aktuelle Heft der Zeitschrift
Das neue Heft 11|2007 vom
November 2007
enthält u. a. folgende Beiträge und folgende ausführlich begründete
Entscheidungen
Abhandlungen
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Der Rechtspfleger als Richter i. S. d. Grundgesetzes - eine Bestandsaufnahme oder eine Absage an das Erfordernis persönlicher Unabhängigkeit |
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Dipl.-Rechtspfleger (FH) Matthias Tams, Lüneburg |
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Ziel dieser Darstellung ist, anhand eines skizzenhaften Ausflugs in das Rechtspflegerrecht dieses lange nicht mehr thematisierte Grundrecht aller Rechtspfleger anzureißen und das von der herrschenden Meinung ins Feld geführte Argument gegen eine etwaige Richtereigenschaft des Rechtspflegers in Frage zu stellen. Dieses lautet, er könne nicht Richter i.S.d. Grundgesetzes sein, weil es ihm an persönlicher Unabhängigkeit fehle. Dass der Frage um diese verfassungsrechtliche Stellung des Rechtspflegers erhebliche Bedeutung zukommt, zeigen die folgenden Ausführungen ebenfalls auf. Die Abhandlung erhebt nicht den Anspruch, dargestellte Überlegungen als selbstverständliche Wahrheiten zu präsentieren und etwa durchzusetzen; sie will lediglich diskutieren. | |
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I. |
Einführung | |
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II. |
Rechtsprechung durch den Rechtspfleger | |
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1. |
Offener Rechtsprechungsbegriff |
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2. |
Darstellung des den Rechtsprechungsbegriff betreffenden Streitstandes |
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3. |
Stellungnahme |
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III. |
Der Rechtspfleger als Richter i. S. d. Grundgesetzes | |
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1. |
Hintergrund und Gang der folgenden Darstellung |
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2. |
Bedeutung der Unabhängigkeit |
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3. |
Unabhängigkeit des Rechtspflegers |
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4. |
Stellungnahme |
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IV. |
Schlussfolgerungen | |
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1. |
Ergänzung des Art. 92 GG |
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2. |
Normierung des Rechts auf den gesetzlichen Rechtspfleger |
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3. |
Aufnahme des Rechtspflegers in das GVG |
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V. |
Fazit | |
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Zur Unpfändbarkeit der Mehraufwandsentschädigung bei Ein-Euro-Jobs |
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Von Richter Dr. Thomas Harks, Hamburg |
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I. |
Problemstellung |
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II. |
Ein-Euro-Jobs |
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III. |
Unpfändbarkeit |
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IV. |
Fazit |
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"Partner"-Zusätze in Firmennamen - eine aktuelle Bestandsaufnahme |
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Steffen Kögel, Waiblingen |
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Der Firmenbestandteil "und Partner“ ist weltweit als pauschaler Hinweis auf ein Gesellschaftsverhältnis zulässig – nur in Deutschland nicht. Gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 PartGG können den Zusatz "und Partner“ ausschließlich Partnerschaften führen. Jedoch: Gesellschaften, die eine solche Bezeichnung bei Inkrafttreten des PartGG schon in ihrem Namen hatten, durften und dürfen die Bezeichnung beibehalten, wenn in ihrem Namen die eigentliche Rechtsform korrekt wiedergegeben wird. Der Hinweis "und Partner“ war vor Inkrafttreten des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes sowohl bei BGB-Gesellschaften als auch bei Personenhandelsgesellschaften der häufigste ein Gesellschaftsverhältnis andeutende Zusatz. Auf Grund vorgenannter Bestandsschutzregelung hat sich daran wenig geändert. Diese Situation führt im Bereich der Firmenbildung immer wieder zu seltsamen Ergebnissen. | |
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I. |
Firmenneubildung | |
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1. |
Tochterunternehmen |
