Untitled Document Rpfleger Heft 4/2006

 

Das neue Heft 4|2007 vom April 2007
enthält u. a. folgende Beiträge und folgende ausführlich begründete Entscheidungen

Abhandlungen

Die Wirkungen der Restschuldbefreiung nach der Insolvenzordnung

Rechtsanwalt Thomas Fischer LL. M., Essen

 

Zum 1.1.1999 ist die Insolvenzordnung in Kraft getreten. Aufgrund des Zeitablaufs sind deshalb in der nächsten Zeit in großer Zahl Beschlüsse über die Erteilung der Restschuldbefreiung gem. § 300 Abs. 1 InsO zu erwarten, die nach dem regulären Durchlaufen der Wohlverhaltensperiode1 ergehen. Dies soll zum Anlass genommen werden, im nachfolgenden Beitrag die Rechtsfolgen der Restschuldbefreiung darzustellen und exemplarisch einige der Probleme zu behandeln, die sich nach Erteilung der Restschuldbefreiung ergeben können.

I.

Die Wirkung der Restschuldbefreiung

 

1.

Von der Restschuldbefreiung umfasste Forderungen

 

 

a)

Die Forderung aller Insolvenzgläubiger sind umfasst

 

 

b)

Zinsen auf Insolvenzforderungen sind umfasst

 

 

c)

Ausgenommene Forderungen

 

2.

Die Rechtsnatur der Restschuldbefreiung

 

 

a)

Die Forderungen werden zu unvollkommenen Verbindlichkeiten

 

 

b)

Zahlungen auf Forderungen, die von der Restschuldbefreiung umfasst sind

II.

Die Auswirkung der Restschuldbefreiung auf Sicherheiten

 

1.

Lohnabtretungen

 

2.

Lohnpfändungen

 

3.

Dingliche Sicherheiten

 

4.

Ansprüche der Gläubiger gegen Bürgen und Mitschuldner

 

5.

Aufrechnungen

III.

Vollstreckungstitel

IV.

Ausblick

Immobilienerwerb durch den Verband der Wohnungseigentümer

Dipl.-Rechtspfleger Wolfgang Schneider, Duisburg

1.

Rechtsentwicklung

 

Mit seiner weitreichenden Entscheidung vom 2.6.20051 hat der Bundesgerichtshof in einem obiter dictum die Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft anerkannt, soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt. Trotz zum Teil heftiger Kritik in der Literatur hat sich der Gesetzgeber entschlossen, die (Teil-) Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft in der am 14.12.2006 verabschiedeten Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes in Anlehnung an diese Entscheidung für den Bereich "der gesamten Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gegenüber Dritten und Wohnungseigentümern“ festzuschreiben.

2.

(Teil-) Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft

3.

Begriff der Verwaltungsangelegenheit

4.

Grundbuchfähigkeit des Wohnungseigentümerverbands

5.

Kein Nachweis der Rechtsfähigkeit

6.

Nachweis der Vertretungsmacht

7.

Kein Zustimmungserfordernis gemäß § 12 WEG

8.

Ausblick

Entwicklung des Grundstücks- und Grundbuchrechts seit 2005

– im Anschluss an den Beitrag in Rpfleger 2005,225 –

Professor Walter Böhringer, Heidenheim/Brenz

A.

Grundstücksrecht

 

I.

Kausalvertrag, Ausflassung, Eigentum

 

 

1.

Allgemeines, Formfragen

 

 

2.

Miteigentümer

 

 

3.

Geschäftsfähigkeit/Vertretungsprobleme

 

 

 

a)

Prüfung der Geschäftsfähigkeit

 

 

 

b)

Vollzugsvollmacht

 

 

 

c)

Vollmacht bei Sukzessivbeurkundung

 

 

 

d)

Vertretungsausschluss

 

 

 

e)

Sonstiges

 

 

4.

Gutgläubiger Erwerb

 

II.

Verfügungsbeschränkungen

 

 

1.

Güterrechtliche Beschränkungen

 

 

2.

