 220 e (bei Einzelabnahme), 198 Euro (bei Gesamtabnahme aller 3 Bände).
Prof. Roland Böttcher, Berlin
Aktualisierung: 15. 6. 2008