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2. |
Zweigniederlassungen inländischer Unternehmen |
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3. |
Gründung durch ausländische Unternehmen |
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4. |
Abwandlungen "and partner", "-partner" usw. |
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II. |
Firmenänderungen | |
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1. |
Änderung von Sachzusätzen |
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2. |
Umwandlungsvorgänge |
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3. |
Änderung von Personennamen und Firmenlogos |
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III. |
Bewertung der Situation | |
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V. |
Fazit | |
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Ermächtigung: unbegreiflich? |
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Professor Friedrich Lappe, Berlin |
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1. |
Begriffe |
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2. |
Grundbuchabruf |
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3. |
Ermächtigung |
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4. |
Verfahrensstandschaft |
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5. |
Rechtsweg |
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6. |
Umsatzsteuer |
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7. |
Ergebnis |
Anmerkung
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des Gieseking-Verlags)
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Rechtsprechung |
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Rechtspflegerrecht |
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RPflG §§ 1, 21; RVG § 18 Nr. 5, § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5; VwGO § 151 Satz 1, §§ 164, 165 (Kostenfestsetzung, Vergütung des RA im Erinnerungsverfahren) BVerwG, Beschluss vom 21.6.2007, 4 KSt 1001.07 |
§ 18 Nr. 5 RVG erfasst auch Erinnerungen gegen Kostenfestsetzungen des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle in der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
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StPO § 14; RPflG § 24 Abs. 1 Nr. 1 a (Ablehnung einer Protokollaufnahme) OLG Hamm, Beschluss vom 26.7.2007, 3 (s) Sbd. I - 8/07 |
Bei einem Zuständigkeitsstreit zwischen zwei Rechtspflegern verschiedener Gerichte ist § 14 StPO nicht anzuwenden, wenn der Rechtspfleger die ihm nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 lit. a RPflG übertragenen Geschäfte wahrnimmt.
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Liegenschafts- und Grundbuchrecht |
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BGB § 747 Abs. 1, §§ 749, 892 Abs. 1, § 1008 (Gutgläubiger Erwerb unter Miteigentümern) BGH, Urteil vom 29.6.2007, V ZR 5/07 |
1. Die rechtsgeschäftliche Übertragung eines Miteigentumsanteils unter Miteigentümern ist ein Verkehrsgeschäft. Der Erwerber eines eingetragenen Miteigentumsanteils wird durch den öffentlichen Glauben des Grundbuchs auch dann geschützt, wenn er bereits Eigentümer eines anderen Anteils oder als solcher zu Unrecht im Grundbuch eingetragen ist.
2. Der Erwerb eines weiteren Anteils durch einen Miteigentümer ist auch dann ein Verkehrsgeschäft, wenn die Miteigentümer das Grundstück gemeinschaftlich erworben hatten und der erwerbende Miteigentümer bei jenem Erwerbsgeschäft daher in gleicher Weise wie der veräußernde Miteigentümer von der Nichtigkeit des Ersterwerbs betroffen war.
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WEG §§ 26, 43 Nr. 2 und 4 (Verwalterbestellung) BGH, Beschluss vom 21.6.2007, V ZB 20/07 |
Der Verwalter ist zur Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung berechtigt, durch die seine Bestellung für ungültig erklärt wird.
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GBO §§ 22, 29; BGB §§ 709, 714, 737 (Berichtigung des Grundbuchs hinsichtlich des Gesellschafterbestandes) OLG Hamm, Beschluss vom 24.5.2007, 15 W 145/07 |
1. Sind im Grundbuch als Eigentümer mehrere Personen "in Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ eingetragen und wird die Berichtigung des Grundbuchs hinsichtlich des Gesellschafterbestandes nach § 22 GBO beantragt, weil ein Gesellschafter gemäß § 737 BGB aus wichtigem Grund ausgeschlossen worden sei, so setzt der in der Form des § 29 GBO zu führende Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs auch den Nachweis eines wichtigen Grundes voraus.