Vor- und Nacherbfolge

 

 

3.

Testamentsvollstreckung

 

 

4.

Insolvenzverfahren/Insolvenzvermerk

 

 

 

a)

Insolvenzfeste Vormerkung

 

 

 

b)

Grundstücksfeigabe durch Verwalter

 

 

 

c)

Insolvenzvermerk bei Gesamthandsgrundstücken

 

 

5.

Genehmigung

 

 

 

a)

Aufsichtsrechtliche Genehmigungen

 

 

 

b)

Teilungsgenehmigung und Sonstiges

 

 

6.

Rechtshängigkeitsvermerk

 

III.

Vormerkungen/Wirksamkeitsvermerk

 

 

1.

Absicherung der Ansprüche

 

 

 

a)

Betroffenheit des Gegenstands

 

 

 

b)

Rückforderungsansprüche

 

 

 

c)

Identitätsgebot

 

 

2.

Wirksamkeitsvermerk

 

 

3.

Löschung

 

IV.

Dienstbarkeiten

 

 

1.

Schlagwortartige Rechtsbezeichnung

 

 

2.

Rechtsinhalt

 

 

3.

Wohnungsrechte

 

 

4.

Abtretbarkeit

 

 

5.

Sonstiges

 

V.

Nießbrauch

 

VI.

Vorkaufs- und Wiederkaufsrechte

 

VII.

Reallasten

 

VIII.

Grundpfandrechte

 

 

1.

Zinsangabe

 

 

2.

Zwangseintragungen

 

 

3.

Abtretungen

 

 

4.

Löschungen / Freigaben

 

 

5.

Sonstiges

B.

Grundstücksgleiche Rechte

C.

Grundbuchverfahrensrecht

 

I.

Allgemeines

 

 

1.

Zinsangabe

 

 

2.

Zwangseintragungen

 

II.

Antragsverfahren

 

III.

Grundbuchberichtigung

 

IV.

Eintragungsgrundlagen

 

 

1.

Öffentliche Urkunden

 

 

2.

Offenkundigkeit

 

 

3.

Zeugnisse

 

 

4.

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

 

V.

Vornahme von Eintragungen

 

 

1.

Einzelfirma / Gesellschaften / WEG-Personenverband / Verein

 

 

2.

Belastung von Anteilen

 

 

3.

Voreintragung des Betroffenen

 

 

4.

Gemeinschaftsverhältnis

 

 

5.

Sonstiges

 


Anmerkung

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Rechtsprechung

Rechtspflegerrecht

GBO § 78; BGB §§ 875, 928 (Verzicht auf Miteigentumsanteil)

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5.1.2007, I-3 Wx 247/06

Der Verzicht auf den Miteigentumsanteil an einem Grundstück ist im Grundbuch eintragungsfähig.

Hinweis:

Mit Beschluss v. 6.2.2007, I-3 Wx 5/07 hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass der Verzicht auch dann möglich ist, wenn der Miteigentumsanteil mit dem Sondereigentum an einer Wohnung verbunden ist. Auch hier erfolgte Vorlage an den BGH.

Mit Anmerkung von Dipl.-Rpfl. Michael Dümig, Rechtsreferendar in Koblenz

GBO § 13 Abs. 1, § 19; BGB § 883 Abs. 1, § 2205 Satz 3 (Prüfungsumfang bei Auflassungsvormerkung)

PfälzOLG Zweibrücken, Beschluss v. 3.11.2006, 3 W 188/06

1. Eine weitergehende Prüfungskompetenz als das formelle Konsensprinzip (§ 19 GBO) vorsieht, hat das Grundbuchamt bei einem Antrag auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung grundsätzlich nicht. Das Grundbuchamt darf die Eintragung nur ablehnen, wenn es aus den vorgelegten Urkunden und aus ihm sonst bekannten Umständen mit Sicherheit erkennt, dass der zu sichernde Anspruch nicht entstanden ist und auch künftig nicht mehr entstehen kann.