2. § 737 S. 3 BGB legt allein den Wirksamkeitszeitpunkt des (begründeten) Gesellschafterausschlusses fest, führt aber zu keiner von der Begründetheit unabhängigen, vorläufigen oder schwebenden Wirksamkeit, gegen die der ausgeschlossene Gesellschafter nur im Klagewege vorgehen könnte (Abweichung von OLG Karlsruhe NJW- RR 1997,169).
3. Wird durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts Grundbesitz veräußert und zur Sicherung des Auflassungsanspruchs die Eintragung einer Auflassungsvormerkung beantragt, so muss die Vertretungsmacht der bei dem Vertragsschluss namens der Gesellschaft bürgerlichen Rechts handelnden Personen grundsätzlich in der Form des § 29 GBO nachgewiesen werden.
4. Stellen der Erwerb und die Verwaltung des veräußerten Grundstücks den alleinigen Gesellschaftszweck dar, so handelt es sich bei dem Verkauf um ein sog. Grundlagengeschäft, das grundsätzlich der Zustimmung aller Gesellschafter bedarf und von der Geschäftsführungsbefugnis und damit auch der Vertretungsmacht geschäftsführender Gesellschafter nicht erfasst wird.
5. Die Notwendigkeit der Mitwirkung aller Gesellschafter wird unter Berücksichtigung des sog. Bestimmtheitsgrundsatzes bzw. der Kernbereichslehre nicht schon durch eine Klausel des Gesellschaftsvertrages beseitigt, die nicht näher bezeichnete Änderungen des Gesellschaftsvertrages einer Mehrheitsentscheidung zugänglich macht.
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Familien- und Vormundschaftsrecht |
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BGB §§ 1821, 2315 (Überlassung eines Miteigentumsanteils an minderjährige Kinder unter Anrechnung auf den Pflichtteil) OLG München, Beschluss vom 17.7.2007, 31 Wx 18/07 |
Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung der Überlassung eines Miteigentumsanteils an minderjährige Kinder unter Anrechnung auf den Pflichtteil.
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BGB § 1643; FGG § 20 (Beschwerde gegen Vorbescheid) Brandenbg. OLG, Beschluss vom 31.7.2007, 10 WF 146/07 |
Ein Vorbescheid, durch den angekündigt wird, eine beantragte Genehmigung nicht zu erteilen, ist unzulässig. Die gegen einen solchen Vorbescheid gerichtete Beschwerde ist, auch wenn die Rechte der Beteiligten nicht unmittelbar berührt sind, zulässig.
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Erb- und Nachlassrecht |
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BGB §§ 1890, 1908 Abs. 1 S. 1, §§ 1922, 2018 (Befugnisse des Nachlasspflegers) OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.6.2007, 7 U 248/06 |
Der Nachlasspfleger hat neben der Ermittlung der Erben den Nachlass zu sichern und dazu den Nachlass an sich zu nehmen. Dabei kann er von jedem, der Nachlassgegenstände in Besitz hat, deren Herausgabe verlangen. Deshalb verbietet sich eine entsprechende Anwendung des § 1812 BGB auf das Herausgabeverlangen.
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FGG §§ 75, 56 g Abs. 1; BGB (a. F.) § 1960 Abs. 2, § 1915 Abs. 1 Satz 1, §§ 1836, 1833 (Festsetzung der Vergütung, Schadensersatzansprüche) KG, Beschluss vom 10.7.2007, 1 W 454/03 |
1. Im Verfahren nach §§ 75, 56 g FGG ist über Schadensersatzansprüche gegen den Nachlasspfleger (§ 1833 BGB) nicht zu befinden.
2. Der Einwand mangelhafter Amtsführung ist bei der Festsetzung der Nachlasspflegervergütung nach § 56 g Abs. 1 FGG grundsätzlich unerheblich, es sei denn, der Umfang der Tätigkeit wäre bei pflichtgemäßem Verhalten wesentlich geringer anzusetzen.
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Handels- und Registerrecht |
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GmbHG § 19 Abs. 1; BGB § 362 (Beweis für Einzahlung der Stammeinlage) BGH, Hinweisbeschluss vom 9.7.2007, II ZR 222/06 |
Die grundsätzliche Beweislast des GmbH-Gesellschafters für die – auch längere Zeit zurückliegende – Einzahlung der Stammeinlage (§ 19 Abs. 1 GmbHG, § 362 BGB) hindert den Tatrichter nicht, den entsprechenden Nachweis aufgrund unstreitiger oder erwiesener Indiztatsachen als geführt anzusehen. Insoweit handelt es sich um eine tatrichterlicher Beurteilung unterliegende Frage des im Einzelfall erforderlichen Beweismaßes.
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HGB § 22 (Firmenfortführung) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.7.2007, I-3 Wx 153/07 |
Überträgt die Inhaberin eines im Handelsregister eingetragenen einzelkaufmännisch geführten Unternehmens mit der Firma "P..., Schaumstoffverarbeitung Betty M...“ dasselbe mit dem Recht zur Fortführung der Firma mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes, so entspricht die Weiterführung durch den Erwerber unter der Firmenbezeichnung "P ..., Schaumstoffverarbeitung Bernd M. . .e.K.“ nicht den Anforderungen des § 22 HGB.
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Prozesskostenhilfe- und Beratungsrecht |
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ZPO § 115 Abs. 3, § 120 Abs. 4; SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 3 und 8 (Nachforderung bei ¾nderung der PKH-Bewilligung) BGH, Beschluss vom 18.7.2007, XII ZA 11/07 |
Der bedürftigen Partei ist es auch im Rahmen einer ¾nderung der Prozesskostenhilfebewilligung nach § 120 Abs. 4 ZPO zuzumuten, ein (durch den Zugewinnausgleich) erlangtes Vermögen für die Prozesskosten einzusetzen, selbst wenn sie damit ein angemessenes Hausgrundstück i. S. von § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII erworben hat (Fortführung von BGH, Beschluss vom 21.9.2006, IX ZB 305/05 – NJW-RR 2007,628).
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BerHG § 2 Abs. 2; RVG §§ 44, 49 (Vergütungsfestsetzung nach Bewilligung von Beratungshilfe) OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.5.2007, 8 W 169/07 |
Zum Umfang der Prüfung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach der Bewilligung von Beratungshilfe.
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Zivilprozess und Zwangsvollstreckung |
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ZPO § 850 b Abs. 1 Nr. 3 (Pfändung, Altenteil) BGH, Beschluss vom 4.7.2007, VII ZB 86/06 |
Der Begriff des Altenteils in § 850 b Abs. 1 Nr. 3 ZPO entspricht demjenigen in Art. 96 EGBGB.
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ZPO §§ 178, 189; RVG § 11 (Zustellung an Minderjährigen) KG, Beschluss vom 6.7.2007, 1 W 144/07 |
1. Ein elf Jahre altes Kind ist nach seinem Alter und seiner geistigen Entwicklung nicht dazu in der Lage, den Zweck einer Zustellung und die Verpflichtung, die Sendung dem Adressaten auszuhändigen zu erkennen. Wird ein zuzustellendes Schriftstück an ein in der Wohnung des Zustellungsadressaten lebendes 11-jähriges Kind übergeben, so wird dadurch noch nicht die Zustellung nach § 178 Abs. 1 Nr. 1 ZPO bewirkt. Vielmehr gilt das Schriftstück gemäß § 189 ZPO erst dann als zugestellt, wenn der Zustellungsadressat das Schriftstück tatsächlich in Händen hält.