2. Ob dem Testamentsvollstrecker nach § 2205 Satz 3 BGB die Rechtsmacht zur Veräußerung eins Nachlassgrundstücks fehlt, ist bei einem Antrag auf Eintragung einer Eigentumsvormerkung für das Grundbuchamt ohne Bedeutung.

GBO § 35 Abs. 1 Satz 2 (Nachweis der Erbfolge)

Schl.-Holst. OLG, Beschluss vom 19.7.2006, 2 W 109/06

Im Falle der Vorlegung von Urkunden i. S. des § 35 Abs. 1 Satz 2 GBO kann das Grundbuchamt nur dann den Nachweis der Erbfolge durch einen Erbschein verlangen, wenn es die Erbfolge durch die vorgelegte Urkunde nicht für nachgewiesen hält. Voraussetzung ist jedoch, dass nach erschöpfender rechtlicher Würdigung konkrete Zweifel bleiben, die nur durch weitere Ermittlungen geklärt werden können.

Mit Anmerkung von: Rechtspfleger OAR Andreas Peißinger, Landshut

BGB § 181; WEG § 12 (Veräußerungszustimmung des Verwalters)

LG Hagen, Beschluss vom 29.9.2006; 3 T 472/06

Wenn ein WEG-Verwalter zugleich der Erwerber eines von ihm verwalteten Sondereigentums ist oder den Erwerber vertritt, kann er keine Zustimmung nach § 12 WEG erteilen.

Mit Anmerkung von: Dipl.-Rechtspfleger Volker Jurksch, Hagen

Familien- und Vormundschaftsrecht

BGB §§ 1908 i, 1835 Abs. 3 und 4 (Aufwendungsersatzanspruch des RA als Berufsbetreuer)

BGH, Beschluss vom 20.12.2006, XII ZB 118/03

Zum Aufwendungsersatzanspruch eines zum Berufsbetreuer bestellten Rechtsanwalts bei Erbringung anwaltsspezifischer Dienste für seinen mittellosen Betreuten.

BGB §§ 1914, 1915 Abs. 1, §§ 1836 ff.; FGG § 20 (Vergütung für die Pflegschaft über ein Sammelvermögen – Festsetzung gegen die Staatskasse)

PfälzOLG Zweibrücken, Beschluss v. 4.12.2006, 3 W 124/06

1. Die Vergütung des gemäß § 1914 BGB bestellten Pflegers für ein öffentlich gesammeltes Vermögen kann nicht gegen die Staatskasse festgesetzt werden; hierfür fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage.

2. Die Begünstigten einer derartigen Sammlung sind durch die Entscheidung der Rechtspflegerin, die Vergütung für die angeordnete Pflegschaft gegen das Sammelvermögen festzusetzen, nicht beschwert.

Erb- und Nachlassrecht

BGB § 2356 Abs. 2 Satz 2; FGG § 19 (Eidesstattliche Versicherung im rbscheinserteilungsverfahren)

OLG München, Beschluss vom 28.11.2006, 31 Wx 080/06

1. Die Entscheidung des Nachlassgerichts, auf die für Antragsteller eines Erbscheins vorgeschriebene eidesstattliche Versicherung nicht zu verzichten, kann als Zwischenverfügung mit der Beschwerde angefochten werden.

2. Zur fehlerfreien Ermessensausübung des Nachlassgerichts, im Fall einer testamentarisch eingesetzten gemeinnützigen Stiftung, die einen Erbschein beantragt, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht zu erlassen.

BGB §§ 2269, 2270, 2271 (Wechselbezügliche Verfügungen)

OLG Karlsruhe (ZS Freiburg), B. v. 13.9.2006, 14 Wx 49/05

1. Zur Auslegung der in einem Ehegattentestament enthaltenen Anordnung, wonach dem Überlebenden "das gesamte Vermögen bis zu seinem Tode verbleiben“ soll und "erst dann nach der gesetzlichen Erbfolge geteilt werden" soll.