2. Grundsätzlich führt schon die Erhebung einer Einwendung oder Einrede, die ihren Grund nicht im Gebührenrecht hat, zur Ablehnung der Festsetzung gemäß § 11 RVG. Es ist nicht Aufgabe des Festsetzungsverfahrens nach § 11 RVG, Zweifel am Bestehen einer aufrechenbaren Schadensersatzforderung zu klären, die der Auftraggeber dem Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts entgegenhält.
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BGB § 927; ZPO §§ 946 ff.; GBO § 3 Abs. 2 (Aufgebotsverfahren, nicht gebuchte Grundstücke) LG Mönchengladbach, Beschluss vom 27.8.2007, 5 T 120/07 |
Das Aufgebotsverfahren gem. § 927 BGB, §§ 946 ff. ZPO ist auch auf nicht gebuchte Grundstücke, also solche, die bei Anlegung des Grundbuchs kein Grundbuchblatt erhalten haben, anwendbar. Dies gilt unabhängig davon, ob sie dem Buchungszwang unterliegen oder ob sie gemäß § 3 Abs. 2 GBO vom Buchungszwang befreit sind.
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Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung |
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ZVG § 83 Nr. 6, §§ 71, 85 a (Verfahrensfortgang nach Zuschlagsversagung) BGH, Beschluss vom 5.7.2007, V ZB 118/06 |
Hat das Vollstreckungsgericht den Zuschlag im ersten Termin nach § 85 a Abs. 1 ZVG – ohne dass dies angefochten worden ist – versagt, obwohl es das Gebot wegen Rechtsmissbrauchs nach § 71 Abs. 1 ZVG hätte zurückweisen müssen, so richtet sich das weitere Verfahren nicht danach, wie bei richtiger Beurteilung zu verfahren gewesen wäre, sondern nach der formell rechtskräftig gewordenen, wenn auch falschen Zwischenentscheidung.
Mit Anmerkung von Dipl.-Rpfl. Erhard Alff, Hamburg
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ZPO § 47 Abs. 2; ZVG § 83 Nr. 6 (Rechtsmissbräuchliche Ablehnung des Rechtspflegers) BGH, Beschluss vom 21.6.2007, V ZB 3/07 |
a) § 47 Abs. 2 ZPO erlaubt nicht den Erlass einer Endentscheidung.
b) Die rechtsmissbräuchliche Ablehnung des Rechtspflegers kann nicht als sonstiger – der Zuschlagserteilung einstweilen entgegenstehender – Grund im Sinne von § 83 Nr. 6 ZVG anerkannt werden; das gilt auch dann, wenn der Rechtspfleger davon abgesehen hat, das Ablehnungsgesuch vor der Entscheidung über den Zuschlag selbst als unzulässig zu verwerfen.
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ZVG § 150 Abs. 2; ZPO §§ 883, 807, 900 (Auskunft über verrechnete Mietkaution) LG Heilbronn, Beschluss vom 20.6.2007, 1 T 154/07 |
Hat der Schuldner im Wege der eidesstattlichen Versicherung angegeben, dass er als Vermieter die Kaution des Mieters mit rückständigen Mietzahlungen verrechnet habe, ist er aufgrund des Anordnungsbeschlusses der Zwangsverwaltung nicht verpflichtet, weitere Auskünfte darüber zu erteilen, mit welchen Forderungen genau die Verrechnung erfolgte.
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Insolvenzrecht |
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InsO § 13 Abs. 1, § 317 (Nachlassinsolvenz) BGH, Beschluss vom 12.7.2007, IX ZB 82/04 |
Der Eröffnungsantrag eines Nachlasspflegers ist zulässig, wenn er eine Überschuldung des Nachlasses in substantiierter, nachvollziehbarer Form darlegt; eine Schlüssigkeit im technischen Sinne ist nicht erforderlich.
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InsO § 295 Abs. 1 Nr. 2 und 3 (Erwerb mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht) AG Göttingen, Beschluss vom 18.7.2007, 74 IK 130/00 |
1. Ein Erwerb mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht gem. § 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO liegt vor, wenn der vermögenslose Schuldner in einer als Kaufvertrag überschriebenen Urkunde ein Grundstück von seinem über 70-jährigen Vater erwirbt, die über mehr als sieben Jahre zu erbringenden Tilgungsraten aus den Mieteinnahmen erbracht werden sollen und die im Vertrag vorgesehene grundbuchrechtliche Absicherung über Jahre hinweg unterbleibt.
2. Ein Verheimlichen i. S. d. § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO erfordert nicht ein ausdrückliches Handeln des Schuldners gegenüber dem Treuhänder, ein bloßes Verschweigen genügt.
3. Die gem. § 296 Abs. 1 Satz 1 InsO erforderliche Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung liegt darin, dass infolge der unterlassenen Information dem Treuhänder die Möglichkeit genommen wird, den hälftigen Wert herauszuverlangen.
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Straf- und Strafverfahrensrecht |
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StPO § 111c Abs. 5, § 111g Abs. 2, 3; InsO § 80 Abs. 2 (Wirkung der Beschlagnahme, Insolvenzeröffnung) BGH, Urteil vom 24.5.2007, IX ZR 41/05 |
Die Beschlagnahme eines Gegenstandes nach § 111 c Abs. 1 bis 4 StPO hat im Insolvenzverfahren keine Wirkung.
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StPO § 149 (Ehegattenbeistand) LG Offenburg, Beschluss vom 6.6.2007, 8 KLs 14 Js 15196/06 |
Ein nach § 149 StPO zugelassener Ehegattenbeistand hat keinen Anspruch gegenüber der Staatskasse auf Erstattung von Reisekosten oder von sonstigen Aufwendungen.
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Kostenrecht |
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ZPO § 104; MarkenG § 140 Abs. 3 (Kosten des ausländischen RA) BGH, Beschluss vom 19.4.2007, I ZB 47/06 |
Ob die Kosten, die in einem Markenverletzungsverfahren für die Tätigkeit eines italienischen consulente in marchi aufgewendet worden sind, in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 3 MarkenG festgesetzt werden können, ist im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen. Maßgeblich ist dabei, ob der consulente in marchi in Kennzeichenstreitsachen nach seiner Ausbildung und dem Tätigkeitsbereich, für den er in Italien zugelassen ist, im Wesentlichen einem in Deutschland zugelassenen Patentanwalt gleichgestellt werden kann.
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KostO § 146 Abs. 1 (Vollzugsgebühr des Notars) BGH, Beschluss vom 12.7.2007, V ZB 113/06 |
Für die Beschaffung der Unterlagen für die nach einem Grundstückskaufvertrag geschuldete Löschung von Grundpfandrechten fällt eine Vollzugsgebühr, keine Betreuungsgebühr an.
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RVG VV 1008, 2300 (2400 a. F.), 3305, Vorbem. 3 Abs. 4 (Erhöhung der Geschäfts- und Verfahrensgebühr) LG Düsseldorf, Urteil vom 22.6.2007, 22 S 439/06 |
1. Wird der Anwalt für mehrere Auftraggeber zunächst außergerichtlich tätig und anschließend in einem gerichtlichen Verfahren, so erhöht sich sowohl die Geschäftsgebühr VV 2300 als auch die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens. Das Wort "oder“ in VV 1008 führt nicht zu einem wechselseitigen Ausschluss der Erhöhung.
2. Die Anrechnung der Geschäftsgebühr bleibt auch bei mehreren Auftraggebern auf 0,75 begrenzt. Weder wird die Erhöhung als solche angerechnet, noch erhöht sich die Anrechnungsgrenze analog VV 1008.
3. Die Vorschrift VV 1008 enthält keinen eigenen Gebührentatbestand, sondern führt nur dazu, dass sich bei Vertretung mehrerer Auftraggeber der Gebührensatz einer Geschäfts- oder Verfahrensgebühr um 0,3 je weiterem Auftraggeber erhöht.