2. Zur Frage, ob ein nachfolgendes, infolge Formmangels unwirksames gemeinschaftliches Testament zur Auslegung des vorangegangenen wirksamen Ehegattentestaments herangezogen werden kann.

3.  Zur Frage der Wechselbezüglichkeit von in einem Ehegattentestament enthaltenen Anordnungen.

Handels- und Registerrecht

KWG § 37; GmbHG §§ 37, 39 (Eintragung eines Abwicklers)

OLG Hamm, Beschluss vom 14.11.2006, 15 W 95/06

1. Bestellt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einen Abwickler gemäß § 37 Abs. 1 S. 2 KWG unter ausdrücklicher Übertragung der Befugnisse eines Geschäftsführers (hier einer GmbH) so ist dieser Umstand auf Anmeldung des Abwicklers hin in das Handelsregister einzutragen.

2. Die Übertragung der Befugnisse eines Geschäftsführers verschafft dem Abwickler im Außenverhältnis die gemäß § 37 GmbHG unbeschränkte (Einzel-)Vertretungsmacht für die Gesellschaft. Die Beschränkung seiner Tätigkeit auf die Abwicklung unerlaubter Geschäfte im Sinne des KWG wirkt lediglich in dem öffentlich-rechtlich gestalteten Innenverhältnis.

3. Zu den formellen Anforderungen an die Anmeldung durch den Abwickler sowie der möglichen Fassung der Eintragung.

PartGG § 11 (Firma der Partnerschaftsgesellschaft)

OLG München, Beschluss vom 14.12.2006, 31 Wx 089/06

Die Bezeichnung "GV-Partner" ist als Bestandteil der Firma einer GmbH & Co. KG zulässig.

Prozesskostenhilfe- und Beratungsrecht

BerHG § 1 Abs. 1 Nr. 2; InsO § 305 Abs. 1 Nr. 1 (Beratungshilfe für außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch)

BVerfG, Kammer-Beschluss v. 4.9.2006, 1 BvR 1911/06

Zur Frage der Gewährung von Beratungshilfe für einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch.

BerHG § 1 Abs. 1 Nr. 2 (Außergerichtliche Schuldenbereinigung)

AG Bad Sobernheim, Beschl. v. 24.10.2006, 7 UR IIa 267/06

Beratungshilfe für eine außergerichtliche Schuldenbereinigung kommt nur bei übermäßig langen Wartezeiten bei der Schuldnerberatungsstelle in Betracht.

Hinweis: Die hiergegen erhobene Erinnerung wurde durch Beschluss vom 15.11.2006 zurückgewiesen.

Zivilprozess und Zwangsvollstreckung

ZPO § 850 k; SGB I § 55 Abs. 4 (Pfändungsschutz hinsichtlich künftiger Sozialleistungen)

BGH, Beschluss vom 20.12.2006, VII ZB 56/06

Hinsichtlich des gemäß § 55 Abs. 4 SGB I unpfändbaren Betrags laufender künftiger Sozialleistungen kann in entsprechender Anwendung des § 850 k ZPO Pfändungsschutz gewährt werden.

ZPO § 836 Abs. 3 (Herausgabe der Lohnabrechnungen)

BGH, Beschluss vom 20.12.2006, VII ZB 58/06

Hat der Gläubiger Ansprüche des Schuldners auf gegenwärtiges und künftiges Arbeitseinkommen pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen, hat der Schuldner außer den laufenden Lohnabrechnungen regelmäßig auch die letzten drei Lohnabrechnungen aus der Zeit vor Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger herauszugeben.

ZPO §§ 829, 766; GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 b (Ausländischer Vollstreckungsgläubiger)

BGH, Urteil vom 25.10.2006, VII ZB 24/06

1. § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG findet auf Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte als Vollstreckungsgerichte keine Anwendung.