4. Solange der rechtsschutzversicherte Mandant seinen Anwalt nicht bezahlt hat, kann er von seinem Rechtsschutzversicherer keine Zahlung verlangen, sondern nur Freistellung.
5. Wird der primär eingeklagte Zahlungsanspruch abgewiesen und dringt der Versicherungsnehmer nur mit dem hilfsweise gestellten Freistellungsantrag durch, so sind dennoch die gesamten Kosten des Rechtsstreits dem Rechtsschutzversicherer aufzuerlegen, da durch den unbegründeten Hauptantrag keine besonderen Kosten angefallen sind.
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ZPO § 91 Abs. 1 Satz 2; JVEG §§ 20, 22 Satz 1 (Entschädigung für Verdienstausfall) KG, Beschluss vom 13.3.2007, 1 W 257/06 |
Für die notwendige Wahrnehmung eines Termins durch einen ihrer Mitarbeiter erhält eine Handelsgesellschaft in der Regel eine Entschädigung für den Verdienstausfall nach § 22 Satz 1 JVEG auch ohne konkreten Nachweis (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung).
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Gesetzgebungsreport |
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Berichtszeitraum vom 26.08.2007 - 25.09.2007 |
BGBl. I
Drittes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR vom 21. August 2007, BGBl. I 2007 S. 2118
Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesgerichtshof und Bundespatentgericht (BGH/BPatGERVV) vom 24. August 2007, BGBl. 2007 S. 2130
BGBl. II
Bekanntmachung über die vorläufige Anwendung des Übereinkommens zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften über die Vollstreckung ausländischer strafrechtlicher Verurteilungen vom 8. August 2007 <Geltung für die Niederlande im Verhältnis zu Deutschland>, BGBl. II 2007 S. 1427
Bekanntmachung zu dem Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 4. Juli 2007 <Geltung, für Bulgarien, Griechenland, Italien, Lettland, Rumänien und die Tschechische Republik>, BGBl. II 2007 S. 1449
Länderreport
Rheinland-Pfalz
Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Amtsanwaltsdienstes (APOAD) vom 3. August 2007, GVBl. 2007 S. 137
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Schrifttumshinweise |
Liegenschafts- und Grundbuchrecht
Bohrer, Vormerkung – Vorleistung – Vorratslöschung – Zur Sicherungswirkung der Auflassungsvormerkung nach Vertragsrücktritt, DNotZ 2007,500
Rühlicke, Gesamthand, rechtsfähige Personengesellschaft, juristische Person und Wohnungseigentümergemeinschaft, ZWE 2007,261
Saumweber, Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes in der notariellen Praxis, MittBayNot 2007,357
Wilsch, Die Aufhebung von Veräußerungsbeschränkungen nach § 12 Abs. 4 WEG, NotBZ 2007,305
Familien- und Vormundschaftsrecht
Dodegge, Die Entwicklung des Betreuungsrechts bis Anfang Juni 2007, NJW 2007,2673
Schürmann, Der Rang im Unterhaltsrecht, FamRB 2007,276
Süß, Güterrechtliche Verfügungsbeschränkungen bei italienischen Eheleuten, MittBayNot 2007,385
Erb- und Nachlassrecht
Najdecki, Teilungsversteigerung bei Vor- und Nacherbschaft, DNotZ 2007,643
Pöting, Die Erbauseinandersetzung in der notariellen Vertragsgestaltung – Teil 2, MittBayNot 2007,376
Reimann, Die vorweggenommene Nacherbfolge, DNotZ 2007, 579
Handels- und Registerrecht
Jeep/Wiedemann, Die Praxis der elektronischen Registeranmeldung, NJW 2007,2439
Krüger, Die persönliche Haftung der handelnden Personen einer Private Limited Company im Überblick, ZInsO 2007,861
Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
Bräuer/Oppitz, Hausgeldforderungen in der Zwangsversteigerung, ZWE 2007,326
Buchhold, Die Vollstreckung deutscher Titel in Großbritannien, NJW 2007,2734
Rogler, Zuzahlungsansprüche in der Zwangsversteigerung: Bereicherungsrecht (inbesondere § 816 Abs. 2 BGB) oder § 50 ZVG analog? ZNotP 2007,322
Windolf/Zemmrich, Der Europäische Vollstreckungstitel – Schon jetzt ein "Dauerbrenner“ im Europäischen Zivilprozessrecht? JuS 2007,803
Insolvenzrecht
Erdmann, Vorzeitige Restschuldbefreiung trotz noch offener Massekosten in Stundungsfällen? ZInsO 2007,873
Ganter, Die Verwertung von Gegenständen mit Absonderungsrechten im Lichte der Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des BGH, ZInsO 2007,841
Hingerl, Nachtragsverteilung nach Insolvenzplanverfahren, ZInsO 2007,870
Keller, Der Auslagenersatz des Insolvenzverwalters bei der Beauftragung zu Zustellungen nach § 8 Abs. 3 InsO, DZWIR 2007,353
Meyer, Das Erbbaurecht in der Insolvenz, NZI 2007,487
Pape, Die Geltendmachung und Durchsetzung von Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen im Insolvenzverfahren (Teil 2), InVo 2007,352
Straf- und Strafverfahrensrecht
Morgenstern, Die Anrechung von "Organisationshaft“ bei Unterbringung nach § 64 und gleichzeitig verhängter Freiheitsstrafe, StV 2007,441
Kostenrecht
Burhoff, Abrechnung der Tätigkeit des Zeugenbeistands im Straf- und OWi-Verfahren, StRR 2007,220
Fölsch, BGH: RVG-Anrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren, SchlHA 2007,323
George, Auswirkungen der Umsatzsteuererhöhung auf die Abrechnung von Pflichtverteidiger- und PKH-Vergütung, RVGreport 2007,334
Hansens, Die Anrechnung der Beratungsgebühr nach § 34 Abs. 2 RVG, RVGreport 2007,323
Roloff, Das moderne Kostenrecht im arbeitsgerichtlichen Verfahren, NZA 2007,900
Schneider, N., Einigungs- und Erledigungsgebühr in berufungsgleichen Verfahren nach der Vorbemerkung 3.2.1 I RVG, NJW 2007,2666
Streppel, Die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr, MDR 2007,929
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Buchbesprechungen |
Bamberger/Roth, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Hrsg. von Dr. Heinz Georg Bamberger, Staatsminister der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz, und Prof. Dr. Herbert Roth. Band 1: §§ 1–610 BGB und CISG. 2. Auflage, 2007. Verlag C. H. Beck, München. 3.160 Seiten, Ln., 220,– Euro (bei Einzelabnahme), 198,– Euro (bei Gesamtabnahme aller 3 Bände).
Prof. Roland Böttcher, Berlin
Registerrecht. Handbuch der Rechtspraxis. Von Dr. Heinz Willer und Dr. Alexander Krafka. 7. Auflage, 2007. C. H. Beck Verlag, München. XLIII, 917 Seiten, 74,– Euro
Prof. Dr. Peter Ries, Berlin
Handelsgesetzbuch. Von Prof. Dr. Ingo Koller, Prof. Dr. Wulf- Henning Roth, Dr. Winfried Morck. 6. Auflage, 2007. Verlag C. H. Beck, München. XXXI, S. 1.211, geb. 52 Euro
RiAG Dr. Dr. Christian Schulte, AG Berlin-Charlottenburg
Lohnpfändung 2007/2008. Tabellen und Erläuterungen. Von Prof. Dipl.-Rpfl. Udo Hintzen, Berlin. 25., neubearbeitete Auflage, 2007. Stollfuß Verlag, Bonn. 103 S., 24,80 Euro mit CD-ROM
Aktualisierung: 01.11. 2007