2. Zum Ermessen des Tatrichters hinsichtlich der Ermittlung ausländischen Rechts.

BGB § 1006 Abs. 1 Satz 1, § 1362 Abs. 1; ZPO §§ 739, 771 Abs. 1 (Eigentumsvermutung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft)

BGH, Urteil vom 14.12.2006, IX ZR 92/05

Die gesetzliche Vermutung, dass die im Besitz beider Ehegatten befindlichen beweglichen Sachen dem Schuldner allein gehören, ist auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht entsprechend anzuwenden.

ZPO §§ 818, 825 Abs. 2 (Anderweitige Verwertung)

BGH, Beschluss vom 20.12.2006, VII ZB 88/06

Der Schuldner kann nach dem Rechtsgedanken des § 818 ZPO bei dem Vollstreckungsgericht beantragen, dem nach § 825 Abs. 2 ZPO mit der Versteigerung mehrerer gepfändeter Gegenstände beauftragten privaten Auktionator die Anweisung zu erteilen, die Versteigerung einzustellen, sobald der Erlös zur Befriedigung der Gläubiger und zur Deckung der Kosten der Zwangsvollstreckung ausreicht. Ein solcher Antrag kann grundsätzlich auch noch zeitlich nach der Anordnung der Versteigerung durch eine andere Person als den Gerichtsvollzieher gemäß § 825 Abs. 2 ZPO bei dem Vollstreckungsgericht gestellt werden.

Zwangsversteigerungsrecht

ZVG §§ 146, 15, 16; BGB § 714; ZPO § 170 Abs. 1 (Zustellung an GbR)

BGH, Beschluss vom 7.12.2006, V ZB 166/05

Der die Zwangsverwaltung anordnende Beschluss kann wirksam dem geschäftsführenden Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zugestellt werden.

ZVG §§ 15, 16; ZPO § 779 (Vollstreckung in den Nachlass)

LG Meiningen, Beschluss vom 14.11.2006, 4 T 278/06

§ 779 Abs. 1 ZPO erleichtert dem Gläubiger die weitere Zwangsvollstreckung durch eine "Auflockerung" des § 750 Abs. 1 ZPO. Es reicht für den Beginn der Zwangsvollstreckung aus, dass Vollstreckungstitel und -klausel noch auf den verstorbenen Schuldner lauten. Wenn bei einer Vollstreckungshandlung die Zuziehung des Schuldners nötig wird, ist dem ungewissen Erben oder dem Erben vor Annahme der Erbschaft nach Maßgabe des § 779 Abs. 2 ZPO ein einstweiliger besonderer Vertreter zu bestellen.

ZVG §§ 77, 85 a, 74 a (Zuschlagsversagung, ergebnisloser Versteigerungstermin)

LG Mainz, Beschluss vom 22.11.2006, 8 T 247/06

Wurde im Versteigerungstermin das Verfahren nach § 77 Abs. 1 ZVG eingestellt, kann in einem nächsten Termin der Zuschlag aus den Gründen der §§ 74 a oder 85 a ZVG versagt werden.

Insolvenzrecht

InsO §§ 49, 110, § 129 Abs. 1, § 140 Abs. 1; BGB § 1123 Abs. 1 (Absonderungsrecht des Grundschuldgläubigers)

BGH, Urteil vom 9.11.2006, IX ZR 133/05

a) Der Grundschuldgläubiger erwirbt mit dem Grundpfandrecht ein Absonderungsrecht auch an den mithaftenden Miet- und Pachtzinsforderungen.

b) Verrechnet der Grundschuldgläubiger, dem der Schuldner die Mietzinsforderungen abgetreten hat, bis zur Insolvenzeröffnung eingehende Mietzahlungen mit einer Forderung gegen den Schuldner, so werden die Gläubiger hierdurch nicht benachteiligt, wenn der Grundschuldgläubiger das Absonderungsrecht zuvor unanfechtbar erworben hat.

InsVV § 11 (Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters)

BGH, Beschluss vom 16.11.2006, IX ZB 302/05

1. Zu dem Vermögen des Schuldners, dessen Wert für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters maßgeblich ist, gehören auch solche Forderungen, die vor Antragstellung entstanden und bis zur Beendigung des Eröffnungsverfahrens noch offen waren.

2. So wie bei einer ungewöhnlich langen Dauer des Eröffnungsverfahrens ein Zuschlag gewährt werden kann, kann umgekehrt die deutliche Unterschreitung der normalen Dauer einen Abschlag gebieten.

3. Beteiligt sich der vorläufige Verwalter an einer Fortführung des Betriebes durch den Schuldner nur in geringem Umfang, rechtfertigt dies keinen Abschlag von der Normalvergütung.

InsO §§ 38, 41; BGB §§ 677, 683, 684, 812 (Inanspruchnahme des Insolvenzschuldners bei Begleichung einer Insolvenzforderung durch Dritte nach Insolvenzeröffnung)

OLG Köln, Urteil vom 31.10.2006, 25 U 5/06

1. Die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgte Bezahlung einer Insolvenzforderung durch Dritte liegt bei beantragter und zu erwartender Restschuldbefreiung offensichtlich nicht im Interesse des Schuldners, weil ansonsten der mit der Restschuldbefreiung beabsichtigte Zweck vereitelt würde.

2. Bei dieser Sachlage besteht ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen Befreiung von einer Verbindlichkeit jedenfalls so lange nicht, wie über die beantragte Restschuldbefreiung nicht abschließend entschieden ist, weil der Bereicherungsausgleich nicht dazu führen darf, dass der Bereicherungsschuldner schlechter dasteht, als er hinsichtlich der getilgten Verbindlichkeit stehen würde.

Strafrecht, Strafverfahrensrecht

StGB § 67 e Abs. 2 und Abs. 4 Satz 2 (Reihenfolge der Vollstreckung)

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.12.2006, 2 Ws 284/06

Der erneute Lauf der Überprüfungsfristen des § 67 e Abs. 2 StGB beginnt mit dem Tag, an dem das Gericht die Aussetzung der Unterbringung ablehnt. Es kommt nicht darauf an, wann die Entscheidung rechtskräftig geworden ist.

StGB § 56 f Abs. 2 (Bewährungsüberwachung)

OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.11.2006, 2 Ws 214/2006

Über den Anwendungsbereich des § 56 f Abs. 2 StGB hinaus muss in seltenen Ausnahmefällen im Rahmen der Bewährungsüberwachung auf das verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgebot zurückgegriffen und auf eine Reaktion nach § 56 f StGB verzichtet werden. Ein solcher Ausnahmefall kann vorliegen, wenn die Straftaten, deretwegen der Verurteilte unter Bewährung steht, mehr als elf Jahre zurück liegen, der Verurteilte (aufgrund einer Gesamtstrafenbildung) wegen eines Teils dieser Taten faktisch mehr als neun Jahre unter Bewährung stand, die Bewährungszeit bereits seit zwei Jahren abgelaufen ist und ein zeitnaher Widerruf nicht an Umständen gescheitert ist, die dem Verurteilten anzulasten sind.

Kostenrecht

ZPO §§ 91, 269 Abs. 3 Satz 2, §§ 493, 494 a (Kosten des selbständigen Beweisverfahrens)

BGH, Beschluss vom 13.12.2006, XII ZB 176/03

Die Kosten des abgeschlossenen selbständigen Beweisverfahrens werden nach Rücknahme der Klage im Hauptsacheverfahren von der Kostengrundentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO erfasst.

ZPO § 91 Abs. 1 Nr. 1; RVG VV 3200, 3201 (Gebühr im Rechtsmittelverfahren)

PfälzOLG Zweibrücken, Beschl. v. 13.12.2006, 5 WF 166/06

Dem Rechtsmittelgegner ist eine 1,6-fache Verfahrensgebühr zu erstatten, wenn zwar der Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels vor dessen Begründung gestellt wurde, das Rechtsmittel jedoch zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich begründet worden ist.

ZPO § 104 (Außergerichtliche Kosten des selbständigen Beweisverfahrens)

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.11.2006, I-10 W 103/06

Die außergerichtlichen Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens sind als Kosten des Hauptprozesses zu behandeln, wenn die Parteien und die Streitgegenstände identisch sind. Dies gilt auch in den Fällen, in denen das Ergebnis des selbständigen Beweisverfahrens letztlich nicht verwertet wird. Der Fall, dass das Gericht die Akten des Beweisverfahrens noch nicht einmal beizieht, ist entsprechend zu beurteilen.

ZPO § 91 Abs. 1 (Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten nach Beendigung einer nichtehelichen Partnerschaft)

OLG Koblenz, Beschluss vom 2.1.2007, 14 W 785/06

1. Die Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten ist nicht dadurch in Frage gestellt, dass sie objektiv aus Rechtsgründen überflüssig waren (hier: Gericht übersieht zunächst die Formunwirksamkeit des Vertrages, auf den die Klägerin ihre Ansprüche stützt). Maßgeblich ist allein, ob der Beklagte die Einschaltung eines Detektivs zum Zeitpunkt der Auftragserteilung für erforderlich halten durfte.

2. Der Nachweis, dass die vertragliche Unterhaltspflicht nach Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft entfallen ist, kann die Einschaltung einer Detektei notwendig machen.

Gesetzgebungsreport

Berichtszeitraum vom 27.01.2007 - 25.02.2007

BGBl. I

Bekanntmachung zu § 850c der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2007) vom 22. Januar 2007, BGBl. I 2007 S. 64

Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandrechtsreformgesetz – PStRG) vom 19. Februar 2007, BGBl. I 2007 S. 122

Länderreport

Berlin

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 des Handelsgesetzbuchs zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder vom 25. Januar 2007, GVBl. 2007 S. 16

Anordnung zur Führung der elektronischen Registerakte in Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistersachen vom 5. Januar 2007, ABl. 2007 S. 102

Brandenburg

Gesetz zum Staatsvertrag vom 30. November 2006 zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 des Handelsgesetzbuchs zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder vom 12. Februar 2007, GVBl. I 2007 S. 58

 

Schrifttumshinweise

Liegenschafts- und Grundbuchrecht

Böhringer, Entwicklung des Grundstücksrechts in den neuen Bundesländern, NJ 2007,49

Böttcher/Blasche, Die Grundbuchfähigkeit der GbR im Lichte der aktuellen Rechtsentwicklung, NZG 2007,121

Familien- und Vormundschaftsrecht

Gottwald, Die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft (Teilungsversteigerung) in der familienrechtlichen Praxis, Teil 1, ZfE 2007,64

Krause, Annahme als Kind, Teil 3: Annahme Volljähriger, NotBZ 2007,43

Erb- und Nachlassrecht

Mayer, Zur Reichweite von Pflichtteilsklauseln: Stillschweigende Schlusserbeneinsetzung und Verbot zur Sicherung des Pflichtteilsanspruchs bis zum 2. Erbfall? MittBayNot 2007,19

Handels- und Registerrecht

Bielfeldt, Die Prüfung von Handelsregisteranmeldungen, Rpfl.Stud. 2007,1

Lambrich, Die Haftung bei der GmbH & Co. KG, JURA 2007, 88

Meixner, Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG), ZAP Fach 15 S. 527

Zivilprozess und Zwangsvollstreckung

Fölsch, Zweites Justizmodernisierungsgesetz – Änderungen im Zivilverfahrensrecht, MDR 2007,121

Koch/Mayer, Zur Pfändbarkeit des Rückerwerbsanspruchs, ZEV 2007,55

von Preuschen, Die Modernisierung der Justiz, ein Dauerthema – Die Rechtsänderungen durch das 2. Justizmodernisierungsgesetz, NJW 2007,321

Stadler, Drittschuldnereigenschaft der DENIC bei der Domainpfändung, MMR 2007, 71

Vogl, Neuerungen im Europäischen Zustellungsrecht, JurBüro 2007,7

Insolvenzrecht

Graeber, Auswirkungen der Übertragungen der Zustellungen auf den Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsO auf die Vergütung und den Auslagenersatz des Insolvenzverwalters, ZInsO 2007, 82

Graeber, Der neue § 11 InsVV: Seine Auswirkungen auf vorläufige Insolvenzverwalter und Insolvenzgerichte, ZInsO 2007,133

Haarmeyer, Die "neue" Vergütung des vorläufigen Verwalters, ZInsO 2007,73

Heukamp, Die gläubigerfreie Gläubigerversammlung, ZInsO 2007,57

Kesseler, Verfügungen über Grundstücke im vereinfachten Insolvenzverfahren, MittBayNot 2007,22

Straf- und Strafverfahrensrecht

Schmidt, Die Auslieferung nichtdeutscher Staatsangehöriger nach der Neufassung des Europäischen Haftbefehlsgesetzes, StraFo 2007,7

Kostenrecht

Burhoff, Die Gebühren in der Strafvollstreckung, RVGreport 2007,8

Enders, Höhe der Terminsgebühr im Verfahren nach § 495a ZPO, wenn der Beklagte sich nicht zur Sache einlässt? JurBüro 2007,57

Goldschmitt-Neumann, Welche Kosten sind bei Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts erstattungsfähig? RVG professionel 2007,32

Hansens, Prozessbevollmächtigter als Gerichtskostenschuldner, RVGreport 2007,14

Hergenröder, Die Vertretung mehrerer Auftraggeber, AGS 2007, 53

Lappe, Die Entwicklung des Gerichts- und Notarkostenrechts im Jahr 2006, NJW 2007,273

Mayer, Die Änderungen im RVG und im Vergütungsverzeichnis durch das Zweite Justizmodernisierungsgesetz und das EGVerbraucherschutzdurchsetzungsgesetz, RVG-Letter 2007,2

Onderka, Zum Rechtszug zählende Nebentätigkeiten aus § 19 Abs. 1 Nrn. 5, 6 und 7 RVG, RVG professionel 2007,36

Schneider, N., Änderungen im anwaltlichen Vergütungsrecht zum 1.1.2007, NJW 2007,325

Schneider, N., Abwesenheitsgeld auch für den Vertreter des Rechtsanwalts? RVGreport 2007,52

Zimmermann, Gerichts- und Anwaltskosten in Erbscheinssachen, ZAP Fach 24 S. 1005

 

Buchbesprechungen

Grundbuchordnung. Kommentar. Herausgegeben von Hans-Joachim Bauer, Präsident des Thüringer OLG, und Helmut Freiherr von Oefele, Notar. Verlag Franz Vahlen, München. 2. Auflage, 2006. S. 1777, Ln., 195,– e

 Prof. Roland Böttcher, Berlin

Handelsregisterrecht. Verfahren – Anmeldungsmuster – Erläuterungen. Herausgegeben von Dr. Jens Fleischhauer, LL. M., Notar in Köln und Dr. Nicola Preuß, Hochschuldozentin an der Ruhr-Universität Bochum. Erich Schmidt Verlag GmbH & Co, Berlin, 2006. 1.051 Seiten, 98 e, ISBN: 3-503-09319-2

Dipl.-Rechtspfleger Sven Rudolph, Berlin

Praxis der Zwangsverwaltung. Von Rechtsanwalt Peter Depre und JOAR i.R. Günter Mayer. Deutscher Anwalt Verlag, Bonn, 4. Auflage 2006, 331 S., brosch., 54,– e

Dipl.-Rechtspfleger Erhard Alff, Hamburg

Zivilprozessordnung. Herausgegeben von Prof. Dr. Hans-Joachim Musielak. 5. Auflage, 2007. Verlag C. H. Beck/Franz Vahlen, München. XLIII, 2896 Seiten, Ln., 159 e

Prof. Udo Hintzen, Berlin

Aktualisierung: 29.03.2007